Renting and operating of own or leased non-residential real estate
Elektro-Ryll GmbH
Altmarkt 10, 04758 Oschatz, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Andreas Ryll since 8/25/2015 | Procura |
Sylvia Ryll since 8/25/2015 | Procura |
Wolfgang Ryll since 6/3/2002 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Elektro-Ryll GmbHOschatzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGElektro-Ryll GmbH Oschatz zum 31. Dezember 2016 A. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der Elektro-Ryll GmbH, Altmarkt 10, 04758 Oschatz (Amtsgericht Leipzig, HRB 2483) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUG sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) erstellt. Die Elektro-Ryll GmbH ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben statt in der Bilanz, im Anhang zu machen, wurde hiervon Gebrauch gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zum Jahresabschluss Für die Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter werden zu den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert, die nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern bemessen wurden. Bei den beweglichen Vermögensgegenständen wurde die lineare Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht. Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht des § 268 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und den Anlagenspiegel im Anhang ausgewiesen. Er enthält die auf das Geschäftsjahr entfallenden Abschreibungen. Die Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten größer EUR 150,00 bis EUR 410,00 wurden gemäß §§ 252 ff. HGB im Jahr des Zugangs bis auf einen Restwert in Höhe von EUR 1,00 abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2016 wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, auf die Bildung eines Sammelpostens für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten größer EUR 150,00 und bis EUR 1.000,00 zu verzichten. Die unfertigen Erzeugnisse sind laut den Angaben des Unternehmens zu Anschaffungskosten bewertet worden. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mittels einer Inventur zum 31. Dezember 2016 nachgewiesen. Diese sind gemäß §§ 252 ff. HGB bewertet. Ein Ansatz einer Abschreibung auf den beizulegenden Teilwert musste nicht vorgenommen werden. Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestanden am 31. Dezember 2016 in Höhe von EUR 21.574,08 (Vorjahr: EUR 21.574,08) aus gewährten Darlehen sowie aus sonstigen Forderungen in Höhe von EUR 2.300,94 (Vorjahr: EUR 1.345,85. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag ausgewiesen, gleiches gilt für die Guthaben bei Kreditinstituten und für den Kassenbestand. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken bewertet; dem möglichen Ausfall- und Zinsrisiko wurde durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 v. H. des Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen. Der Eingang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird, bis auf EUR 537,44 (Vorjahr: EUR 537,44), innerhalb eines Jahres erwartet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellt Zahlungen vor dem Bilanzstichtag dar, soweit er Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag betrifft. Das gezeichnete Kapital lautet auf DM 50.000,00, was einem Wert von EUR 25.564,60 entspricht. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungswertes gebildet. Eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB wurde nur vorgenommen, soweit die Restlaufzeit über einem Jahr liegt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel nach § 285 HGB
Die Sicherheiten bestehen im Wesentlichen aus Sicherungsübereignung der angeschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Posten der Aktiva wurden nicht mit Posten der Passiva verrechnet. Aufwendungen wurden nicht mit Erträgen verrechnet. C. Sonstige Pflichtangaben Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2016 wurden durchschnittlich 9 Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2016 wurde die Geschäftsführung von Herrn Wolfgang Ryll, Oschatz wahrgenommen. Für die Angabe der Organbezüge wurde von der Erleichterungsmöglichkeit gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Gegenüber dem Geschäftsführer besteht eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von EUR 12.944,45. Die Verzinsung beträgt 3,5% pro Jahr. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus nicht zu bilanzierenden Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Nachtragsbericht Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres 2016 eingetreten, welche wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses: Der entstandene Jahresüberschuss soll nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert werden. Oschatz, 04. Januar 2018
Oschatz, den 04. Januar 2018 gez. Wolfgang Ryll Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. Januar 2018 |
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