Azeta Verwaltungsgesellschaft mbH
Same addressManagement activities of other holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Alexander Poppels since 1/14/2011 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Azeta Engineering GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 € wurden im Berichtsjahr entsprechend den steuerlichen Vorschriften in voller Höhe abgeschrieben. Die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG wird aufgrund der Geringfügigkeit und damit verbundenen Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung auch in der Handelsbilanz berücksichtigt. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Wert von 250,00 € bis 1.000,00 € wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG in Vorjahren ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Unter Anwendung der Ausnahmeregelung des § 252 Abs. 2 HGB ist die Bildung eines Sammelpostens in sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung auch handelsrechtlich für zulässig. (i. Ü. m. HFA des IDW, IDW-FN 2007, S. 506). Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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