NT News Technologies GmbH
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|---|---|
Michael Dr. Maier since 10/26/2022 | Liquidator |
Official financial statements and annual reports
BF Blogform Digital Magazines GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben. Sämtliche Änderungen von Vorschriften durch das BilMoG werden - soweit zutreffend - ab dem Geschäftsjahr 2010 angewendet. Auf die Anpassungen der Vorjahreswerte wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz. 2 EGHGB verzichtet. Die Merkmale für die Größenklassifizierung der Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Damit erfolgt die Einordnung der Gesellschaft in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. BilanzierungsmethodenDie Gesellschaft hat die Änderungen der Vorschriften zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die sich durch das BilMoG ergeben, erstmalig für das Geschäftsjahr 2010 angewendet. Die sich aus der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften ergebenden ergebniswirksamen Auswirkungen sind - soweit gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB geboten - in der Gewinn- und Verlustrechnung im außerordentlichen Ergebnis erfasst. In den Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt eine Einstellung der Unterschiedsbeträge in die Gewinnrücklagen. Weitere Angaben hierzu ergeben sich aus den Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden (Ausnahme § 246 Abs. 2 S. 2 HGB). Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnunsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenBei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses macht die Gesellschaft soweit möglich von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch. Insbesondere erfolgt keine Erfassung von latenten Steuern in der Handelsbilanz, § 274a Nr. 5 HGB. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Von den Forderungen entfallen EUR 774.488,15 auf Forderungen gegenüber einem Gesellschafter. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Von den Verbindlichkeiten entfallen EUR 1.715.593,34 auf Verbindlichkeiten gegenüber weiteren Gesellschaftern. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Ergänzende AngabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.
Zur Vermeidung der Überschuldung der BF Blogform Digital Magazines GmbH erklärte Frau Christine Novakovic, dass das von ihr ausgereichte Darlehen i.H.v. EUR 1.000.000,00 (EDV-Konto 3514 des Kontennachweises) im Rang zurück tritt. Die Darlehensforderung der Frau Christine Novakovic soll erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger und - bis zur Abwendung der Krise - auch nicht vor, sondern zugleich mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter der BF Blogform Digital Magazines GmbH berücksichtigt werden. Frau Christine Novakovic ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die vorstehend aufgeführte im Rang zurück getretene Forderung nur ausschließlich aus zukünftigen Gewinnen der BF Blogform Digital Magazines GmbH oder aus liquidem Fremdkapital bedient werden kann. Die Forderung erlischt durch Erlass, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft formal eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird. Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2011 festgestellt. |
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