Master Data

Registry
Register court Köln HRB 120049
Registered
3/23/2017
Industry
Management of non-residential real estate on a fee or contract basisManagement of residential real estate on a fee or contract basisBuying and selling of own non-residential real estate
Purpose
Verwaltung von Immobilien.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Heiko Friehl
since 8/14/2024
Managing Director
Andreas Alfred Beier
since 8/14/2024
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€75,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

BUF Immobilien GmbH

Weilerswist

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1.844.851,50 1.844.851,50 1.158.258,09 1.158.258,09

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

150.885,96 57.308,66

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

55.043,34 205.929,30 0,00 57.308,66

Summe Aktiva

2.050.780,80 2.050.780,80 1.215.566,75 1.215.566,75



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

75.000,00 75.000,00

II. Verlustvortrag

-24.882,11 -2.113,52

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

26.613,42 76.731,31 -22.768,59 50.117,89

B. Rückstellungen

2.816,00 2.816,00 1.000,00 1.000,00

C. Verbindlichkeiten

1.971.233,49 1.971.233,49 1.164.448,86 1.164.448,86

Summe Passiva

2.050.780,80 2.050.780,80 1.215.566,75 1.215.566,75

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der BUF Immobilien GmbH in 53919 Weilerswist auf den 31.12.2019 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem.

275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet.

Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen.

Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen.

Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2019

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre

gegenüber Kreditinstituten

€ 1.917.685,77 € 0,00 € 0,00 € 1.917.685,77

aus Lieferungen und Leistungen

€ 5.431,22 € 5.431,22 € 0,00

Sonstige

€ 48.116,50 € 7.548,23 € 40.568,27

Summe:

€ 1.971.233,49 € 12.979,45 € 40.568,27 € 1.917.685,77

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

gez. Herr Andreas Beier, Brühl

gez. Heiko Friehl, Weilerswist

Sie sind alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

Weilerswist, den 24.11.2020

BUF Immobilien GmbH

 

Weilerswist, den 24. November 2020

gez. GF Herr A. Beier, Brühl und GF Herr H. Friehl, Weilerswist

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. August 2020

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