Development of building projects for residential buildings
logos Aktiengesellschaft HoldingLiquidated
80687 München, DEUMaster Data
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Management
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| Name | Role |
|---|---|
Volker Prof. Riegger since 7/18/2017 | Liquidator |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
logos Aktiengesellschaft HoldingMünchenJahresabschluss zum 30. Juni 2013Unterlagen für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB zum 30. Juni 2013der Firma logos Aktiengesellschaft Holding, MünchenAKTIVSEITE
München, den 22. November 2013 AnhangI. Allgemeine AngabenEs handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB, die nicht der Prüfungspflicht unterliegt, jedoch zur Veröffentlichung verpflichtet ist. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt, wobei bei den nachstehenden Angaben von den größenabhängigen Erleichterungen, sowohl bei der Erstellung (§§ 263 Abs. 1, 276, 274a, 288 HGB) als auch bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) Gebrauch gemacht wurde. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275) gegliedert. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den für Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des HGB sowie den steuerrechtlichen Bestimmungen. Einzelne Sachverhalten können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzpositionen zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden in der Bilanz entsprechende "Davon-Vermerke" ausgewiesen. Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. AKTIVSEITE a) Anlagevermögen Zu den angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen auf die Neuzugänge wurde nach der linearen Methode auf der Grundlage der jeweils voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Für die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten im einzelnen den Betrag von € 150,00 nicht übersteigen, wird die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Gleichzeitig wird von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahr der Anschaffung auch der Abgang erfolgt. Das Anlagevermögen entwickelt sich wie folgt:
b) Umlaufvermögen Die halbfertigen Arbeiten sind ausgehend von den Ausgangsrechnungen nach der sog. retrograden Methode bewertet. Sowohl der Fertigungsgrad als auch die Verwaltungskosten sind durch Abschläge von den Rechnungspreisen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen gegenüber Aktionären bestehen in Höhe von € 152.537,54. Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis bestehen keine mehr. PASSIVSEITE Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben zur BilanzDie Rückstellungen setzen sich zusammen aus:
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen keine. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB bestehen keine. Darstellung des Bilanzgewinns
IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. V. Sonstige Angaben1. Es bestehen weder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, noch sind Verbindlichkeiten durch Grundpfandrechte gesichert. 2. Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sein könnten, sind nicht vorhanden. 3. Davon-Vermerke über die Fristigkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten sind unmittelbar in der Bilanz angegeben. 4. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 5. Durchschnittlich wurden während des Geschäftsjahres zwei Arbeitnehmer beschäftigt. 6. Der Jahresabschluss ist von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen. 7. Vorstand im Berichtsjahr war Herr Prof. Volker Riegger. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 264 Abs. 4 HGB abgesehen.
München, den 22. November 2013 logos Aktiengesellschaft Holding Prof. Volker Riegger |
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