Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 55538
Registered
9/27/2002
Industry
Computer consultancy activitiesBusiness and other management consultancy activitiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Die konzeptionelle und wirtschaftliche Beratung aller Art von Unternehmen im In- und Ausland. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen. Das Unternehmen ist berechtigt, temporäre geschäftsführende Positionen bei Kundenunternehmen zu übernehmen. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, erlaubnispflichtige Geschäfte i. S. d. Kreditwesengesetzes zu betreiben.

History

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Management

NameRole
Kamaran Amin
since 2/17/2015
Managing Director
Markus Eulig
since 9/29/2004
Managing Director

Financial Report

Pro Momentum GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 19.775,00 21.499,00
I. Sachanlagen 19.775,00 21.499,00
B. Umlaufvermögen 48.450,00 45.666,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.493,79 28.911,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.956,21 16.754,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 671,92 1.147,84
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.342,71 37.072,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva 88.239,63 105.386,06

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. eingefordertes Kapital 25.000,00 25.000,00
III. Verlustvortrag 62.072,89 35.957,03
IV. Jahresüberschuss 17.730,18 -26.115,86
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.342,71 37.072,89
B. Rückstellungen 2.516,94 9.113,86
C. Verbindlichkeiten 85.722,69 96.272,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 88.239,63 105.386,06

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Bei der Gesellschaft haben sich hieraus keine wesentlichen Veränderungen der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch, nur die vom Handelsgesetzbuch geforderten Mindestangaben in dem nachfolgenden Anhang zu machen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgte unter Zugrundelegung der Währungskurse zum Entstehungstag der Forderung und Verbindlichkeit, soweit nicht ein gesunkener bzw. gestiegener Währungskurs eine Abwertung der Forderung oder eine Höherbewertung hat.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Im Rahmen der Erfüllung der Offenlegungspflichten im Sinne von §§ 325f HGB wird die Befreiungsvorschrift im Sinne von § 274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen und die Entwicklung des Anlagevermögens nicht veröffentlicht.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts wurde folgende Maßnahme vorgenommen:

Bezüglich der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen Rangrücktritte in Höhe von € 85.447,36.

.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten in Höhe von € 275,33 haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 85.447,36 enthalten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Markus Eulig, Kaufmann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Frankfurt am Main, den 25. Mai 2011

Markus Eulig

(Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.5.2011.

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