TAAC
GmbH
Westerkappeln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
247.272,80 |
260.350,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.243,50 |
4.076,50 |
| II.
Sachanlagen |
245.029,30 |
256.274,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.305,19 |
45.749,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.785,34 |
45.367,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.052,60 |
6.749,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.519,85 |
381,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
308.577,99 |
306.100,46 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
248.946,22 |
240.851,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
42.343,80 |
42.343,80 |
| III.
Gewinnvortrag |
172.507,49 |
141.140,87 |
| IV.
Jahresüberschuss |
8.094,93 |
31.366,62 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.631,77 |
62.249,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.712,73 |
22.312,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
308.577,99 |
306.100,46 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Abweichungen in der Form und der Gliederung in der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht vorgenommen
worden.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn-und Verlustrechnung gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen bestehen
nicht.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 Satz 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestanden
Forderungen gegen Gesellschafter mit einer
Restlaufzeit von über 1 Jahr in Höhe von €
10.902,70 und von unter 1 Jahr in Höhe von €
17.500,92.
Die
Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR
13.892,29 Beträge mit einer Restlaufzeit unter einem
Jahr und In Höhe von € 25.719,04 Beträge mit
einer Restlaufzeit über 5 Jahre (§ 268 Abs. 5
Satz 1 HGB, § 285 Nr.1 HGB).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Frau Jutta Nurna
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Außer
dem Geschäftsführer waren im Abschlussjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Die Schutzklausel gem. § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB
wurde nicht in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
V. Sonstige Angaben
Anteilseigner ist Frau Jutta Nurna mit einer
Stammeinlage in Höhe von EUR 26.000,00. Das entspricht
100%.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 17.500,92 EUR.
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 16.699,89 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.
Osnabrück, den 18. September 2014
Jutta Nurna
(Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2014 festgestellt.
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