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Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 85302
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H.-D.-W. Neunte Vermögensverwaltungs GmbHnet Qtel GmbHC.E. Beratungsgesellschaft mbH
Registered
4/24/2001
Industry
Computer consultancy activitiesOther information service activitiesOther information technology and computer service activities
Purpose
Teile- und Fahrzeughandel, 3D-Druck, EDV-Beratung und Unternehmensberatung.

History

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Management

NameRole
Alexander Modisch
since 9/19/2025
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Alexander Modisch
Bernau bei Berlin
€25,000
100.00%

Financial Report

net Qtel GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 10.928,00 2.519,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 268,00 353,00
II. Sachanlagen 10.660,00 2.166,00
B. Umlaufvermögen 91.683,73 115.549,56
I. Vorräte 13.974,50 10.457,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.858,25 95.363,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.850,98 9.728,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 746,61 974,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 36.473,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 103.358,34 155.516,21

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 2.486,61 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 61.473,65 72.726,80
III. Jahresüberschuss 38.960,26 11.253,15
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 36.473,65
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 63,00
C. Rückstellungen 12.120,95 3.000,00
D. Verbindlichkeiten 82.866,00 146.889,33
E. Rechnungsabgrenzungsposten 5.884,78 5.563,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 103.358,34 155.516,21

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Bei erstmaliger Aufstellung des Jahresabschlusses nach BilMoG wurde aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB die Vorjahreszahlen nicht angepasst.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Durch die erstmalige Anwendung des BilMoG ergaben sich gegenüber dem Vorjahr zwingend Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. In diesem Abschluss waren keine Auswirkungen zu berücksichtigen. Die vorliegende Handelsbilanz entspricht der Steuerbilanz. Eine Überleitungsrechnung ist nicht notwendig. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Zugänge bis zu einem Wert von EUR 150,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) sind, soweit vorhanden, im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben worden. Zugänge mit einem Wert von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) sind, soweit vorhanden, im Jahr des Zugangs mit 1/5 Ihres Wertes abgeschrieben worden.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit dem Wert der erbrachten Leistung am Stichtag angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.858,25 2.582,79 95.363,85 2.070,15

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 82.866,00 63.969,64 14.144,00

Der im Vorjahr unter der Position F. Sonstige Passiva ausgewiesene Betrag betraf eine Vorjahresverbindlichkeit, die nunmehr in den Vorjahreszahlen aus technischen Gründen als Verbindlichkeit ausgewiesen ist.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Jürgen Schmidt und Christian Engel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Der Jahresabschluss ist aus der Buchführung entwickelt worden.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.12.2011.

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