Operation of sports facilities
hoffmann & brillen GmbH
Eisenbahnstraße 72, 16225 Eberswalde, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
René Hoffmann since 4/6/2010 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
hoffmann & brillen GmbHEberswaldeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANG
rechtliche Verhältnisse
Firma: hoffmann & brillen GmbH Sitz: 16225 Eberswalde
Stammkapital: 25.000,- €
Eintragung: Handelsregister Frankfurt/Oder HRB 12924 FF Geschäftsjahr: Kalenderjahr Gegenstand der Unternehmung: Einzelhandel mit Optikartikeln, Brillen, Kontaktlinsen und Handelswaren Gesellschafter: Renè Hoffmann, Schorfheide Geschäftsführer: Renè Hoffmann, Schorfheide
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) beachtet. Bei der Gliederung der Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden Posten, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen:
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände waren nicht auszuweisen. Bei angeschafften, immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Software) wurden die Anschaffungskosten grds. linear abgeschrieben. Als nicht abnutzbares Anlagevermögen waren die Anschaffungskosten inkl. der Erwerbsnebenkosten für Grundstücke (Grund und Boden) auszuweisen. Das abnutzbare materielle Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen ausgewiesen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben.
Umlaufvermögen:
Vorräte (Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) wurden grds. mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Ansatz gebracht. Wertminderungen der Ware (z.B. auf Grund des Alters) wurden mit angemessenen Abschlägen berücksichtigt. Wesentliche angefangene Arbeiten waren am Bilanzstichtag nicht auszuweisen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Vorsicht bewertet. Befürchtete Ausfälle führten zu Wertberichtigungen. Kassen- und Bankbestände wurden mit den
ausgewiesenen Nominalwerten aufgeführt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden berücksichtigt.
Rückstellungen:
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden im notwendigen Umfang gebildet. Diese ungewissen Verbindlichkeiten gliedern sich im Wesentlichen wie folgt: - Rückstellung für Personalkosten: 65,9
T€
- Sonstige Rückstellungen: 4,0 T€
- Rückstellungen für Gewährleistungen:
25,8 T€
- Rückstellungen für Abschluss und
Prüfung: 8,8 T€
- Rückstellung Belegaufbewahrung: 3,2 T€
- Passive latente Steuernachzahlungen: 21,0 T€
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten wurden (soweit zulässig) mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Diese Verbindlichkeiten gliedern sich im Wesentlichen wie folgt: - Verblk. gg. Finanzamt: 23,7 T€, Laufzeit < 1
Jahr, ohne Besicherung
- Verblk. aus L.+L.: 83,9 T€, Laufzeit < 1 Jahr,
ohne Besicherung
- erhaltene Anzahlungen: 54,0 T€, Laufzeit < 1
Jahr, ohne Besicherung
- Verblk. Immobilienfinanz.u.ä.: 578,6 T€,
Laufzeit > 5 Jahre, mit Besicherungen (Grundbuch)
Sonstige Pflichtangaben:
Die Firma ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Anhanges wurde Gebrauch gemacht (§ 288 I HGB-E).
Vorschlag zur Ergebnisverwendung:
Der Jahresüberschuss wird zum 01.01.2023 den
Gewinnvortrag erhöhen.
Eberswalde, den 19. Februar 2024 gez. Renè Hoffmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Februar 2024 |
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