NETGATE-DE
GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.479,50 |
6.796,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
188,00 |
428,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.291,50 |
6.368,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
91.218,17 |
103.200,38 |
| I.
Vorräte |
80.701,45 |
85.668,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.345,88 |
17.284,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.170,84 |
247,13 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
91.451,61 |
76.336,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
189.149,28 |
186.333,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
101.336,66 |
105.184,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.114,95 |
-3.847,92 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
91.451,61 |
76.336,66 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
188.649,28 |
185.833,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
188.649,28 |
131.683,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
189.149,28 |
186.333,54 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften i. S. § 267 Abs. 1 HGB geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.
Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden können.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die
alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung zu machen sind, erfolgt die Angabe in der
Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a, 276 S. 2 und 288 Abs. 1
HGB finden Anwendung.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB
unverändert fortgeführt worden.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009, des
GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich - soweit abnutzbare
Wirtschaftsgüter vorliegen - planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Aktivierte Vermögensgegenstände, für
die die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB
gilt, liegen nicht vor.
Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis Euro 410,00 wurde
Gebrauch gemacht.
Bei Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennwert
angesetzt.
Vorräte, Waren und teilfertige Arbeiten wurden
nach Angaben der Geschäftsführung zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Börsen- oder Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In
die Herstellungskosten wurden die Einzelkosten, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten
und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
bewertet. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen, deren Ansatz
aktivisch als Abschreibung bei den jeweiligen
Forderungspositionen erfolgt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gem. Rückstellungsabzinsungsverordnung
monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Bei
Rückstellungen von untergeordneter Bedeutung wurde auf
die Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen
sowie die Abzinsung gemäß dem Grundsatz der
Wesentlichkeit verzichtet.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Wenn Verbindlichkeiten in
Fremdwährung bestehen, deren Restlaufzeit nicht mehr
als ein Jahr beträgt, werden diese mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle
übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit
ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem
höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet.
Verluste aus schwebenden Geschäften waren nicht
zu erwarten.
Aufwendungen für innerhalb von drei Monaten
nachzuholende Instandhaltungen und Aufwendungen für
Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen waren
zum Jahresschluss nicht zu erwarten.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
liegen nicht vor.
C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen des
Jahresabschlusses
Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrug zum
Bilanzstichtag 188.649,28 Euro.
Für das BLB Darlehen und das Kontokorrentkonto
wurde von den Gesellschaftern eine private Grundschuld
sowie eine begrenzte selbstschuldnerische Bürgschaft
als Sicherheit gewährt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 93.986,19
Euro. Die Gesellschafter haben sich verpflichtet, eine
Rückzahlung des Darlehens erst dann zu verlangen, wenn
keine Überschuldung mehr besteht und sich durch die
Rückzahlung keine erneute Überschuldung oder
Unterbilanz ergibt. Weiterhin verzichten die
Gesellschafter, solange und soweit die Überschuldung
gegeben ist, auf die Verzinsung des Darlehens.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer waren in 2010 Frau Ute
Logemann und Herr Robert Webster. Weitere Organe waren
nicht bestellt.
Vorschüsse, Kredite und Darlehen an den
Geschäftsführerbestanden nicht.
Oldenburg, den 16.01.2012
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2012 festgestellt.
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