City 7B
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
614.608,24 |
666.549,27 |
| I.
Sachanlagen |
56.002,65 |
82.943,68 |
| II.
Finanzanlagen |
558.605,59 |
583.605,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.385.569,03 |
6.653.563,93 |
| I.
Vorräte |
1.997.621,73 |
2.794.822,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.346.758,40 |
3.252.277,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.188,90 |
606.464,50 |
| Aktiva |
7.000.177,27 |
7.320.113,20 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
264.647,06 |
748.226,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
239.647,06 |
723.226,17 |
| davon
Gewinnvortrag |
723.226,17 |
641.812,58 |
| B.
Rückstellungen |
293.725,47 |
1.055.950,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.441.804,74 |
5.515.936,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
636.219,69 |
1.699.812,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.805.585,05 |
3.816.124,01 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
280.065,30 |
1.046.995,03 |
| Passiva |
7.000.177,27 |
7.320.113,20 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die City 7B GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am
Main unter der Nr. 103104 eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3
Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
mit Sätzen zwischen 6,6 % und 33,3 %
Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
800,00 EUR werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs.
2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und
gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen in Höhe von 705.818,38 EUR.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
.
Der Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr
beträgt 723.226,17 EUR (Vj 641.812,58 EUR).
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit
- bis zu einem Jahr beträgt 4.958.005,27 EUR
- von über einem Jahr bis zu fünf Jahren
beträgt 1.483.799,47 EUR
- von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00
EUR.
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
Abs. 3 GmbHG bzw. § 285 Nr. 9c HGB
Die Gesellschaft hatte gegenüber Gesellschaftern
Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 5.796.093,87
EUR. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten"
enthalten.
Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit
5,0 % bzw. 15,0 % aus dem jeweiligen
Darlehensstand.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE ANGABEN
Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2022
Frankfurt am Main,
08.04.2024
gez.
Gabriele Körner-Micka
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2024
festgestellt.
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