Schröttle Immo GmbH
Donauwörth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den Vorschriften des HGB für kleine
Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften
des GmbHG. Von den größenabhängigen Erleichterungen des HGB für Kapitalgesellschaften
i. S. des § 267 Abs. 1 HGB in Bezug auf Aufstellung und Veröffentlichung wurde Gebrauch
gemacht. Ein Abweichen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Vorjahre
ist nicht erfolgt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, ggf.
vermindert um planmäßige Abschreibung und außerplanmäßige Abschreibung bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen werden linear und unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden
bei Anschaffung- und Herstellkosten bis 250 € direkt im Aufwand gebucht. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter)
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Eine aus früheren Jahren angewandte Poolabschreibung
wird fortgesetzt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
bilanziert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer
um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt. Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit ihrem durchschnittlichen
Einkaufspreis bzw. mit einem niedrigeren Wert, der sich aus dem Marktpreis ergibt,
bewertet. Bestände an unfertigen Erzeugnissen, unfertigen Leistungen und an Fertigerzeugnissen
werden – sofern vorhanden – zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen dabei neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die Kosten gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB. Bei den Beständen werden Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert
vorgenommen, soweit dieser sich aus den Marktpreisen ergibt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Bankguthaben und Kassenbestände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
III. Erläuterungen zur Bilanz Die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HBG wurden in Anspruch genommen.
VI. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach Vorgaben des § 275 Abs. 2 HGB i.V. § 276
HGB erstellt. Die Offenlegung wird nach Maßgabe des § 326 HGB unterlassen.
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Thomas Schröttle (Bankkaufmann)
geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Die Berichtigung erfolgt wegen einer Außenprüfung für das Jahr 2022, diese wurde am 31.07.2025 abgeschlossen
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Donauwörth, 16.12.2025
Thomas Schröttle
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2025 festgestellt.
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