Grassow-Kopmann GmbH
Quakenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.543,50 |
| I.
Sachanlagen |
43.543,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.431,79 |
| I.
Vorräte |
3.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.071,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
360,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.112,77 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
32.344,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
96.432,95 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
58.344,89 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
32.344,89 |
| B.
Verbindlichkeiten |
96.432,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
96.432,95 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Grassow-Kopmann GmbH für
das Geschäftsjahr 2007 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde
Gebrauch gemacht. Aufgrund der Schutzklausel nach §
268 Abs. 4 HGB sind Angaben über die Gesamtbezüge
der Geschäftsleitung unterblieben.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung,
Währungsumrechnung und Konsolidierung
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten
angesetzt. Auf zweifelhafte Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen gebildet; uneinbringliche
Forderungen wurden abgeschrieben.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
sind nicht vorhanden.
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