GW Systemtechnik KG
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GW Systemtechnik GmbH & Co. KGBottropJahresabschluss zum 31. Dezember 2007Bilanz zum 31.12.2007AKTIVA
AnhangGrundsätzliches zum Jahrsabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine GmbH & Co KG einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2006 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt. Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,00 EUR wurden zu 0,00 % einzelwertberichtigt. Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde keine Pauschalwert-berichtigung vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von 0,00 TEUR solche, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Die Hafteinlagen sind in voller Höhe eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt. (alt.: Die Fälligkeit der Verbindlichkeiten im Einzelnen sowie die dafür gestellten Sicherheiten ist aus dem in der Anlage beigefügten Verbindlichkeitsspiegel zu entnehmen.) Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. Sonstige Angaben Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB: Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: GW Verwaltungs-GmbH, Bottrop
Bottrop, 22.12.2008 gez. Boris Schlüsener |
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