Mageba GmbH
Im Rinschenrott 3A, 37079 Göttingen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Stefan Adam since 9/15/2014 | Managing Director |
Michael Schmidberger since 11/14/2012 | Managing Director |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Mageba GmbHGöttingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA) GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 1) Vorbemerkungen Die Mageba GmbH, Göttingen ist eine Tochterfirma der Mageba Holding AG, Bülach Schweiz. Die Mageba-Gruppe ist ein weltweit aktiver Lieferant/Anbieter von Brückenlagern, Fahrbahnübergängen und weiteren hochwertigen Produkten des Infrastrukturbaus. Die Mageba GmbH in Göttingen betreut im Wesentlichen den deutschen Markt. 2) Geschäftsmodell des Unternehmens Produktpolitik / Angebotspalette Die Mageba GmbH kann, basierend auf einer Reihe von Standardprodukten, eine konstruktive Lösung sowohl für nahezu jedes Lagerungsproblem als auch konfektionierte Fahrbahnübergangskonstruktionen im Brücken- und Hochbau anbieten. Ein immer bedeutenderer Bereich der Angebotspalette ist der Sanierungsbereich, in dem die Mageba GmbH vom Austausch von Verschleißteilen bis hin zu gesamten Stahlbrückensanierungen die gesamte Palette abdecken kann. Unsere Produkte unterscheiden sich von vergleichbaren Wettbewerbsprodukten zum Teil durch technische Vorteile, die weitestgehend patentrechtlich geschützt sind. Die Produktpalette im Kernmarkt Deutschland ist so ausgerichtet, dass die Mageba GmbH dort zu einem immer größeren Anteil Produkte bzw. Dienstleistungen mit Alleinstellungsmerkmalen anbietet. Es zeichnet sich eine Erweiterung des Leistungsspektrums durch die Ausführung von Reinigungs- und Wartungsarbeiten vorrangig bei Fugenkonstruktionen ab, da in dem Segment, bedingt durch massive auftraggeberseitige Kosteneinsparungen, nahezu keine Ressourcen mehr vorhanden sind. Vertriebs- und Marketingkonzept Die Mageba GmbH vertreibt ihre Produkte im Wesentlichen im Inland zentral vom Standort Göttingen. Im Jahr 2019 wurde eine Niederlassung in NRW gegründet. Zum Ende des Jahres 2023 wurde entschieden, den Standort in NRW nicht weiter zu verfolgen und das Büro zu schließen. Die Gründe hierfür liegen i. W. an den nicht verfügbaren Personalressourcen in NRW. Die im Vertrieb tätigen Mitarbeiter bleiben der Mageba GmbH erhalten und arbeiten ab 2024 im Home-Office. Das Vertriebs- und Marketingkonzept steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausrichtung unserer Produktpalette am Kernmarkt Deutschland. Demnach sollen besonders Produkte mit Alleinstellungsmerkmalen fokussiert werden. Diese betrifft im Besonderen Produkte, die uns ganzheitlich (POLYFLEX, Fingerfugen, Mattenfugen) oder in Einzelkomponenten (ROBO-Slide Lager) vom Wettbewerb unterscheiden. Markt Der Markt in Deutschland setzt sich im Wesentlichen aus Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen im Infrastrukturbereich Straße und Bahn zusammen. Der Markt ist stark abhängig von nationalen öffentlichen Investitionen im Infrastrukturbereich. Der Bereich Sanierung und Instandhaltung bietet derzeit die größten Entwicklungschancen auf dem deutschen Markt. Das Know-how der Mageba GmbH und die Produktvielfalt im Bereich von Lagern und Fahrbahnübergängen bieten hierfür einen sehr guten Marktzugang. Forschung und Entwicklung: Im Wesentlichen findet die Forschung und Entwicklung für die Unternehmensgruppe unterhalb der Mageba Holding in der Mageba Service and Technologies GmbH, als auch für marktspezifische Zwecke in der Mageba Deutschland statt. Aufgrund der Komplexität der Materie und der Schnelllebigkeit des Marktes ist kontinuierliche Entwicklungsarbeit notwendig, um auch weiter mit führend zu bleiben. Unter F+E verstehen wir i. W. die Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkten und Systemen bis zur Erteilung von Zulassungen, Regelprüfungen o. dgl. Produktion: Trotz hohem Preisdruck bei unseren Produkten wird nach wie vor mit einer kleinen Produktionsmannschaft auch am Standort in Göttingen gefertigt. Entsprechend der Strategie unserer Firmengruppe entwickelt sich der Produktionsstandort am Sitz der Gesellschaft zu einem wesentlichen Know-how-Standort, an dem vorrangig komplexe Produkte bzw. Produkte mit kurzen Durchlaufzeiten gefertigt werden. Beschaffung: Aufgrund der weitgehenden Auslagerung der Produktion an die Standorte in Ungarn und der Slowakei und aufgrund der Einbindung in die Mageba-Gruppe läuft die Beschaffung im Wesentlichen über diese verbundenen Unternehmen. Die Fertigungssteuerung dieser Produktionsbetriebe erfolgte nach wie vor hauptsächlich über den Sitz der Gesellschaft in Göttingen im Rahmen von wöchentlichen Abstimmungen mit den jeweiligen Fertigungsstandorten unter Einbindung der erforderlichen Entscheidungsträger auf beiden Seiten. Personal- und Sozialbereich: Unsere Mitarbeiter leisten einen wichtigen Beitrag zum Erfolg unseres Unternehmens. Deshalb ist es Ziel der gesamten Firmengruppe, die besten und fähigsten Mitarbeiter zu gewinnen, sie zu fördern und an unser Unternehmen zu binden. Ein faires Miteinander von Unternehmensleitung, Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretung spielt eine zentrale Rolle. Die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter zu sichern ist ein wichtiger Bestandteil unserer Personalpolitik. Dabei geht es uns nicht nur darum, ihre fachliche Expertise für unser Unternehmen zu halten. Als einer der Größten in unserer Branche stellen wir uns auch unserer sozialen Verantwortung und respektieren und schützen die grundlegenden Rechte unserer Mitarbeiter.
Um dem steigenden Bedarf an Fachkräften Rechnung zu tragen, streben wir weiterhin eine Zusammenarbeit mit Universitäten an. Durch die Teilnahme an Kontaktmessen und Bereitstellung von Praktikumsplätzen versuchen wir die Studenten frühzeitig auf unser Unternehmen aufmerksam zu machen. B) Wirtschaftsbericht 1) Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen: Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Kalenderbereinigt ging das BIP um 0,1 % zurück. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Zwar lag das BIP im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,7 % höher als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Allerdings kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die Energiekrise und geopolitische Spannungen verunsicherten Produzenten, Investoren sowie Konsumentinnen und Konsumenten. Der Welthandel verlor an Dynamik, mit negativen Folgen für die deutsche Exportwirtschaft. Die Energiepreise, die 2022 infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine extrem gestiegen waren, stabilisierten sich auf hohem Niveau und belasteten insbesondere die Industrieproduktion. Steigende Zinsen verschlechterten die jahrelang günstigen Finanzierungsbedingungen, was besonders die Bauwirtschaft bremste. Insgesamt dämpften die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen die Konjunktur. Im Zuge dessen rutschte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 ins Minus. Im aktuellen Ergebnis für das BIP 2023 ist eine erste sehr frühe Schätzung für das 4. Quartal 2023 enthalten. Diese basiert auf einer unvollständigeren Datenbasis als die reguläre Quartalsrechnung und ist daher mit einer höheren Unsicherheit behaftet. Auch die ersten drei Quartale des Jahres 2023 wurden überarbeitet. Nach bisherigen Erkenntnissen ging das BIP im 4. Quartal 2023 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal zurück, nachdem es im 3. Quartal stagnierte. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. (Quelle: Statistisches Bundesamt DeStatis Pressemitteilung vom 15.01.2024) Branchenspezifischen Rahmenbedingungen Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren. Er betrachtet dabei sowohl die Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte im Bereich der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße. Die im neuen Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert. Kernanliegen des BVWP 2030 sind der Erhalt der Bestandsnetze und die Beseitigung von Engpässen auf Hauptachsen und in wichtigen Verkehrsknoten. Vom Gesamtvolumen des Plans von rd. 269,6 Mrd. € fließen allein bis 2030 rd. 141,6 Mrd. € in den Erhalt der Bestandsnetze. Für Aus- und Neubauprojekte sind rd. 98,3 Mrd. € vorgesehen. Die Umsetzung der Projekte des BVWP 2030 bedeutet konkret: Weniger Staus auf den Bundesfernstraßen, mehr Kapazität im Personen- und Güterverkehr auf der Schiene und wirtschaftlichere Transportmöglichkeiten auf den Wasserstraßen des Bundes. Der im BVWP 2030 vorgesehene Aus- und Neubau im Bereich des Schienennetzes orientiert sich erstmals am Ziel eines Deutschland-Takts und bildet die infrastrukturelle Grundlage für seine Einführung. Der Deutschland-Takt hat das Ziel, mit einem netzweit abgestimmten Taktangebot im Schienenpersonenverkehr die Wegekette im System Bahn für eine große Anzahl von Personen attraktiver zu gestalten. (Quelle: BMDV: Bundesverkehrswegeplan 2023 Artikel vom 15.01.2024) 2) Wesentliche finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung der Gesellschaft sind Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis (EBIT). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren haben bei der Mageba GmbH als Steuerungsgröße eine untergeordnete Bedeutung. 3) Geschäftsverlauf und Lage Ertragslage Im Jahr 2023 konnte die Mageba GmbH einen Jahresgewinn i.H. von 372 T € gegenüber dem Vorjahr i.H. von 219 T€ verzeichnen. Für 2023 hatten wir eine Umsatzsteigerung von 2% prognostiziert. Tatsächlich konnten wir unseren Umsatz im Vergleich zu 2022 um 8,56% steigern, was im Wesentlichen aus einem Anstieg im Bereich der Sanierungsprojekte resultiert. Im Ergebnis wurden Umsatzerlöse in Höhe von 22.344 T€ (Vorjahr 20.583 T€) erzielt, der wesentliche Anteil entfällt - wie im Vorjahr- auf das Inland (97,3%; Vorjahr 98,1%). Unter Einbeziehung der Bestandsveränderung ergibt sich handelsrechtlich eine deutliche Erhöhung der Fertigungsleistung um 1.660 T€ auf 22.454 T€. Die Personalaufwendungen stiegen, im Wesentlichen bedingt durch Gehaltsanpassungen, gegenüber dem Vorjahr um 6,51 %. Die Personalaufwandsquote, bezogen auf die Gesamterträge (Umsatz, Bestandsveränderung und sonstiger betrieblicher Ertrag) beträgt 26,6 % (Vorjahr 26,8 %). Vor allem bedingt durch Wegfall der Umweltboni, geringere Forschungszulagen und Rückstellungsauflösungen reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr (332 T€) auf 258 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen stark gegenüber dem Vorjahr um 761T€. Dies resultiert aus Rückstellungszuführungen zur Risikovorsorge möglicher Schadensersatzansprüche sowie gestiegener Aufwendungen aufgrund erhöhter Reisetätigkeit. Aufgrund der dargestellten Entwicklung schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem EBIT von 1.388 T€ nach 709 T€ im Vorjahr. Die im Vorjahr prognostizierte deutliche Verbesserung des EBIT ́s wurde damit voll erreicht. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2023 hat sich die Bilanzsumme der Mageba GmbH um 54 T€ auf 10.125 T€ (2022: 10.071 T€) leicht erhöht. Getrieben ist diese Entwicklung auf der Aktivseite im Wesentlichen durch einen Anstieg der Vorräte (+136 T€) und höhere Forderungen und sonstige Vermögenstände (+250 T€), demgegenüber verminderten sich insbesondere die Guthaben bei Kreditinstituten (-315 T€) und das Anlagevermögen (-94 T€). Auf der Passivseite standen vor allem den um 418 T€ geringeren Verbindlichkeiten um 100 T€ gestiegene Rückstellungen gegenüber. Bezogen auf die Bilanzsumme ist die Vermögensstruktur durch einen Anteil der Vorräte von 29,6% (2022: 28,4%) und der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von 56,4% (2022: 54,2%) der Bilanzsumme gekennzeichnet. Im Jahr 2023 haben sich die Investitionen auf das notwendige Maß beschränkt. Der Fuhrpark wurde erweitert bzw. erneuert sowie in den Bereich Maschinen investiert. Die planmäßigen Abschreibungen überstiegen die Investitionen des Berichtsjahres, so dass sich das Anlagevermögen insgesamt zum Bilanzstichtag um 166 T€ verminderte. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 3.200 T€ (2022: 2.519 T€). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Gewährung eines kurzfristigen Darlehens an die Muttergesellschaft Mageba Holding AG, Bülach / Schweiz i. H von 843 T€. Das Eigenkapital stieg durch den Jahresgewinn von 372 T€ auf 3.208 T€ (2022: 2.836 T€) bzw. 31,7 % (2022: 28,2%) der Bilanzsumme. Eigenkapital, Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen und langfristige Pensionsrückstellungen haben zusammen einen Anteil von 42,4 % (Vorjahr 39,6%) an der Bilanzsumme. 30,1% (Vorjahr 28,6%) der Bilanzsumme entfallen auf die Steuer- und sonstigen Rückstellungen. Die Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 423 T€ (Vorjahr -237 T€) geht i. W. aus dem zunehmenden Intercompany-Geschäft mit der Mageba Hungary Kft., Nyìrtelek/Ungarn hervor. Finanzlage Im Mittelpunkt steht dabei die Aufgabe, den Finanzbedarf des operativen Geschäfts sowie für Investitionen ausreichend zu decken. Das Finanzmanagement ist verantwortlich für das Cash-Management, für die Finanzierung und die Absicherung von Investitionen. Die Liquiditätslage des Unternehmens war im Berichtsjahr 2023 unkritisch. Die wichtigste Quelle der Finanzierung, die Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit, stand im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung. Darüber hinaus stand uns auch eine Kreditlinie unseres Bankpartners Commerzbank, Göttingen zur Verfügung, die zum Bilanzstichtag - wie bereits zum Vorjahresstichtag - nicht ausgenutzt ist. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist positiv und beträgt 635 T€ (2022: 534 T€). Das Zahlungsmittelmanagement beinhaltet das Management der Beziehungen zu unseren Bankpartnern und der Bankkonten sowie den Zahlungsverkehr. Die Gesellschaft strebt danach, die Effizienz und Transparenz durch einen hohen Standardisierungsgrad und durch eine kontinuierliche Verbesserung der Zahlungsprozesse zu erhöhen. Der Finanzierungsbedarf innerhalb der Mageba-Gruppe wird teilweise mit Darlehen bedient. Betreffend Bürgschaften (u. a. Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften) hat die Mageba GmbH bei der R+V Versicherung einen Rahmen für Bürgschaften in Höhe von 2.800 T€, bei der VHV Versicherung weitere Bürgschaften über 1.250 T€, bei der Deutschen Bank über 950 T€ sowie bei der Commerzbank über 500 T€ zur Verfügung. Gesamtaussage Das zurückliegende Geschäftsjahr konnte die Erwartungen erfüllen, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft bewertet die Geschäftsführung weiterhin als sehr positiv, wenngleich Sondereinflüsse wie Rückstellungszuführungen für mögliche Schadensersatzansprüche und für Steuernachzahlungen in Folge steuerlicher Außenprüfung das Jahresergebnis deutlich negativ belastet haben. Das Fundament, auf dem auch künftiger Geschäftserfolg möglich sein wird, ist stabil und beinhaltet alle Voraussetzungen für ein gesundes Wachstum. C) PROGNOSEBERICHT Künftige Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Entwicklung der Branche Im öffentlichen Bau zeigte sich im Jahresverlauf 2023 bei der Orderentwicklung ein ambivalentes Bild. Im Hochbau gab es seit dem Sommer einige Impulse, zuletzt auch durch Großprojekte. Dies hat auch hier zu einem erkennbaren Zuwachs der Auftragsbestände geführt, die zum Ende Jahres 2023 um nominal 1,2 Mrd. € höher ausfallen als vor Jahresfrist (+23,5 %). In den anteilig umsatzstarken Tiefbausparten fielen die Impulse insgesamt flacher aus. Der Umsatz im öffentlichen Bau erreichte 2023 insgesamt ca. 44,6 Mrd. € ein nominaler Zuwachs um 6 %, real ein Rückgang um ca. 1 %. Stützend wirkte dabei die Entwicklung im öffentlichen Hochbau. Dieser legte nominal um ca. 13% auf 9,4 Mrd. € zu. Dies entsprach auch einem realen Zuwachs um ca. 6 %. Im öffentlichen Tiefbau wurden 35,2 Mrd. € umgesetzt, nominal ein Zuwachs um ca. 4 %, real ein Rückgang um ca. 3 %. Für die Umsatzprognose 2024 geht der ZDB davon aus, dass die Investitionslinien für die Infrastruktur im Bereich Straße und Wasserstraße wie in der Haushaltsplanung 2024 bisher veranschlagt bei ca. 10 Mrd. liegen. Dies entspricht einem nominalen Zuwachs um gut 3 %. Gleichzeitig bleiben die investiven Handlungsspielräume der Länder und Kommunen eng, wie das Ringen um das Wachstumschancengesetz deutlich illustrierte. Nach dem aktuellen Kommunalpanel 2023 beziffern die Kommunen ihren 2023 bestehenden Investitionsrückstau auf nun 165,6 Mrd. €, nach 159,4 Mrd. € im Jahr 2022. Die Kommunen rechnen mit einem weiteren Anstieg des Investitionsstaus in den kommenden fünf Jahren. Nominal erwartet der ZDB für 2024 ein Umsatzwachstum beim öffentlichen Bau um knapp 1 %, bei dem erwarteten Preisrückgang entspricht das einem realen Wachstum um knapp 3 %. (Quelle: ZDB - Das Deutsche Baugewerbe: Konjunkturprognose 2024) Strategische Ausrichtung, Produkt-/Dienstleistungsportfolio Die strategische und operative Ausrichtung der Unternehmensgruppe liegt weiterhin im verstärkten Vertrieb von Produkten mit Alleinstellungsmerkmalen, die die Unternehmensgruppe vom Wettbewerb unterscheidet. Besonderen Stellenwert haben in diesem Zusammenhang neue Produkte wie POLYFLEX Fugen, Kombifingerübergänge und Hochbauprodukte. Für letzteres müssen wir mehr und mehr den Markt erschließen. Die dafür notwendigen Personalressourcen wurden bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgestockt. Die Mageba GmbH hat sich weiterhin zum Ziel gesetzt, den bis dato niedrigen Marktanteil im Bereich Industriebau / Hochbau zu steigern, wobei gezielt Projekte angestrebt werden, bei denen unser Know-how und unsere Produkte aus dem Brückenbau benötigt werden. Bei den Dienstleistungen wird in den nächsten Jahren aufgrund der geänderten Marktverhältnisse (Rückgang der Neubauten -> Steigerung der Sanierungsmaßnahmen) die Tendenz in Richtung Verstärkung der Sanierungskapazitäten weiter ausgebaut. Dies gilt für alle Standorte der Firmengruppe. Ausblick 2024 Die Mageba GmbH geht in Ihren Planungen für das Jahr 2024 von einer leichten Erhöhung der Umsatzerlöse von rd. 2 % aus. Der stagnierende Auftragseingang Ende 2023 hat sich für unseren Kernmarkt Deutschland in den ersten Monaten 2024 deutlich verbessert. Nach Abschluss der ersten drei Monate zeigt sich eine stabile Entwicklung über dem Zielkorridor, der sich durch politische Weichenstellung in Richtung Investition in Infrastrukturprojekte zumindest verstetigen wird. Die Anzahl der parallel zu bearbeitenden Projekte ist in 2023 weiter gestiegen und wird sich auch in 2024 fortsetzen. Auch bedürfen Sanierungsprojekte erfahrungsgemäß eines höheren Betreuungsaufwands als Lieferprojekte. Dieser Entwicklung sind wir bereits mit entsprechenden Neueinstellungen begegnet und planen auf Grund der zu erwartenden Umsatzsteigerungen und der demographischen Veränderung der Mitarbeiterstruktur den Personalstand in den Bereichen Vertrieb und Ausführung auch zukünftig moderat zu erhöhen. Für das Betriebsergebnis (EBIT) erwarten wir für das kommende Jahr aufgrund des Wegfalls von Sondereffekten erneut eine Erhöhung von mind. 5%. Den Planungen liegt die Annahme zugrunde, dass sich im Aufwandsbereich keine signifikanten Kostensteigerungen oder außergewöhnliche Aufwendungen ergeben werden. D) RISIKOBERICHT 1) Risikomanagement Das Risikomanagement der Mageba GmbH hat das Ziel, Risiken so früh wie möglich zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen. Damit soll eine Bestandsgefährdung der Mageba GmbH verhindert und durch verbesserte unternehmerische Entscheidungen langfristig Werte geschaffen werden. Unter Risiko verstehen wir jedes Ereignis, das das Erreichen unserer kurzfristigen operativen oder unserer langfristigen strategischen Ziele negativ beeinflussen kann. Als Chance definieren wir mögliche Erfolge, die über unsere definierten Ziele hinausgehen. Als Hersteller von Brückenbauteilen haben wir eine besondere Verantwortung für den Schutz von Mensch und Umwelt. An allen Standorten der Mageba-Gruppe gibt es deshalb Mitarbeiter, die sich dem Thema Qualitätssicherung und Prozessoptimierung widmen. Ferner wurde ein externes Unternehmen beauftragt, das die Mitarbeiter an den einzelnen Standorten bei der Qualitätssicherung und insbesondere bei der Prozessoptimierung unterstützt. Die Mageba GmbH ist regelmäßig Risiken und Chancen ausgesetzt, die sich negativ wie positiv auf den Vermögenswert der Firma, das Ergebnis, den Cashflow, aber auch auf immaterielle Werte wie dem Image auswirken können. Um Risiken möglichst beherrschbar zu machen, konzentriert sich die Mageba GmbH darauf, sie zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Dabei sind wir bereit, überschaubare Risiken, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen aus der Geschäftstätigkeit stehen, bewusst einzugehen. 2) Umfeldrisiken Der Bedarf an Bauinvestitionen ist ungebrochen hoch, vor allem im Infrastrukturbereich. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Anzeichen, dass die Bundesregierung ihre offensive Investitionspolitik insbesondere im Infrastrukturbereich deutlich reduziert. Es besteht jedoch das Risiko, dass die geplanten Investitionen des Bundes in den Verkehrswegebau nicht vollumfänglich erhalten bleiben, sondern zum Ausgleich von Haushaltsdefiziten verwendet werden, was sich mittelfristig direkt negativ auf unserem Auftragseingang auswirken würde. 3) Leistungswirtschaftliche Risiken Als Hersteller von Nischenprodukten mit hohem Know-how sind wir immer von qualifizierten Fachkräften abhängig und daher sehr an einer hohen Firmenbindung interessiert. Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte ist in unserer Branche intensiv. In unseren Geschäftsfeldern Sanierung/Montage beabsichtigen wir, unsere Aktivitäten auszubauen. Hierfür werden wir immer hoch qualifizierte Mitarbeiter benötigen. Unser künftiger Erfolg hängt zum Teil davon ab, inwiefern es uns dauerhaft gelingt, Fachpersonal einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Es besteht keine Garantie, dass es uns auch weiterhin gelingen wird, all die hoch qualifizierten Mitarbeiter und Kompetenzträger in den entsprechenden Regionen gewinnen und an uns binden zu können, die wir in Zukunft benötigen werden. Sollte uns dies dennoch nicht gelingen, planen wir Alternativen, um keine Störungen im operativen Geschäft zu bekommen. Weiterhin können Fehler einzelner beauftragter Dienstleister, beispielsweise auf dem Gebiet der IT-Infrastruktur, unsere Prozess- und Arbeitsabläufe und unsere Fähigkeit, Kundenzusagen zu erfüllen, negativ beeinflussen oder zusätzliche operative Kosten verursachen. Jegliche operativen Störungen oder Qualitätsprobleme könnten unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich negativ beeinflussen. Wir könnten mit Störungen in unserer Versorgungskette, einschließlich der Unfähigkeit Dritter, Bauteile, Komponenten oder Dienstleistungen fristgerecht zu liefern, konfrontiert sein und Erhöhungen bei Rohstoffpreisen unterliegen. Unsere finanzwirtschaftliche Leistungsfähigkeit hängt zum Teil von einer zuverlässigen und effektiven Steuerung unserer Versorgungskette ab. Kapazitätsbeschränkungen und Lieferengpässe, die auf ein ineffektives Management der Versorgungskette zurückzuführen sind, könnten zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Preissteigerungen könnten erhebliche negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage haben, sofern es uns nicht möglich sein sollte, die gestiegenen Kosten zu kompensieren oder an unsere Kunden weiterzugeben. 4) Ausfallrisiko Ein Ausfallrisiko bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht grundsätzlich, jedoch begrenzt auf die Höhe der jeweiligen Forderung. Durch die Bildung von angemessenen Wertberichtigungen, gehen wir davon aus, dass das Risiko für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen insoweit abgedeckt ist. Das Ausfallrisiko für die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betrifft hohe Einzelforderungen und würde bei Realisierung einen jeweils hohen Wertberichtigungsbedarf und somit eine Belastung des Ergebnisses und Verminderung des Eigenkapitals bedeuten. Aufgrund der derzeitigen Ertrags- und Finanzsituation der betreffenden Gesellschaften schätzen wird das Risiko als moderat ein. 5) Liquiditäts-/Finanzrisiko Ein Liquiditäts-/Finanzrisiko besteht derzeit nicht. 6) Gewährleistungsrisiko Um die Risiken aus Gewährleistungsverpflichtungen zu minimieren, erfolgt als Qualitätskontrolle bei jedem Produkt eine interne Endabnahme. Zusätzlich unterliegen unsere Produkte aufgrund der regelmäßig durchgeführten Fremdüberwachung unserer Fertigungsstätten bzw. -abläufe durch die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart (MPA Stuttgart, Otto-Graf-Institut) einer strengen Kontrolle hinsichtlich der verwendeten Materialien und der ausgeführten Arbeiten. Durch die Vertragsbedingungen werden zudem in gewissem Umfang Haftungsrisiken beschränkt bzw. ausgeschlossen. Im Übrigen werden für die geltend gemachten Reklamationen Rückstellungen gebildet. 7) Bestandsgefährdende Risiken Die Unternehmensleitung geht davon aus, dass aktuell bestandsgefährdende Risiken nicht bestehen und das Unternehmen in der Zukunft, positive Ergebnisse erwirtschaften wird. Aufgrund der Etablierung am Absatzmarkt Deutschland und der Erweiterung des Produktportfolios hat das Unternehmen die Grundvoraussetzungen für nachhaltige Ertragschancen gesichert. E) CHANCENBERICHT Wie bereits in den vorherigen Jahren sind in allen Unternehmensbereichen positive Synergien durch die Einbindung in die Mageba-Gruppe gegeben. Im Rahmen unserer managementorientierten und umfassenden Kommunikation sowie durch regelmäßig stattfindende Managementtagungen befassen sich alle Manager sowohl mit Risiken als auch Chancen. Wir identifizieren und bewerten regelmäßig die Chancen, die sich in unseren Geschäftsfeldern ergeben, und reagieren darauf. Des Weiteren sind unsere Einschätzungen natürlich den regelmäßigen Änderungen der wirtschaftlichen Situation unterworfen, da sich unsere Firmengruppe, unsere Märkte und die Technologien kontinuierlich weiterentwickeln. Daraus können sich neue Chancen ergeben, bereits existierende können an Relevanz verlieren, oder die Bedeutung einer Chance kann sich für uns verändern. Grundsätzlich bewerten wir unsere Möglichkeiten und Chancen nach bestem Wissen und legen dabei u. a. bestimmte Annahmen bezüglich der Marktentwicklung, des Marktpotenzials von Technologien oder Lösungen sowie der erwarteten Entwicklung von Kundennachfrage und Preisen zugrunde. Wenn Chancen realisiert werden, können sie einen geringeren Einfluss haben, als dieser ursprünglich auf Basis der zugrunde liegenden Annahmen geschätzt wurde. Es ist auch möglich, dass Chancen, die wir heute sehen, sich niemals verwirklichen. Wir glauben, dass sich uns durch den Ausbau unserer Fähigkeiten zur Entwicklung, Produktion und zum Vertrieb unserer Produkte Chancen bieten werden, im Absatzmarkt Deutschland Marktanteile zu gewinnen und unsere lokale Präsenz auszubauen. Unsere Forschung und Entwicklung ist ein strategisches Instrument, um Wachstumsfelder zu erschließen und um unsere hohe technische und qualitativ hochwertige Kompetenz langfristig zu sichern. In den nächsten Jahren wollen wir durch Produktinnovationen weiterhin ein profitables Wachstum sicherstellen.
Göttingen, den 29. März 2024 Mageba GmbH Geschäftsführung Dipl.- Ing. (FH) Stefan Adam Dipl.- Ing. (FH) Michael Schmidberger BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeines Die Firma Mageba GmbH, mit Sitz in Göttingen, wird beim Amtsgericht Göttingen unter HRB 130114 geführt. Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Von dem Aktivierungswahlrecht, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufzunehmen, wurde Gebrauch gemacht. Der Ansatz der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Herstellungskosten, also mit den bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen, entsprechend § 255 Abs. 2a S. 1 HGB i. V. m. § 255 Abs.2. S.1 und 2 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 bis 8 Jahren. Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv (bei Zugängen bis Ende 2010) vorgenommen. Bei degressiven Abschreibungen erfolgt ein planmäßiger Übergang auf lineare Abschreibungen, falls diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro-rata-temporis. Die Nutzungsdauern orientieren sich an den AfA-Tabellen für allgemein verwendbare Anlagengüter des Bundesministeriums für Finanzen. Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigen beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. In die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie fertigen Erzeugnisse werden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch angemessene Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für den Herstellungszeitraum wurden nicht berücksichtigt. Für unfertige und fertige Erzeugnisse sowie unfertige Leistungen erfolgt eine verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren Wert aus Herstellungskosten und den retrograd ermittelten beizulegenden Werten. Als solche werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten oder niedrigere Wiederherstellungskosten angesetzt. Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird darüber hinaus dem allgemeinen Kreditrisiko durch die Bildung von pauschalen Abschlägen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Aufgrund unterschiedlicher Bewertung der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz und Steuerbilanz bestehen temporäre steuerpflichtige Differenzen, die zu passiven Steuerlatenzen führen. Daneben bestehen Bewertungsunterschiede zwischen der Handels- und der Steuerbilanz bei den Pensionsrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen, die zu aktiven latenten Steuern führen. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,155%. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. In Ausübung des handelsrechtlichen Wahlrechts wurde auf die Aktivierung von latenten Steuern aufgrund des Aktivüberhangs in Anwendung des § 274 HGB verzichtet. In den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen wurden die in Vorjahren vereinnahmten Investitionszuschüsse und -zulagen eingestellt. Die Auflösung erfolgt analog zur Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,83-% (Vorjahr 1,79-%), bei einer angenommenen Restlaufzeit von 10 Jahren, einem Gehaltstrend von 0% und einem jährlichen Rententrend von 1,5%. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Erfolgsauswirkungen aus einer Änderung des Abzinsungssatzes werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Bemessung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wurde auf Basis von Kostenschätzungen unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der vergangenen fünf Geschäftsjahre und künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten und die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Umrechnung von Fremdwährungsverbindlichkeiten erfolgt zum Mittelkurs am Bilanzstichtag. Ergeben sich aus der Umrechnung zum Kurs am Bilanzstichtag höhere bzw. niedrigere Verbindlichkeiten, werden diese Werte angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. III. Erläuterungen und Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanz a) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres 2023 sind in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Im Berichtsjahr sind keine Entwicklungskosten angefallen bzw. keine selbstgeschaffenen Vermögensgegenstände aktiviert worden. b) Vorräte Als geleistete Anzahlungen werden Vorauszahlungen an Lieferanten ausgewiesen. c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben -wie im Vorjahr- sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben T€ 1.400 (Vorjahr T€ 2.083) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit T€ 357 (Vorjahr T€ 436) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit T€ 2.843 (Vorjahr T€ 2.083) sonstige Vermögensgegenstände. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen T€ 930 (Vorjahr T€ 0) auf Forderungen gegen die Gesellschafterin Mageba Holding AG, Bülach/Schweiz. d) Eigenkapital Im Eigenkapital sind zum 31. Dezember 2023 ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt T€ 55 (Vorjahr T€ 138) enthalten. Hiervon entfallen T€ 48 (Vorjahr T€ 98) auf ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB (aktivierte selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens) und T€ 7 (Vorjahr T€ 40) auf ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 253 Abs. 6 HGB. Dieser Betrag betrifft das aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen mit einem zehnjährigen anstatt einem siebenjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz resultierende Bewertungsergebnis. e) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegen Zusagen an einzelne Arbeitnehmer zu Grunde. Für die Zusagen wurden keine Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt € 7.326,- (Vorjahr € 40.481,-). f) Sonstige Rückstellungen
g) Verbindlichkeiten Verbindlichkeitsspiegel
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe und die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 19 sind durch die Verpfändung des Finanzierungsgegenstandes besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit T€ 635 (Vorjahr T€ 212) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie T€ 0 (Vorjahr T€ 0) auf sonstige Verbindlichkeiten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen T€ 2 (Vorjahr T€ 0) auf Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Mageba Holding AG, Bülach/Schweiz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen nach § 285 Nr. 31 HGB Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von T€ 900 aus der Risikovorsorge möglicher Schadenersatzansprüche (Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen") sowie T€ 761 aus der Risikovorsorge für Steuernachzahlungen infolge steuerlicher Außenprüfung (Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") angefallen. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus diversen Miet- und Pachtverträgen für Räumlichkeiten sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen und sind im Wesentlichen als mittelfristig einzustufen. Sie haben eine Laufzeit von ein bis acht Jahren. Die Verpflichtungen bis zum Ende der (voraussichtlichen) Vertragsdauer betragen T€ 1.572 (Vorjahr T€ 1.741). Mitglieder der Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Berichtsjahr: Herr Dipl.-Ing. (FH) Michael Schmidberger, Aichach Herr Dipl.-Ing. (FH) Stefan Adam, Duderstadt Bezüglich den bei der Gesellschaft angestellten Geschäftsführern wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Gesamtbezüge der ehemaligen Organmitglieder An einen ehemaligen Geschäftsführer wurde in 2023 eine Pensionszahlung in Höhe von T€ 23,8 geleistet. Die Rückstellung für laufende Pensionen für diesen ehemaligen Geschäftsführer beträgt zum 31.12.2023 nun T€ 213. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug insgesamt:
Konzernverhältnis Alleinige Gesellschafterin ist die Mageba Holding AG, Bülach/Schweiz. Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Mageba Holding AG, Bülach/Schweiz. Der Konzernabschluss wird beim Firmenbuch in der Schweiz eingereicht. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB liegen nicht vor.
Göttingen, 29. März 2024 Mageba GmbH, Göttingen Geschäftsführung Dipl.- Ing. (FH) Stefan Adam Dipl.- Ing. (FH) Michael Schmidberger Entwicklung des Anlagevermögens
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17. September 2024 festgestellt. BestätigungsvermerkWir haben zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Mageba GmbH, Göttingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in den diesem Bericht als Anlage I (Jahresabschluss) und Anlage II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 19. Juni 2024 in Hannover unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Mageba GmbH, Göttingen PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Mageba GmbH, Göttingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mageba GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. -beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
BDO
AG
Horn, Wirtschaftsprüfer Tretow, Wirtschaftsprüferin |
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