Atlantic Food
Labs Manager GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.100,00 |
28.544,66 |
| I.
Finanzanlagen |
26.100,00 |
28.544,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.490.400,31 |
1.446.258,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.490.400,31 |
1.239.465,83 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
206.792,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.666,70 |
400.000,00 |
| Aktiva |
1.518.167,01 |
1.874.803,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
285.486,66 |
281.478,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
256.478,18 |
12.700,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.008,48 |
243.777,80 |
| B.
Rückstellungen |
154.559,00 |
155.096,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
803.538,02 |
844.023,12 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
13.684,38 |
13.309,38 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
274.583,33 |
594.205,48 |
| Passiva |
1.518.167,01 |
1.874.803,12 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Atlantic Food Labs Manager GmbH ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB.
Der Jahresabschluss der Atlantic Food Labs Manager GmbH wurde
nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
(HGB) für Kleinstkapitalgesellschaften sowie nach den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes in Euro
aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firma laut
Registergericht: |
Atlantic Food Labs Manager
GmbH |
| Sitz laut
Registergericht: |
Berlin |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Berlin
(Charlottenburg) |
| Register-Nr.: |
HRB 220439 |
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Bei
dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nennwert angesetzt. Die Restlaufzeiten betragen
bis zu einem Jahr.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie
Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht geändert.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu sonstigen Vermögensgegenständen
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 74.015,00).
Angaben zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
waren im Vorjahr EUR 756.434,36 Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten. Diese
Verbindlichkeiten werden ab dem Geschäftsjahr 2023 in
der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe
von EUR 13.684,38 (Vorjahr: EUR 13.309,38).
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 97,63) enthalten.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen EUR 803.538,02 (Vorjahr:
EUR 844.023,12).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahres wie im Vorjahr keine Arbeitnehmer.
Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, den 10. September
2024
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Ort, Datum
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Christophe Ferdinand
Maire
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(Geschäftsführung)
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Patrick Noller (geb.
Huber)
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(Geschäftsführung)
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.10.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
"An die Atlantic Food Labs Manager GmbH, Berlin
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Atlantic Food Labs
Manager GmbH Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. §
322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs.
1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m.
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt
des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit
dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von
ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen
wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen."
Hamburg, den 24. September 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |