Kröncke GmbH
Seepromenade 5, 82402 Seeshaupt, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Michael C. Kröncke since 10/23/2001 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 16.66% |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Kröncke München GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2013Bilanz
Anhang
Darüber hinaus werden sämtliche
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und
Offenlegung in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im
Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe
im Anhang gewählt.
Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend:
Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren
Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von
über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten
sieben Jahre abgezinst.
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben: Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 150 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von Euro 150 bis Euro 1.000 werden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig wird die
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.
Dies sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und
die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der
Material- und Fertigungsgemeinkosten und der Wertverzehrs
der Anlagenvermögens soweit es durch die Fertigung
veranlasst ist.
Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor,
wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der
Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr
deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens
ist nach den Umständen überwiegend
wahrscheinlich.
Diese Einschätzung begründet sich wie folgt:
sonstige Berichtsbestandteile
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