HOGALOUNGE GmbHLiquidated

86156 Augsburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Augsburg HRB 32347
Registered
3/7/2018
Industry
Operation of live music venues, music clubs and similar socio-cultural centresOperation of arts facilities n.e.c.Contract catering service activities and other food service activities
Purpose
Betrieb einer Ganztagesgastronomie, insbesondere Betrieb eines Restaurants mit Terrasse, Tagungs- und Veranstaltungsräumen sowie einer Kochschule

History

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Management

NameRole
Richard Wagner
since 8/16/2021
Managing Director

Financial Report

HOGALOUNGE GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.02.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
A. Umlaufvermögen 734.141,55
I. Vorräte 46.148,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 684.416,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.576,18
B. Rechnungsabgrenzungsposten 1.260,95
Summe Aktiva 735.402,50

Passiva

31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 25.000,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
B. Rückstellungen 18.437,74
C. Verbindlichkeiten 691.964,76
Summe Passiva 735.402,50

Anhang

HOGALOUNGE GmbH

A N H A N G

Allgemeine Angaben

Die HOGALOUNGE GmbH (Gesellschaft) hat ihren Sitz in Augsburg und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg unter der Nummer HR B 32347 eingetragen.

Der Jahresabschluss der HOGALOUNGE GmbH (Gesellschaft) ist gemäß den Rechnungs-legungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft ist gem. § 267 (1) Nr. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB sowie die in der Bilanz unterlassenen Pflichtangaben. Erleichterungen nach § 288 (1) HGB wurden in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Umlaufvermögen sowie das Eigenkapital sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet:

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungen für Zahlungen, die geleistet wurden und das folgende Wirtschaftsjahr betreffen, wurde berücksichtigt.

Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Geschäftsführer (§ 285 Nr.10 HGB)

Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind bestellt:

Frau Charlotte Buhl, Buttenwiesen (bis 09.01.2019)

Herr Hermann Buhl, Buttenwiesen (bis 09.01.2019)

Herr Georg Graf, Kempten (seit 19.11.2018)

Herr Stefan Ost, Tapfheim (seit 19.11.2018)

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB) beträgt 2018 insgesamt 18.

Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten

(§ 268 (4)+(5) HGB i. V. m. SABI 3/86 und § 285 Nr. 1a HGB)

Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Augsburg, den 2. Februar 2019

HOGALOUNGE GmbH

Gerog Graf Stefan Ost

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.2.2019.

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