Creativ Media Systems GmbH (CMS)Liquidated

73066 Uhingen, DEU

Master Data

Registry
Register court Ulm HRB 533590
Registered
7/24/2002
Industry
Computer consultancy activitiesAgents involved in the sale of audio and video equipmentAgents involved in the sale of office machinery, computers, peripheral equipment and software
Purpose
Verkauf, Vermietung, Vertrieb, Im- und Export sowie Herstellung von medientechnischem Zubehör und Software (allgemein), Werbeagentur, Musikmanagement

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Markus Kniewald
100.00%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Markus Kniewald
€12,500
50.00%
Jürgen Flohkötter
€6,250
25.00%

Financial Report

Creativ Media Systems GmbH (CMS)

Uhingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 3.125,00
B. Anlagevermögen 3.918,00 5.094,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 208,00 375,00
II. Sachanlagen 3.710,00 4.719,00
C. Umlaufvermögen 85.496,98 64.258,57
I. Vorräte 7.877,36 9.517,72
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.542,98 51.636,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.076,64 3.104,46
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.958,40 1.707,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 91.373,38 74.185,44

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 23.612,58 37.711,38
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.711,38 0,00
III. Jahresfehlbetrag 4.098,80 0,00
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 12.711,38
B. Rückstellungen 5.232,00 6.300,00
C. Verbindlichkeiten 62.528,80 30.174,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 91.373,38 74.185,44

Anhang


 

für das Geschäftsjahr 2010

 
1. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Creativ Media Systems GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden, sofern erforderlich, insgesamt angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vor. 

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
 Maßnahmen


2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rech­nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetz­lich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden aus Rech­nungsabgren­zungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinrei­chend gegliedert.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausge­gangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht ent­gegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbare Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt wor­den, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
 
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die durch Abschreibungen auf diese Forderungen zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden.

Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden. Die Rückstellungenberücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Beim Jahresabschluss sind die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen worden.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 62.528,80 € (Vorjahr: 30.174,06 €).
 

4. Sonstige Pflichtangaben


4.1 Namen der Geschäftsführer


Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
  

Geschäftsführer:
Markus Kniewald
ausgeübter Beruf
Kommunikationselektroniker


Der Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


4.2 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG


Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.985,67 €.

Die Angaben beinhalten auch diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.



Uhingen, den 21. Dezember 2011

  

 
Creativ Media Systems GmbH
 
 
- Geschäftsführung -
 
 
gez. Markus Kniewald
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.

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