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Elektro Kerfers GmbH
In der Steele 18, 40599 Düsseldorf, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jörg Kerfers since 2/5/2004 | Managing Director |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Elektro Kerfers GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie ElektroKerfersGmbH hat Ihren Sitz in Düsseldorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRB18667 eingetragen. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§274a und 288 Abs.1 HGB teilweise in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 Abs.2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und DarstellungDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) wurde eingehalten. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). I. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände am Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt. Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt. III. EigenkapitalDas Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. IV. RückstellungenDie Pensionsrückstellungen (Sollwert) wurden in analoger Anwendung nach IAS 19 berechnet. Die Berechnungen erfolgen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 253 Abs. 2 HGB sowie § 246 Abs. 2 HGB. In Übereinstimmung mit den Regeln IAS 19 wird als Bewertungsverfahren die "Projected Unit Credit Method" angewandt. Hiernach werden die in den einzelnen Jahren erdienten Teile der Versorgung als Bausteine angesehen, die insgesamt die Pensionsverpflichtung ergeben. Die bei der Bewertung verwandten Annahmen sind:
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" wurde eine Änderung der Bewertung der Pensionsrückstellungen beschlossen, indem für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen nunmehr ein durchschnittlicher Marktzinssatz von zehn Jahren, anstatt bisher von sieben Jahren, anzuwenden ist (§ 253 II 1 HGB n.F.). Die geänderte Abzinsung ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen (Art. 75 VI EGHGB n.F.). Als Abzinsungsfaktor wurde daher der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre statt wie im Vorjahr derjenige der vergangenen sieben Jahre verwendet. Der Abzinsungssatz wurde von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht und beträgt 3,21 % (Vorjahr 3,68 %). Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 72.388,00€. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierte Pensionsrückstellung und der Zinsaufwand im Vergleich zur bisherigen Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben Jahren niedriger angesetzt. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung zunächst einmal gesperrt (§ 253 VI 2 HGB n.F.), es sei denn der beizulegende Wert der Vermögensgegenstände zur Saldierung von Pensionsrückstellungen übersteigt den Wert der Pensionsrückstellungen (aktivischer Überhang). Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind (teilweise) durch Vermögensgegenstände gesichert, die bei der AXA Lebensversicherung AG, Köln im Rahmen von Rückdeckungsversicherungen angelegt sind. Diese wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger durch Verpfändung an den jeweiligen Pensionsberechtigten entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§246 Abs.2 Satz2HGB) im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Die Versicherungswerte umfassen das Deckungskapital einschließlich der Ansprüche aus Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen, sofern diese im Vertrag eingeschlossen sind, sowie evtl. bereits vorhandene Werte aus der Überschussbeteiligung. Die Berechnung erfolgte durch die Versicherungsgesellschaft unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften sowie der vertraglichen Besonderheiten. Es ergeben sich somit folgende Pensionsverpflichtungen für die Gesellschaft:
Latente Steuern im Sinne von § 274 HGB wurden gem. § 274 Nr. 5 HGB nicht berücksichtigt, da es sich bei der ElektroKerfersGmbH um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt. V. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB) in Höhe von 99.018,00 €. Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter liegt eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von 60.000,00 € vor. C. Sonstige AngabenI. Angaben zu den Organen der GesellschaftZu Geschäftsführer waren bzw. wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt: Jörg Kerfers, Kaufmann, Düsseldorf vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Dem Geschäftsführer wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es worden keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen. II. BeschäftigtenzahlIm Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft sechs Mitarbeiter beschäftigt. III. Angaben zu den HaftungsverhältnissenHaftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen in Höhe von 84 T€. IV. Angaben zu den BeteiligungsverhältnissenEs bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beteiligungsverhältnisse. V. Verwendung des ErgebnissesDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde am 30. November 2019 hierüber gefasst. VI. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Düsseldorf, 30. November 2019
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2019. |
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