Master Data

Registry
Register court Hanau HRB 13279
Registered
4/8/2004
Industry
Freight transport by roadSea and coastal freight water transportInland freight water transport
Purpose
Durchführung von Transporten aller Art.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Florian Rudolf Kottisch
since 12/20/2021
Procura
Monika Renate Kottisch
since 12/20/2021
Procura
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Freudenstraße 3, 63584 Gründau
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Kottisch-Trans GmbH

Gründau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 221.587,00 279.139,00
I. Sachanlagen 221.587,00 279.139,00
B. Umlaufvermögen 4.642.126,78 3.899.919,17
I. Vorräte 22.100,84 38.842,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.586.436,86 3.494.900,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33.589,08 366.175,28
Summe Aktiva 4.863.713,78 4.179.058,17

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.014.772,28 2.114.724,82
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.089.724,82 2.134.413,62
III. Jahresfehlbetrag 99.952,54 44.688,80
B. Rückstellungen 50.160,00 47.120,00
C. Verbindlichkeiten 2.798.781,50 2.017.213,35
Summe Passiva 4.863.713,78 4.179.058,17

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage handelsrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften in der Fassung des BilRUG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften, waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Aus Vereinfachungsgründen wird für die Bewertung der Preis der letzten Eingangsrechnung herangezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die nachfolgende Geschäftsjahre betreffen, werden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.

Die übrigen Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zur Bilanz

AKTIVA

In dem Forderungsbetrag und den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 932.229,68 EUR enthalten.

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 406.212,60 ausgewiesen (Zinssatz 3,0%)

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 1.881.011,24.

PASSIVA

Eigenkapital

Das Stammkapital ist voll eingezahlt.

Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 986.132,50 ausgewiesen.

In den Verbindlichkeiten ist ein Betrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 EUR enthalten.

In den Verbindlichkeiten ist ein Betrag mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 2.246.032,63 EUR enthalten.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, bestehen nicht.

Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB ist nicht vorhanden.

Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 106 beschäftigte Arbeitnehmer.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung lag unverändert das ganze Jahr über bei Herrn Christian Kottisch.

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Gründau-Mittelgründau , den 28. März 2025

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2025.

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