Fliesenstudio Weber GmbHLiquidated

93348 Kirchdorf, DEU

Master Data

Registry
Register court Regensburg HRB 8068
Registered
1/29/2001
Industry
Wholesale of sanitary equipmentWholesale of flat glassManufacture of ceramic tiles and flags
Purpose
Handel mit Fliesen und Baustoffen

History

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Management

NameRole
Oswald Weber
since 9/24/2021
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Obermantelkirchen 18 93348 Kirchdorf
€12,500
50.00%
Obermantelkirchen 18 93348 Kirchdorf
€12,500
50.00%

Financial Report

Fliesenstudio Weber GmbH

Kirchdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 19.223,50 22.325,50
I. Sachanlagen 19.223,50 22.325,50
B. Umlaufvermögen 97.999,30 131.202,43
I. Vorräte 37.019,19 21.644,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.378,51 35.978,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 48.601,60 73.578,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.620,35 982,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 118.843,15 154.509,93

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 50.355,95 50.440,47
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 25.355,95 25.440,47
B. Rückstellungen 6.245,00 7.264,00
C. Verbindlichkeiten 62.242,20 96.805,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 118.843,15 154.509,93

Anhang

1. Grundlagen des steuerlichen Jahresabschlusses
1.1  Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Die auf den 31.12.2010 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.


1.2  Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des steuerlichen Jahresabschlusses. Ich habe meinen Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben meines Auftraggebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offfenlegungserleichterungen des steuerlichen Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Ich habe meinen Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des steuerlichen Jahresabschlusses aufgeklärt.


1.3  Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses
Die Buchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Anlagenbuchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit sich im Rahmen meiner steuerlichen Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, habe ich diese mit der Geschäftsführung meines Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des steuerlichen Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnahweis ordnungsgemäß entwickelt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken -soweit sie bis zur Aufstellung des steuerlichen Jahresabschlusses erkennbar waren- ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung -soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden- und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil ausführlich dargestellt.


2.  Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Art, Umfang und Ergebnis der während meiner Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Erstellungshandlungen habe ich, soweit sie nicht in diesem steuerlichen Jahresabschluss dokumentiert sind, in meinen Arbeitspapieren festgehalten.
Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Mein Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des steuerlichen Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Abschlussbuchungen erstreckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Insbesondere gehörte die Beurteilung der Inventuren, der Periodenabgrenzung sowie von Ansatz und Bewertung nicht zum Umfang meines Auftrags.
Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weise ich meinen Auftraggeber auf offensichtliche Unrichtigkeiten in den vorgelegten Unterlagen hin, die mir als Sachverständigen bei der Durchführung des Auftrags unmittelbar auffallen, unterbreite Vorschläge zur Korrektur und achte auf die entsprechende Umsetzung im steuerlichen Jahresabschluss.




3. Geschäftsführer §285 Nr. 10 HGB
Herr Oswald Weber.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2011 festgestellt.

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