Manufacture of locks and hinges
Med Pharma Service GmbH
Neuköllnische Allee 146, 12057 Berlin, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Stephan Tschubel since 2/22/2011 | Procura |
Thomas Wicht since 1/4/2010 | Procura |
Stefan Thenn since 11/6/2008 | Managing Director |
Andreas Thenn since 11/6/2008 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Med Pharma Service GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Amtsgericht Charlottenburg HRB 68662Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Berichtsjahr 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Daneben waren die Vorschriften über die Rechnungslegung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen der Satzung zu beachten. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach dem großen Bilanzschema des § 266 HGB. Die Offenlegung der Bilanz ist nach dem kleinen Bilanzschema i. S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB handelt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den folgenden Kriterien: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB zum Teil als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen und zu Herstellungskosten, die angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung beinhalten, bewertet und mittlerweile bis auf einen Restbuchwert von 1,00 EUR planmäßig abgeschrieben. Der Ansatz und die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, wobei bei den Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert worden sind. Der angewandte Abschreibungsplan entspricht den steuerlich zulässigen linearen Abschreibungsvorgaben, wobei keine Unterschiede zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Nutzungsdauer unterstellt werden konnten. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 250,00 aber unter EUR 800,00 wurden als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert und im Zugangsjahr voll abgeschrieben, da dies den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung nicht widerspricht. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht niedrigere Börsen- oder Marktpreise geboten bzw. ein niedrigerer beizulegender Wert, der durch dauernde Wertminderung verursacht war, erforderlich war. Unfertige Erzeugnisse und fertige Erzeugnisse wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet, die die Materialkosten, die Fertigungskosten, angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung, der freiwilligen sozialen Leistungen und der betrieblichen Altersversorgung beinhalten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um ggf. erforderliche Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtigung wegen Zinsverlust und Bearbeitungsaufwand von 1 % der restlichen Forderungen, angesetzt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den Anschaffungskosten (Nominalwert) angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Risiken, die eine Wertberichtigung erfordern, waren nicht erkennbar. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nominalbetrag der geleisteten Vorauszahlungen, vermindert um laufzeitbedingte Aufwandsanteile des laufenden Geschäftsjahres zum Ansatz gebracht. Deckungsvermögen aus Rückdeckungsversicherungen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden, soweit verrechenbar, gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen für die Gesellschaftergeschäftsführer verrechnet und gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 mit dem Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände (Rückdeckungsversicherung Allianz und Athora) beträgt EUR 93.204,27 (Vorjahr EUR 84.927,07). Der Erfüllungsbetrag der mit diesen Vermögensgegenständen verrechneten Schulden (Pensionsrückstellung) beträgt EUR 84.077,00 (Vorjahr EUR 78.013,00), sodass nach Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung von EUR 9.127,27 aktiviert wurde (im Vorjahr EUR 6.914,07). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden an Hand eines versicherungsmathematischen Gutachtens gemäß § 253 HGB nach dem "Projected Unit Credit"-Verfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, einem Rechnungszins von 1,82% bzw. 1,74% (Vorjahr 1,78% bzw. 1,44%) und einem Einkommenstrend von 2% bzw. 0% bei den Gesellschafter-Geschäftsführern (im Vorjahr 2% bzw. 0%) bewertet, wobei bezüglich der erforderlichen Zuführung wegen den Vorschriften des BilMOG von dem Wahlrecht der Verteilung des erstmaligen Zuführungsbetrags auf jährlich 1/15 gem. Art. 67 EGHGB Gebrauch gemacht worden ist. Der noch nicht zugeführte Betrag, der insoweit zu nicht ausgewiesener Rückstellung führt, beträgt EUR 10.411,00 (Vorjahr EUR 20.822,00). Der nach § 253 Abs. 6 HGB auszuweisende Unterschiedsbetrag (ausschüttungsgesperrter Betrag) zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (EUR 1.458.848,00) und dem Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (EUR 1.473.275,00) beträgt EUR 14.427,00 (Vorjahr EUR 70.715,00). Das gezeichnete Kapital beinhaltet das voll einbezahlte Stammkapital, das zum Nennwert ausgewiesen ist. Sonstige Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Andere Rückstellungen erschienen nicht erforderlich. Eine Rückstellung für latente Steuerbelastungen war nicht erforderlich, da nach Saldierung von latenten Steuerentlastungen mit latenten Steuerbelastungen latente Steuerentlastungen verbleiben; vom Ansatzwahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Sonstige Pflichtangaben Erläuterungen zu nicht in der Bilanz ausgewiesenen Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB) Nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene vertragliche Haftungsverhältnisse, die über die gesetzlichen Haftungen hinausgehen, waren im Geschäftsjahr nicht gegeben. Erläuterungen zu Verbindlichkeiten (§ 285 Ziff. 1 a und b sowie Ziff. 2 HGB) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 351.444,92 (Vorjahr EUR 406.659,30). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 1.294.592,62 (Vorjahr EUR 1.920.807,98); die Besicherung erfolgte durch Grundschulden auf das Grundstück Berlin, Neuköllnische Allee 146 (EUR 1.282.050,00; Vorjahr EUR 1.900.142,00) und Sicherungsübereignung bei Mietkaufverträgen (EUR 12.542,62; Vorjahr EUR 20.665,98). Erläuterungen zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Ziff. 3 a HGB) Nicht in der Bilanz ersichtliche sonstigen Verpflichtungen bestehen für Miet- und Leasingverträge, deren künftiger Erfüllungsbetrag bei frühestmöglicher Kündigung EUR 241.365,58 (Vorjahr EUR 231.571,02 beträgt. Erläuterungen zur Anzahl von Arbeitnehmern (§ 285 Ziff. 7 HGB) Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug 45 (Vorjahr 43). Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung (§ 285 Ziff. 31) In 2023 sind keine außergewöhnlichen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten (Vorjahr EUR 131.165,93). Sonstiges Die kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB hat von größenabhängigen Erleichterungen im Anhang nach § 288 HGB ordnungsgemäß Gebrauch gemacht. Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wurde wegen der Befreiungsvorschrift der § 288 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. § 284 Abs. 3 HGB im Geschäftsjahr verzichtet. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB im Geschäftsjahr aus verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 1.11.2024 festgestellt. Die Geschäftsleitung schlägt vor, den gesamten Bilanzgewinn (Gewinnvortrag abzüglich Jahresfehlbetrag) in Höhe von EUR 330.829,05 als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen und für 2023 keine Gewinnausschüttung vorzunehmen.
Berlin, den 1.11.2024 gez. Andreas Thenn, Geschäftsführer gez. Stefan Thenn, Geschäftsführer |
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