Master Data

Registry
Register court Coesfeld HRB 18513
Registered
12/6/2019
Industry
Computer consultancy activitiesAgents involved in the sale of office machinery, computers, peripheral equipment and softwareWholesale of computers, computer peripheral equipment and software
Purpose
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Hardware sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und aller damit verbundenen Tätigkeiten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
René Schlüß
since 12/6/2019
Managing Director
André Schlüß
since 12/6/2019
Managing Director
Maurice Schlüß
since 12/6/2019
Managing Director

Holdings

NameOwnership
2.91%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

reanmo GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Bilanz

A K T I V A

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 33.895,00 23.792,00
II. Finanzanlagen 435,00 435,00
B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

809.744,19 453.178,90

II. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

832.708,04 868.887,02
SUMME Aktiva 1.676.782,23 1.346.292,92

P A S S I V A

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Bilanzgewinn 1.381.813,76 956.375,42
III. buchmäßiges Eigenkapital 1.407.313,76 981.875,42
B. RÜCKSTELLUNGEN 115.813,69 227.900,67
C. VERBINDLICHKEITEN 153.654,78 136.516,83
SUMME Passiva 1.676.782,23 1.346.292,92

Anhang zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB).

Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ( Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB).

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden ( Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB).

Das nicht abnutzbare Anlagevermögen (Beteiligungen) ist mit den Anschaffungskosten bewertet worden.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB). Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a.F. und nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2010 vorgenommen wurden, können unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt werden. Eine Zuschreibung wurde nicht vorgenommen.

Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zweifelhafte Forderungen) wurden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet worden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie berücksichtigen alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Jahr 2023ist aus dem diesem Bericht beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 21.572,65 EUR (Vorjahr: 83.331,80 EUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 EUR(Vorjahr: 0,00 EUR) enthalten.

Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug 20.

Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer:

Herr André Schlüß, 46414 Rhede

Herr Maurice Schlüß, 46414 Rhede

Herr René Schlüß, 46414 Rhede

Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt.

 

Bocholt, den 23. Februar 2024

André Schlüß Maurice Schlüß René Schlüß

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung vom 12. März 2024 festgestellt.

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