projekt X
Aktiengesellschaft
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2013
EUR |
30.6.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
199.272,72 |
197.052,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.898,00 |
10.592,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.647,00 |
13.801,00 |
| III.
Finanzanlagen |
184.727,72 |
172.659,71 |
| B.
Umlaufvermögen |
402.842,03 |
824.893,29 |
| I.
Vorräte |
20.300,00 |
20.391,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
300.575,36 |
406.453,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
81.966,67 |
398.048,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.739,26 |
9.371,60 |
| D.
Aktive latente Steuern |
92.200,00 |
5.863,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
701.054,01 |
1.037.180,60 |
Passiva
|
|
30.6.2013
EUR |
30.6.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
364.820,94 |
573.942,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.700,00 |
76.700,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.090,34 |
4.090,34 |
| III.
Gewinnrücklagen |
26.974,00 |
26.974,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
257.056,60 |
466.177,90 |
| B.
Rückstellungen |
204.558,29 |
131.103,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
131.674,78 |
332.134,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
701.054,01 |
1.037.180,60 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2013 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften der Satzung aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.
1, 276, 288) und bei der Offenlegung (§ 326) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der
Darstellung im Jahresabschluss zu verbessern, werden die
Davon-Vermerke der Bilanz einheitlich im Anhang
ausgewiesen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen in der Entwicklung des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) im Jahr des Zugangs
ein Abgang unterstellt wurde. Für Zugänge von
Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten
gebildet. Die Abschreibung erfolgt linear über 5
Jahre.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.
Die Rückstellungenfür Pensionen und
ähnliche Verpflichtungenwerden nach der
PUC-Methodeunter Verwendung der "Richttafeln 2005 G"
von Klaus Heubeck bewertet. Für die Abzinsung wurde
der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer Laufzeit von
15 Jahren von 4,94 % gemäß der
Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November
2009 herangezogen. Erwartete Gehaltssteigerungen, erwartete
Rentensteigerungen oder eine Fluktuation wurden nicht
berücksichtigt.
Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts des Art. 67 Abs.
1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der
Rückstellungsbilanzierung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende
Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von
15 Jahren gleichmäßig verteilt.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen
verrechnet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von
temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen
den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben mit Ausnahme von TEuro
10 eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Der im Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag
beträgt TEuro 466,2.
Das Grundkapital beträgt 76.700,00 Euro und ist
in 76.700 Aktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 Euro
eingeteilt.
Das genehmigte Kapital beträgt 7.500,00 Euro und
wurde in 7.500 Aktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 Euro
eingeteilt, welche auf den Namen der Aktionäre lauten.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB:
|
TEuro
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden
|
677
|
Anschaffungskosten der
Vermögensgegenstände
|
570
|
Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände
|
570
|
Verrechnete Aufwendungen
|
32
|
Verrechnete Erträge
|
12
|
Der noch in künftigen Perioden anzusammelnde
Fehlbetrag gemäß Art. 28 EGHGB beträgt TEUR
43.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
4. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlusszeitpunkt bestanden keine
Haftungsverhältnisse i. S. § 251.
Ausschüttungssperre
In Höhe der folgenden Beträge ergibt sich
gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen
eine Gewinnausschüttungssperre:
aus der Aktivierung
|
TEuro
|
latenter Steuern
|
92
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Angaben zum Anteilsbesitz
Die Angaben zum Anteilsbesitz unterbleiben im
Hinblick auf § 286 Abs. 3 Nr. 1.
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr:
Herr Bernhard Steck, Vorstand Kreissparkasse
Heilbronn (Aufsichtsratvorsitzender)
Frau Prof. Dr. Nicole Graf, Prorektorin DHBW Mosbach
Herr Prof. Wolf Michael Nietzer, Rechtsanwalt,
NIETZER & HÄUSLER Wirtschaftskanzlei
Geschäftsführung
Vorstände waren im Berichtsjahr:
Herr Michael-Martin Andree (Vorstandsvorsitzender)
Frau Petra Glaas
Heilbronn, den 13. Dezember 2013
gez.
gez.
Michael-Martin
Andree Petra
Glaas
(Vorstandsvorsitzender)
(Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2013 vom
Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt.
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