ELKUTEC
Electronic GmbH
Eching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.390,83 |
1.741,83 |
| I.
Sachanlagen |
7.390,83 |
1.741,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.357,62 |
119.154,49 |
| I.
Vorräte |
61.748,00 |
83.919,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.583,08 |
34.958,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-200,00 |
-200,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.026,54 |
276,64 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
546.631,87 |
556.570,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
639.380,32 |
677.466,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
103.000,00 |
103.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
659.570,40 |
571.391,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.938,53 |
-88.179,20 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
546.631,87 |
556.570,40 |
| B.
Rückstellungen |
347.751,00 |
348.896,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
291.629,32 |
328.570,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
187.535,36 |
328.570,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
639.380,32 |
677.466,72 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung
(§§ 266, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw.
§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in
Anspruch genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Aktiva
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen bewertet.
Planmäßige Abschreibungen werden im
steuerlich zulässigen Rahmen degressiv, im
Übrigen linear vorgenommen. Die Möglichkeit des
Übergangs von der degressiven auf die höhere
lineare Abschreibung wurde in Anspruch genommen.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht
wahrgenommen.
Bei den Vorräten erfolgt die Aktivierung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten oder
zu niedrigeren Tageswerten. Bei den unfertigen und fertigen
Erzeugnissen sind neben den direkt zurechenbaren Kosten,
Material- und Fertigungsgemeinkosten, sowie Abschreibungen
im angemessenen Umfang erfasst.
Innerhalb der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wird bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen allen erkennbaren Einzelrisiken
und dem allgemeinen Kreditrisiko durch angemessene
Abwertung Rechnung getragen.
Bei allen Vermögensgegenständen des Anlage-
und Umlaufvermögens wurden die in den Vorjahren
vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen beibehalten.
Passiva
Die Rückstellungen für Pensionen basieren
auf versicherungsmathematischen Berechnungen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
nach dem Bewertungsverfahren der PUC Methode;
Rechnungszinssatz 5,15 %; Pensionsalter 65 Jahre
Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67
Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der
Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1
Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das BilMoG
ergebende Zuführungsbetrag über den
Höchstzeitraum von 15 Jahren verteilt.
Der noch in künftigen Perioden anzusammelnde
Fehlbetrag gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB
beträgt EUR 21.356.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Fremdwährungsbeträge
Verbindlichkeiten, die auf fremde Währungen
lauten, wurden mit dem Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalls bewertet.
Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB
Horst Kupferschmidt, 85304 Ilmmünster
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zusätzliche Angaben - § 264 Abs. 2 HGB
Der Gesellschafter und Geschäftsführer der
Firma Elkutec Elektronic GmbH, Herr Horst Kupferschmidt,
85304 Ilmmünster, ist mit Erklärung vom
31.12.1999 mit seiner Pensionsforderung im Rang hinter
sämtlichen derzeit bestehenden und zukünftigen
Verbindlichkeiten der Firma Elkutec Elektronic GmbH
zurückgetreten. Für die mit zugesagte Witwenrente
liegt zu diesem Rangrücktritt die
Einverständniserklärung der Berechtigten vor.
Die Zusage wurde für eine Pension in Höhe
von monatlich € 2.566,46 (incl. Invalidenrente und
Witwenrente in Höhe von € 1.533,88) bei Erreichen
des Pensionsalters von 65 Jahren erteilt.
Die Firma Elkutec Elektronic GmbH hat für die o.
g. Verpflichtung zum 31.12.2010 eine Rückstellung in
Höhe von € 342.021 gebildet.
Der Rangrücktritt wurde mit Wirkung vom
31.12.1999 auf die Darlehensforderung des
Gesellschafter-Geschäftführers gegenüber der
Firma Elkutec Elektronic GmbH in Höhe von DM 58.952,68
ausgedehnt. Zum 31.12.2005 wurde für die Forderung ein
bedingter Forderungsverzicht in Höhe von €
27.314,71 ausgesprochen.
Für eine Restforderung in Höhe von €
11.000,00 bleibt der Rangrücktritt bestehen.
Das Gesellschafterdarlehen wurde 2009 auf €
104.093,96 aufgestockt und insoweit ein Rangrücktritt
vereinbart.
Außerdem wurde vereinbart, dass etwaige
Tilgungen nur aus einem künftigen Bilanzgewinn oder
Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen
Schulden übersteigenden Vermögen zu leisten sind.
Die Forderung wird erst nach Abwendung der Krise zugleich
mit den Einlagenrückgewähransprüchen
berücksichtigt. Sie erlischt durch Erlaß, wenn
über das Vermögen der Firma Elkutec Elektronic
GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet oder die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgewiesen wird.
Die Ehefrau des
Gesellschafter-Geschäftsführers, Frau Angelika
Kupferschmidt, ist mit der Erweiterung des
Rangrücktritts einverstanden und hat sich diesem,
soweit die Witwenrente betroffen ist, angeschlossen.
Die Geschäftsführung rechnet bei
Fortführung des Unternehmens zukünftig mit
positiven Ergebnissen. Die Gesellschaft ist unter
Berücksichtigung von stillen Reserven, sowie des oben
genannten Rangrücktritts, nicht überschuldet.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 104.093,96 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 86.540,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2012 festgestellt.
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