Master Data

Registry
Register court Augsburg HRB 23390
Registered
4/28/2008
Industry
Management activities of other holding companiesManagement of non-residential real estate on a fee or contract basisActivities of holding companies
Purpose
Verwaltung eigenen Vermögens aller Art

History

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Management

NameRole
Bernd Minning
since 4/21/2017
Procura
Sebastian Minning
since 4/21/2017
Procura
Managing Director

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Financial Report

CBS GmbH

Kaisheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 8.977.418,50 1.815.146,00
I. Sachanlagen 45.005,00 63.726,00
II. Finanzanlagen 8.932.413,50 1.751.420,00
B. Umlaufvermögen 574.916,66 460.133,43
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 470.029,60 445.820,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 104.887,06 14.313,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 182,25 182,25
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 76.799,42 17.092,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.629.316,83 2.292.553,74

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 42.092,06 1.691,66
III. Jahresfehlbetrag 59.707,36 40.400,40
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 76.799,42 17.092,06
B. Rückstellungen 3.876,00 3.876,00
C. Verbindlichkeiten 9.625.440,83 2.288.677,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.629.316,83 2.292.553,74

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der CBS GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung

Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 4.125.440,83 (Vorjahr: Euro 2.288.677,74).

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Frau Catherine Minning


Sonstige Angaben

1. Es existiert eine Rangrücktrittsvereinbarung zwischen dem Gläubiger Bernd Minning und der Schuldnerin CBS GmbH mit folgendem Text:
 
Die Schuldnerin schuldet dem Gläubiger folgenden Betrag: 76.799,42 Euro


§ 1 Rangrücktritt
(1)  Der Gläubiger tritt mit seiner oben genannten Forderung gegen die Schuldnerin hinter sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger der Schuldnerin im Rang hinter die Gläubiger i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück, soweit diese nicht ebenfalls den Nachrang ihrer Forderung vereinbart haben; in diesem Fall besteht Gleichrang.
(2)  Der Gläubiger darf seine Forderungen solange und soweit nicht geltend machen, wie Befriedigungen hierauf zu einer Überschuldung der Schuldnerin i.S.d. § 19 InsO führen würden.


§ 2 Anspruch des Gläubigers außerhalb des Insolvenzverfahrens
Der Gläubiger verpflichtet sich, außerhalb eines Insolvenzverfahrens, seine Ansprüche auf Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Darlehensvaluta, sowie der hieraus resultierenden Zinsen so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderung zu einer Überschuldung der Schuldnerin i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO führen oder diese vertiefen würde. Die Ansprüche des Darlehensgebers sind ausschließlich aus einem künftigen, die sonstigen Schulden der Gesellschaft übersteigenden Bilanzgewinn aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus anderem, die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden, freiem Vermögen zu befriedigen.


§ 3 Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren darf der Gläubiger seine nachrangigen Forderungen nur entsprechend der vereinbarten Rangstelle anmelden und Befriedigung erst verlangen, wenn die Forderungen aller vorrangigen Gläubiger vollständig beglichen sind.


§ 4 Schriftform/Sonstiges
(1)  Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass an ihre Stelle eine Regelung tritt, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem von den Parteien gewollten an nächsten kommt.
2. Ein Überschuldungstatbestand im Sinne des § 19 InsO in Verbindung mit § 64 GmbHG ist demzufolge nicht gegeben.


gez.
Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2011 festgestellt.

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