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eurosolid POWER SYSTEMS AGLeonbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG zum JahresabschlussA 1 Veränderung der Darstellung Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden keine Änderungen in der Darstellung des Jahresabschlusses vorgenommen. Die Vorjahreswerte wurden unverändert übernommen. A 2 Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde beachtet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis 283 HGB) aufgestellt. Die Rechnungslegung der Gesellschaft erfolgte nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne § 267 Abs.1 HGB. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Wahlmöglichkeit, bestimmte Angaben der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang zu verlagern, wurde in Anspruch genommen. A 3 Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Es wurde ausschließlich die lineare Methode angewandt. Die unfertigen und fertigen Ereignisse (Vorräte) sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wurde, sind in der Bewertung nicht enthalten. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert bewertet. Die Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Alle erkennbaren Risiken sind dabei berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Tageswerte, die über die Rückzahlungsbeträge hinausgehen waren nicht vorhanden. A 4 Posten der Bilanz Die Buchwerte des Anlagevermögens haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Vorräte ergeben sich zum Bilanzstichtag wie folgt:
Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Gesamtverbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag 3.842.947,07 Euro. Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren EUR 714.280,82. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 714.280,82 (Vj. EUR 968.845,28) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 764,58). Aktive oder passive Abgrenzungsposten für latente Steuern waren nicht zu bilden (§ 274 Abs.2 HGB). A 5 Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wird verzichtet (§ 326 HGB). A 6 Sonstige Angaben Aufsichtsräte sind: Herr Matthias Mangold, Rechtsanwalt in Stuttgart (Vorsitzender) Frau Karin Busz, Kauffrau in Leonberg Herr Andreas Busz, Kaufmann in Leonberg Vorstände sind: Ulrich Busz, Kaufmann in Leonberg (01.01. - 31.12.) Prof. Dr. Norbert Menke, Kaufmann in Würzburg (28.09. - 31.12.) Uwe Kuhnle, Kaufmann in Bad Mergentheim (28.09. - 31.12.) Die Vorstände sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten von Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats wurden nicht eingegangen. Haftungsverhältnisse im Sinne § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor (§ 268 Abs.7 HGB). Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2012 keine Mitarbeiter beschäftigt. Zur Beseitigung der Überschuldung ist der Aktionär Ulrich Busz mit seiner gesamten Forderung einschließlich Zinsen hinter alle Forderungen gegenwärtiger und künftiger Gläubiger zurückgetreten.
Leonberg, den 19. Dezember 2013 gez. Ulrich Busz (Vorstand) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.12.2013 |
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