INfUM -
GmbH
Unterwellenborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.324,42 |
6.957,42 |
| I.
Sachanlagen |
5.274,42 |
5.907,42 |
| II.
Finanzanlagen |
1.050,00 |
1.050,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
453.302,09 |
471.594,12 |
| I.
Vorräte |
60.567,00 |
68.626,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.456,38 |
28.359,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.985,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
384.278,71 |
374.609,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
459.626,51 |
478.551,54 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
388.502,73 |
370.827,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
27.505,12 |
0,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
390.443,26 |
345.262,97 |
| B.
Rückstellungen |
17.713,65 |
25.075,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.410,13 |
82.648,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
53.410,13 |
82.648,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
459.626,51 |
478.551,54 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31.12.2017
INfUM GmbH, 07333 Unterwellenborn / OT Könitz
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen; größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung
des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft wurde am 30.05.1990 gegründet.
Sie wird im Amtsgericht Jena unter HRB 200046 geführt.
Im Berichtsjahr war Geschäftsführer Herr Sven
Hopf.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr. Soweit die
Voraussetzungen für die Bildung von
Rückstellungen für latente Steuern vorlagen
wurden solche gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
25.564,59 €
|
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
0 €
|
|
Eingefordertes Kapital
|
25.564,59 €
|
|
Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
53.410.- €
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0 €
|
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern § 42 III GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten.
Ausleihungen
|
0.00 €
|
Forderungen
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 €
|
E. Sonstige Angaben
Könitz, 28.12.2018
Sven Hopf
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2018 festgestellt.
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