Gut Adlersreuth GmbH
Same addressWholesale of flour and cereals products
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
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Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Michael Hermanns since 11/18/2025 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
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Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
GETI WILBA GmbH (vormals: GETI WILBA Fleischprodukte GmbH)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023GETI WILBA GmbH, MünchenI. Grundlagen der GesellschaftA. Geschäftsmodell des UnternehmensDie GETI WILBA GmbH, München, (GETI WILBA) wurde im Jahr 2018 gegründet und ist im Tiefkühlsegment vorwiegend im Geschäftsfeld Hühnerfleischverarbeitung tätig. Die GETI WILBA GmbH sieht sich in erster Linie als Produzent von Hühner- und sonstigen Fleischprodukten für die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie sowie der Schwestergesellschaften, der UNIQFOOD Produktions GmbH und der UNIQFOOD GmbH. B. Ziele und StrategienDie wesentlichen Ziele und Strategien umfassen die Entwicklung eines attraktiven Produktsortiments sowie einer effizienten und qualitativ hochwertigen Produktion, um die Profitabilitätsanforderungen des Gesellschafters sowie die Sicherstellung der Arbeitsplätze zu gewährleisten. Des Weiteren sollen Verbesserungen im Bereich der Arbeitssicherheit, der Lieferkette und beim Energieverbrauch im Rahmen unseres Energiemanagementsystems erreicht werden. Die Finanzstrategie zielt insbesondere darauf ab, die strategische und operative Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Hierfür hat der Gesellschafter in den Vorjahren die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. C. EntwicklungGegenstand unserer Entwicklungstätigkeit ist die innovative und in Teilen technologische Neu- und Weiterentwicklung von Tiefkühlprodukten, vorwiegend im Bereich veredelter Fleischprodukte. Dazu erfolgt eine ständige Optimierung und Entwicklung der gesamten Wertschöpfungskette, um die Vermarktung des gesamten Schlachtkörpers zu forcieren. Der wichtigste Pfeiler unserer Innovationskraft sind unsere Mitarbeiter. Die Entwicklungstätigkeit im Jahr 2023 wurde auf dem Niveau der Vorjahre vorgenommen. II. WirtschaftsberichtA. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2023 aufgrund des krisengeprägten Umfelds im Vergleich zu 2022 negativ entwickelt. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die konjunkturelle Entwicklung in 2023 war geprägt von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, insbesondere den Energiekostensteigerungen sowie allgemeinen Inflationsauswirkungen, einem schwierigeren Finanzierungsumfeld durch das gestiegene Zinsniveau und einer geringeren Nachfrage aus dem Ausland. Die Inflationsrate entwickelte sich in 2023 mit einem Anstieg von 5,9 % zwar im Vergleich zum Vorjahreszeitraum rückläufig (2022: 7,9 %), jedoch weiterhin deutlich über dem Zielniveau der Zentralbank sowie über dem Niveau der Vorjahre. Neben den Preisanstiegen von Energie wirkten sich in 2023 insbesondere Preissteigerungen bei Nahrungsmittel aus. Die Produktion im verarbeitenden Gewerbe sank im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr nochmals um 1,5 % und lag damit weiterhin deutlich unterhalb des Vor-Corona-Jahres 2019. Auch hier spielten insbesondere die Energiekosten eine Rolle, aber auch vereinzelt Material- und Lieferengpässe. In der Nahrungsmittelindustrie wirkten sich ebenfalls weiterhin die Folgen des Krieges und der Inflationsfolgen aus, der Konsum in Deutschland für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke entwickelte sich in den einzelnen Produktgruppen stark unterschiedlich, wobei die Haushalte in 2023 aufgrund der o.g. Preisentwicklung dafür 12,4 % mehr ausgeben mussten. Die GETI WILBA GmbH ist insbesondere im Teilsegment der Huhnfleischprodukte aus Legehennen aktiv, der nur einen geringen Anteil (ca. 4,0 %) vom gesamten Geflügelfleischmarkt ausmacht. Im Jahr 2023 lag der Bestand an Hennenhaltungsplätzen bei insgesamt 52,6 Mio. (+ 1,3 %) Plätzen. Den größten Anteil an diesen Plätzen hatte die Bodenhaltung mit 31,3 Mio. (59,5 %), es folgt mit 11,8 Mio. Plätzen (22,4 %) die Freilandhaltung. Die Anzahl der Haltungsplätze in der ökologischen Erzeugung beträgt wie im Vorjahr rund 7,1 Mio. (13,5 %). Den geringsten Anteil an der Haltungsplätzen nimmt die Käfig- bzw. Kleingruppenhaltung ein. Hier gab es im Jahr 2023 nur 2,4 Mio (4,6 %) Plätze. Der durchschnittliche Bestand an Legehennen betrug wie im Vorjahr 44,4 Mio. Tiere. In Niedersachsen haben sich die Haltungskapazitäten um 1,7 % erhöht und liegen nun bei 19,5 Mio. Plätzen. Der durchschnittliche Bestand an Legehennen beträgt 17,1 Mio. Tiere. Damit liegt der niedersächsische Anteil an den Haltungskapazitäten bei rund 37,3 % und bei dem durchschnittlichen Legehennenbestand bei 38,4 %. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 29,1 Mio. Suppenhühner mit einem Gewicht von 36.800 t geschlachtet. Die Schlachtmenge in t hat sich gegenüber dem Vorjahr um 69 t oder 0,2 % erhöht und bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres. Damit hat sich der im Vorjahr sehr starke Rückgang der Schlachtmenge aufgrund der gestiegenen Energie- und Futtermittelkosten auf diesem niedrigeren Niveau stabilisiert. B. GeschäftsverlaufDie Umsätze im Geschäftsjahr 2023 sind geringfügig um 1,4 % auf 80,5 Mio. EUR gesunken. Hiervon wurden ca. 79 % im Inland und 21 % im Ausland erzielt. Das gesamte Jahr war weiterhin durch die auf hohem Niveau befindlichen Rohstoff- und Energiepreise geprägt. Eine befürchtete Energieknappheit mit Zuteilung der Energiemengen ist zwar nicht eingetreten, allerdings konnten notwendige Verkaufspreiserhöhungen infolge der Rohwaren-, Energiekosten- und Personalkostensteigerungen nicht im erforderlichen Maße durchgesetzt werden. Aus diesem Grund konnte das im Vorjahr gesteckte Ziel bei der betriebswirtschaftlichen Rendite nicht erreicht werden. Die Geschäftsführung der GETI WILBA GmbH beurteilt den Verlauf 2023 als nicht befriedigend. C. Lage1. ERTRAGSLAGE Die Ertragslage ist im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die weiterhin auf hohem Niveau befindlichen Rohwaren- und Energiepreise und deutlich angestiegenen Personalkosten nicht wie geplant verlaufen. Darüber hinaus haben konzerninterne Umstrukturierungen zu erhöhten Aufwendungen sowie Anpassungen in der Organisation geführt. Durch das diversifizierte Kundenportfolio bestand zu keinem Zeitpunkt eine Abhängigkeit zu einzelnen Unternehmen. Der Rohertrag beträgt 24,3 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der leicht gesunkenen Gesamtleistung von 78,0 Mio. EUR, beträgt die Rohertragsquote 31,1 % (Vorjahr 37,4 %). Unter Berücksichtigung der um 8,0 % auf 19,8 Mio. EUR gestiegenen Personalaufwendungen, den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 9,8 Mio. EUR und sonstigen betrieblichen Erträgen von 3,8 Mio. EUR ergibt sich ein EBITDA von - 1,6 Mio. EUR. Durch die Abschreibungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR, einem negativen Finanzergebnis von 0,8 Mio. EUR und anfallenden Steuern ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 3,8 Mio. EUR. Wesentliche Aufwendungen, die besonderen Einfluss auf die Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 gehabt hätten, sind nicht bekannt. Außergewöhnliche Erträge im Geschäftsjahr 2023 betreffen in Höhe von 870 TEUR (Vorjahr: 840 TEUR) den Restrukturierungsprozess nach der Insolvenz. Davon hatten 120 TEUR Bezug zu Beratungsaufwendungen, 500 TEUR zu den sonstigen betrieblichen Bereichen und 250 TEUR Bezug zu Personal. 2. VERMöGENS- UND FINANZLAGE Die Positionen der Vermögens- und Finanzlage haben sich wie nachfolgend dargestellt entwickelt: Das immaterielle Anlagevermögen beträgt unter Berücksichtigung der Abschreibungen und Zugängen 0,1 Mio. EUR. Die Investitionen ins Sachanlagevermögen betragen 2,0 Mio. EUR. Von den Investitionen entfielen auf Maschinen und Anlagen für die Produktion ca. 0,7 Mio. EUR andere Anlagen 0,6 Mio. EUR und 0,6 Mio. EUR auf Produktionsgebäude sowie die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau. Den Sachinvestitionen stehen Abschreibungen von 1,4 Mio. EUR gegenüber. Unter Berücksichtigung von Nettoanlageverkäufen in Höhe von 0,5 Mio. EUR hat sich das Sachanlagevermögen zum Bilanzstichtag um 0,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr erhöht und beträgt 6,4 Mio. EUR. Die Anlagenverkäufe erfolgten im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung an eine Schwestergesellschaft. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt aufgrund der getätigten Investitionen - 0,1 Mio. EUR. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte vollständig aus bestehender Liquidität. Der Wert der Beteiligung an der Österreichischen Suppenhennenverarbeitungs AG beträgt 0,1 Mio. EUR. Insgesamt beträgt das Anlagevermögen 6,7 Mio. EUR bei einer Anlagenquote von 31,3 %. Die Vorräte schwanken im Zeitablauf aufgrund der zum Teil nur saisonalen Verfügbarkeit von wesentlichen Rohwaren sowie des nicht gleichmäßig über das Jahr verteilten Umsatzes. Zum 31. Oktober 2023 wurde darüber hinaus ein wesentlicher Teil des Vorratsbestandes an ein Schwesterunternehmen veräußert. Zum Jahresende liegt der Vorratsbestand damit mit 6,2 Mio. EUR deutlich unter dem Bestand des Vorjahres von 11,3 Mio. EUR. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen 6,7 Mio. EUR. Davon betreffen 5,6 Mio. EUR Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie 0,9 Mio. EUR die sonstigen Vermögensgegenstände. Der hohe Forderungsbestand gegen verbundene Unternehmen resultiert aus den zum Jahresende erfolgten Anlagen- und Rohwarenverkäufen an eine Schwestergesellschaft. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere Energiesteuerforderungen, sonstige Steuerforderungen und debitorische Kreditoren. Die flüssigen Mittel betragen 1,7 Mio. EUR, wovon 0,4 Mio. EUR Sicherheitseinbehalte im Rahmen eines Factoringvertrages betreffen, die nicht jederzeit verfügbar sind. Insgesamt beträgt die Bilanzsumme 21,3 Mio. EUR. Infolge des Jahresfehlbetrages von 3,8 Mio. EUR und einer Rücklagenzuführung des Gesellschafters in Höhe von 2,5 Mio. EUR weist die GETI WILBA GmbH ein Eigenkapital von 1,4 Mio. EUR auf. Die Eigenkapitalquote beträgt 6,8 %. Die Gesellschaft finanziert sich im Wesentlichen durch Eigenkapital, Lieferantenkredite, Factoring und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Rückstellungen betragen 2,1 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt 17,7 Mio. EUR und betreffen in Höhe von 2,0 Mio. EUR Lieferungen und Leistungen, in Höhe von 14,5 Mio. EUR Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen in Höhe von 0,2 Mio. EUR sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1,1 Mio. EUR. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 0,5 Mio. EUR aus Verbindlichkeiten aus Steuern sowie in Höhe von 0,5 Mio. EUR aus Mietkaufverbindlichkeiten. Die Gesellschaft war insgesamt im Geschäftsjahr 2023 stets in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzugehen. D. Finanzielle LeistungsindikatorenZur internen Unternehmenssteuerung betrachten wir insbesondere die Rendite der Gesamtleistung und das Working Capital. Die Rendite der Gesamtleistung berechnet sich aus dem EBITDA im Verhältnis zur Gesamtleistung, das Working Capital aus der Summe von Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die betriebswirtschaftliche Rendite liegt bei ca. -2,0 %-Punkten und das Working Capital beträgt 4,4 Mio. EUR. E. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenIm Rahmen unseres zertifizierten Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 versucht GETI WILBA durch gezielte Investitionen die Energieeffizienz unserer Produktionsprozesse kontinuierlich und nachhaltig zu steigern. Darüber hinaus wird in der Zusammenarbeit mit Energieeffizienzberatern stetig an einer Verringerung der produktionsbedingten Emissionen gearbeitet. Qualität und Produktionssicherheit haben bei GETI WILBA höchste Priorität. Entsprechend wurden unsere Werke erneut nach IFS- zertifiziert und haben die Audits auf gehobenem und Basisniveau abgeschlossen. Darüber hinaus haben wir im Jahr 2023 einen Prozess zur kontinuierlichen Verbesserung (KVP) implementiert, der darauf abzielt, sowohl die Qualität als auch die Prozesskosten mittelfristig zu optimieren. Ebenso werden wir im kommenden Jahr zwei zusätzliche Röntgendetektoren (XRAY) installieren, um den Anteil an Fremdkörpern, insbesondere Knochen, auf ein Minimum zu reduzieren. Dies unterstreicht unser Engagement für höchste Standards in der Lebensmittelproduktion und unsere Verantwortung gegenüber unseren Kunden. Im Durchschnitt wurden bei GETI WILBA 501 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Gemeinsam mit unserer Schwestergesellschaft der UNIQFOOD Produktions GmbH nehmen wir unsere Verantwortung als einer der größten Arbeitgeber der Region, insbesondere im Rahmen der betrieblichen Ausbildung, wahr. Wir beschäftigen im Jahresdurchschnitt 15 Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen. Um qualifiziertes Personal zu binden bietet GETI WILBA zahlreiche Zusatz- und Gesundheitsleistungen an. So zahlt GETI WILBA für alle Mitarbeiter zusätzliche Beträge in die betriebliche Altersvorsorge ein und zahlt seit dem 1. Januar 2023 in allen Lohngruppen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Darüber hinaus bieten wir kostenlose Getränke und Obst, regelmäßige Gesundheitstage einschließlich freiwilliger Angebotsuntersuchungen sowie vergünstigte Konditionen zum Firmenfitness an. Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult und gefördert unter anderem mit innerbetrieblichen Sprachkursen. Im Bereich des Vertriebes und der Verwaltung ermöglichen wir Homeoffice oder aber stellen Einzelbüros zur Verfügung. F. GesamtaussageIn Folge der Rohwarenverknappung und den damit einher gehenden sich weiterhin auf hohem Niveau befindlichen Rohwaren- und Energiepreisen und deutlich gestiegenen Personalkosten, ist der Geschäftsjahresverlauf, der mit einem EBITDA von -1,6 Mio. EUR abgeschlossen hat, als nicht befriedigend zu bewerten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zum Bilanzstichtag nur in geringem Maße und die liquiden Mittel betragen zum Stichtag 1,7 Mio. EUR. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage insgesamt als befriedigend zu bewerten. III. Prognose-, Chancen und RisikoberichtA. PrognoseberichtDie bestehenden Rahmenbedingungen durch weiterhin erhöhte Rohwarenpreise und notwendige Lohnkostensteigerungen infolge der starken Inflation, werden sich voraussichtlich auch auf das Geschäftsjahr 2024 und darüber hinaus auswirken. Im Laufe des Jahres werden wir die Verkaufspreise an die deutlich gestiegenen Rohwarenpreise anpassen, so dass wir unsere Rohertragsmarge wieder steigern werden. Im Jahr 2024 sind konzerninterne Umstrukturierungen geplant, wodurch sich die Abrechnungssystematik zwischen der GETI WILBA GmbH und der Schwestergesellschaft UNIQFOOD Produktions GmbH ändern wird. Hierdurch werden bislang getätigte Innenumsätze zukünftig nicht mehr anfallen, wodurch sich zwar der Umsatz reduzieren wird, der Rohertrag aber unbeeinflusst bleibt. Darüber hinaus ist geplant, die Komplexität im Unternehmen zu reduzieren, um uns ausschließlich auf unser Kerngeschäft konzentrieren zu können. Im Rahmen dieser Anpassungsmaßnahmen werden wir nicht kostendeckende Bereiche einstellen und unsere Mitarbeiterzahl verringern. In diesem Zusammenhang ist damit zu rechnen, dass das Jahresergebnis durch einmalige Aufwendungen belastet wird. Aufgrund der geänderten Marktbedingungen im Bereich der Nebenprodukte werden Anpassungsmaßnahmen, insbesondere der Vertriebswege vorgenommen, um wieder höhere Erlöse generieren zu können. Ungeachtet dessen, werden im Geschäftsjahr 2024 die im Vorjahr eingeführten Verbesserungen und Kostensenkungsmaßnahmen weiter fortgeführt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Effizienzverbesserungsmaßnahmen und Prozessveränderungen in der Produktion und der Supply Chain. Überdies steht die Umgestaltung des Hühnereinkaufs im Vordergrund. Veränderte Rahmenbedingungen im Bereich des Tierschutzes sowie der Einfluss der weltweiten Vogelgrippe haben dazu geführt, dass der Hühnereinkauf zu einem "Verkäufermarkt" geworden ist. Neben den monetären Aspekten liegt der Fokus auch auf einem effektiven Beziehungsmanagement. Im Jahr 2024 beabsichtigt man, die Herausforderungen gemeinsam mit einem Partner anzugehen, um langfristig die Schlachtauslastung zu sichern und die Einkaufskonditionen zu optimieren. Des Weiteren ist geplant, sukzessive Investitionen durchzuführen, die zu einer Qualitäts- und Kostenoptimierung und Effizienzsteigerung in den Folgejahren führen. Insgesamt sind im nächsten Geschäftsjahr Investitionen i. H. v. 1,0 Mio. EUR in das Sachanlagevermögen geplant. Mit 0,6 Mio. EUR soll der größte Teil der Investition in unserem Fleischverarbeitungswerk in Bremervörde erfolgen. Die Finanzierung soll zum Teil durch mittel- bis langfristige Leasingfinanzierungen sowie aus dem Cash-Flow erfolgen. Durch die o.g. Maßnahmen sieht die Geschäftsführung die Gesellschaft gut gerüstet, den gegenwärtigen und künftigen wirtschaftlichen Herausforderungen entgegentreten zu können. Es wird erwartet, dass für 2024 ein EBITDA vor einmaligen Aufwendungen und Erträgen von - 0,8 Mio. EUR erreicht wird. Für das Jahr 2025 planen wir mit einem EBITDA 2,1 Mio EUR. Dennoch möchten wir auf Kapitel "D. Gesamtaussage und wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit" hinweisen. B. Risikobericht1. BRANCHENSPEZIFISCHE RISIKEN Bei Huhnfleisch besteht das alljährliche Risiko, dass eine starke Verbreitung der Vogelgrippe auf die Angebotsverfügbarkeit von Legetieren Auswirkungen haben kann. 2. ERTRAGSORIENTIERTE RISIKEN Die Lebendhühnerpreise sind im Jahr 2023 deutlich angestiegen. Sollten diese entgegen den Erwartungen weiter ansteigen, könnte dies zu geringeren Ergebnissen führen, da die Weitergabe der Beschaffungskosten an die Kunden erfahrungsgemäß nur zeitverzögert möglich ist. Darüber hinaus können infolge des Krieges in der Ukraine deutliche Preissteigerungen der sonstigen Rohwaren und bei der Energiebeschaffung auftreten, die ebenfalls nur zeitverzögert an unsere Kunden weitergegeben werden können. 3. FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN Zum Abschlussstichtag bestanden liquide Mittel in Höhe von rund 1,7 Mio. EUR. Für die Liquiditätslage verweisen wir auf das Kapitel "D. Gesamtaussage und wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit". Potenzielle Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten, sind im laufenden Geschäftsjahr nur in geringem Umfang geplant und werden gegebenenfalls durch Termingeschäfte abgesichert. Ausfallrisiken von Forderungen wird durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften begegnet. C. ChancenberichtIm Bereich Huhnfleisch deckt GETI WILBA zusammen mit seinen Schwestergesellschaften die gesamte Wertschöpfungskette von der Rohware bis zum Fertiggericht ab und hat dadurch Wettbewerbsvorteile in Bezug auf Qualität, Kosten und Verfügbarkeit. Darüber hinaus erwarten wir für das Jahr 2024, dass sich die Rohwarenpreise und insbesondere die Preise für Lebendhühner stabilisieren oder sogar sinken werden. In Verbindung mit den geplanten Verkaufspreiserhöhungen könnte dieses zu einer Verbesserung unseres Ergebnisses führen. Durch die bereits durchgeführten und weiter geplanten Sortimentsbereinigungen, sowie durch Kostensenkungs- und Investitionsmaßnahmen können gemäß Planung in den nächsten Jahren weitere Kosten- und Wettbewerbsvorteile erzielt werden. Auf der Absatzseite erwarten wir aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung (Tierschutz, etc.) weiterhin eine verstärkte Nachfrage nach Huhnfleisch deutschen bzw. europäischen Ursprungs. Der direkte Zugang zu einem großen Teil der deutschen, aber auch zu ausreichenden Mengen europäischer Legehühner, ermöglicht die Marktstellung weiter ausbauen zu können. Zusätzlich bestehen aufgrund der weltweit hohen Nachfrage nach Geflügelproteinen gute Chancen im In- und Ausland zu wachsen. Durch den sukzessiven Aufbau unseres Plant-Based Geschäftsbereiches erwarten wir in den nächsten Jahren zusätzliche Erlöse mit besseren Margen als im Wildbereich. D. Gesamtaussage und wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fähigkeit zur Fortführung der UnternehmenstätigkeitDurch unsere strategische Ausrichtung mit der Konzentration auf den stark wachsenden Absatzmarkt für Geflügelfleischprodukte sieht sich die GETI WILBA GmbH für die Zukunft gut aufgestellt. Dennoch weist die Geschäftsführung darauf hin, dass für die GETI WILBA GmbH zum Zeitpunkt des Unterschriftsdatums des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie für den Lagebericht 2023 eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorliegt (Bestandsgefährdendes Risiko). Die Gründe hierfür sind im Wesentlichen eine anhaltende margenbedingte Verlustsituation sowie eine umfangreiche und kostenintensive personelle Reorganisation. Vorgenannte Gründe können dazu führen, dass die GETI WILBA GmbH möglicherweise nicht in der Lage ist ihre Schulden zu begleichen. Die Geschäftsführung plant, den o.g. Gründen für die wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit wie folgt zu begegnen. Um die finanzielle und operative Stabilität von GETI WILBA zu gewährleisten, wurden bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet: • Anpassung des Produktportfolios: Fokussierung auf ertragsstarke Artikel und Schließung unrentabler Bereiche, wodurch erhebliche Personalkosten eingespart wurden. • Kostenoptimierung: Analyse der Betriebskosten und Umsetzung von Einsparpotenzialen, einschließlich der Reduzierung von Verwaltungskosten und Optimierung von Produktionsprozessen. • Effizientes Lieferkettenmanagement: Optimierung der Lieferkettenprozesse, um Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Dies kann durch bessere Planung, Lagerhaltung und Transportlösungen erreicht werden. • Nachhaltigkeitsinitiativen: Implementierung von nachhaltigen Praktiken, um die Umweltbelastung zu reduzieren und das Unternehmen als verantwortungsbewussten Akteur zu positionieren. Dies kann auch zu Kosteneinsparungen führen und das Markenimage verbessern. • Strategische Partnerschaften: Aufbau von Kooperationen mit anderen Unternehmen, um Synergien zu nutzen und gemeinsame Projekte zu entwickeln, die das Wachstum fördern und die Marktposition stärken. • Stützungsmaßnahmen durch den Gesellschafter: Stärkung der Liquidität und Ertragskraft durch Stundungen und Verzichte. Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, dass die ergriffenen Maßnahmen die Grundlage für eine nachhaltige Stabilisierung und zukünftiges Wachstum schaffen werden. Insoweit ist es wichtig, dass die Maßnahmen planmäßig abgeschlossen werden und die erwarteten Effekte eintreten. Die kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Strategien wird sicherstellen, dass das Unternehmen flexibel auf Marktveränderungen reagieren kann.
Bremervörde, den 31. März 2025 Die Geschäftsführung gez. Thomas Müller BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023GETI WILBA GmbH, München1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die GETI WILBA GmbH, München, ist beim Registergericht München unter der Handelsregisternummer HRB 240959 eingetragen. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gesondert anzugebenden Vermerke im Wesentlichen im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Für die Ausführungen zu entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Tatsachen verweisen wir auf das Kapitel 5. des Anhangs. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet und linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Dauerhaften Wertminderungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren erfolgt gemäß den Grundsätzen der Einzelbewertung mit dem gleitenden Durchschnittspreis unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Bei eingeschränkter Verwertbarkeit oder, sofern andere außerordentliche Gründe für eine niedrigere Bewertung vorliegen, wird dem Vorsichtsprinzip entsprechend ein angemessener Bewertungsabschlag vorgenommen. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Hierbei werden die Einzelkosten, die variablen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten in die Berechnung einbezogen. Zusätzlich werden die fixen Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Sofern die dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung entsprechenden vom Verkaufspreis abgeleiteten Reinerlöse niedriger sind als die Herstellungskosten, sind die niedrigeren Werte angesetzt. Sofern Bestandsrisiken aus längerer Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit bestehen, wird ein angemessener Bewertungsabschlag vorgenommen. Für die unter den Vorräten ausgewiesenen Werkstattmaterialien wird ein Festwert gemäß § 240 Abs. 3 HGB angesetzt. Der Festwert ist im Rahmen des Asset-Deals zum 15. Juni 2020 letztmalig aufgenommen worden. Der Festwert beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 116 und liegt damit TEUR 102 unterhalb des Festwerts des vorangegangenen Geschäftsjahrs. Die Veränderung des Festwerts resultiert aus einer Veräußerung von Vorratsbeständen an die UNIQFOOD Produktions GmbH. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Neben erforderlichen Einzelwertberichtigungen werden auch Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos gebildet. Forderungen in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die liquiden Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt. Für Zahlungen vor dem Stichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betreffen, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das gezeichnete Kapital ist vollständig eingezahlt. Die ausgewiesene Kapitalrücklage rührt aus einer Einzahlung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB her. Der Bemessung der Rückstellung für Jubiläen liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Diese wurden nach der Methode der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) unter Anwendung eines Zinssatzes von 1,74 % (7-Jahresdurchschnitt) und einer Dynamik von 3,0 % nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Manuelle Anpassungen sind ergänzend erfolgt. Bei der Berechnung wurden folgende nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Fluktuationsabschläge berücksichtigt: Betriebszugehörigkeit 1 - 10 Jahre: 50% Betriebszugehörigkeit 11 - 20 Jahre: 15% Betriebszugehörigkeit über 20 Jahre: 0% Die Bemessung der sonstigen Rückstellungen erfolgt in der gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 und § 249 Abs. 1 HGB zulässigen Höhe. Sie umfassen alle nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Rückstellungen sind zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen am Bilanzstichtag wurden berücksichtigt, bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten auch Gewinne. 3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung a) Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem diesem Anhang (Anlage zum Anhang) beigefügten Anlagenspiegel. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. In den Finanzanlagen sind Beteiligungen an Unternehmen mit mehr als 20 % enthalten (§ 285 Nr. 11 HGB):
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen aufgrund von regelmäßigen Forderungsverkäufen im Rahmen eines Factoringvertrages TEUR 227 (Vorjahr: TEUR 22). Dem Bilanz-Posten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" sind TEUR 5.612 (Vorjahr: TEUR 628) Forderungen zugehörig, die im vollen Umfang auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen darstellen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Die Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 411 (Vorjahr: TEUR 400) im Rahmen eines Factoringvertrages bis zum Zahlungseingang der verkauften Forderungen zur Auszahlung gesperrt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 25 und ist vollständig eingezahlt. Die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt TEUR 6.905 (Vorjahr: TEUR 4.405). Weitere Kapitalrücklagen bestehen nicht. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von TEUR 1.699 (Vorjahr: TEUR 1.705) und des Jahresfehlbetrags von TEUR 3.782 (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 6) ergibt sich ein Eigenkapital von TEUR 1.448 (Vorjahr: TEUR 2.731). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere mögliche Rückzahlungsverpflichtungen (TEUR 685; Vorjahr TEUR 0), für Personal (TEUR 1.009; Vorjahr: TEUR 1.295), für ausstehende Rechnungen (TEUR 337; Vorjahr TEUR 383), sowie für Prüfungs- und Beratungskosten (TEUR 79; Vorjahr: TEUR 73). Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich unter Berücksichtigung der Restlaufzeiten wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 8.052 (Vorjahr: TEUR 7.500) Darlehensverbindlichkeiten nebst gestundeten Zinsen mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 gegenüber der Gesellschafterin, der CMP Food Holding GmbH. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von TUR 5.612 (Vorjahr: TEUR 19.381) dem Posten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zugehörig. Insoweit findet eine Saldierung statt. Die entsprechenden Verbindlichkeiten betreffen im vollen Umfang Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Mietkaufverträgen in Höhe von TEUR 546 (Vorjahr: TEUR 427), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 2) und Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 502 (Vorjahr: TEUR 122) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen TEUR 9.467 (Vorjahr: TEUR 8.194). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterliegen branchenüblichen Eigentumsvorbehalten. Außerbilanzielle Geschäfte/Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 einen Mietvertrag über die genutzten Betriebsgrundstücke und Gebäude mit der CMP German Properties GmbH abgeschlossen. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2025 erfolgen. Der Mietzins bis zum 31. Dezember 2025 beträgt insgesamt TEUR 1.282 für die kommenden 2 Jahre. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 belaufen sich die übrigen nicht bilanzierten finanziellen Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen auf TEUR 273 und aus abgeschlossenen Mietverträgen auf TEUR 2.183. Insgesamt sind TEUR 1.072 - davon TEUR 641 im Zusammenhang mit Immobilien-Mietverträgen - innerhalb eines Jahres fällig. Das Bestellobligo der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 2.886. Die Gesellschaft nimmt an einem Factoring-Programm teil, welches in Form des stillen Factorings praktiziert wird. Das Programm hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 und eine Volumenhöhe von TEUR 25.000 (gemeinschaftlich mit der UNIQFOOD Produktions GmbH und der UNIQFOOD GmbH). Der Rahmen wird von der GETI WILBA GmbH zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 3.121 in Anspruch genommen. Zur Absicherung des Factoring-Geschäfts sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß o.g. Bestimmungen an den Factor abgetreten sowie ein Bankkonto auf fremde Rechnung verpfändet worden. Die GETI WILBA GmbH haftet zudem in Höhe von bis zu TEUR 5.600 für Verbindlichkeiten der CMP German Properties GmbH. Das Risiko der Inanspruchnahme dieser Ausfallbürgschaft wird aufgrund des 3. Ranges der Sicherheit als gering angesehen. b) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse verteilen sich auf folgende Bereiche:
Aufwendungen aus Währungsumrechnung Die Aufwendungen aus Währungsumrechnung betragen wie im Vorjahr TEUR 0. Außergewöhnliche Erträge Als außergewöhnliche Erträge im Geschäftsjahr 2023 sind TEUR 870 (Vorjahr: TEUR 840) aus dem Restrukturierungsprozess nach der Insolvenz entstanden. Davon hatten TEUR 620 (Vorjahr: TEUR 529) Bezug zu den sonstigen betrieblichen Bereichen, TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 231) zum Beschaffungsvorgang und TEUR 250 (Vorjahr: TEUR 80) Bezug zu Personal. Zinserträge/ Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen entfallen in Höhe von TEUR 620 (Vorjahr: TEUR 568) auf verbundene Unternehmen. Auf die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen entfallen TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 3). 4. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 3.782 soll zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von TEUR 1.699 auf neue Rechnung vorgetragen werden. Mitglieder der Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgt/e durch die Herren Thomas Müller, CEO, Zeven Holger Lompe, CFO, Den Haag, Niederlande (bis 30.01.2024) Alle Geschäftsführer sind nur gemeinschaftlich Vertretungsberechtig mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Unter Inanspruchnahme von bzw. im Hinblick auf § 314 Abs. 3 HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der gesetzlichen Vertreter verzichtet. Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers braucht nicht angegeben zu werden, da es in die Angaben im Konzernabschluss der CMP Food Holding GmbH, München, einbezogen wird. Konzernzugehörigkeit Die CMP Food Holding GmbH, München, stellt als Muttergesellschaft im Sinne des § 290 Abs.1 HGB einen Konzernabschluss und -lagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. In diesen Konzernabschluss wird die GETI WILBA GmbH, München, als Tochtergesellschaft einbezogen. Angaben zu ausgegebenen Genussscheinen und ähnliche Rechte auf Gewinnbezug Die GETI WILBA GmbH hat im Geschäftsjahr 2022 einen Besserungsschein auf einen Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 7.600 ausgegeben. Eine zeitliche Beschränkung der Besserungsabrede besteht nicht. Die Besserungsabrede ist auf einen Höchstbetrag p.a. beschränkt und lebt in einem künftigen vollen Geschäftsjahr insoweit wieder auf als das ein EBT in Höhe von TEUR 500 überschritten wird. Nachtragsbericht Die Prolongation der Darlehen der CMP Food Holding GmbH, München, bis zum 30. Juni 2025 ist vorgenommen worden. Eine weitere Prolongation wird antizipiert. Mit Vertrag vom 11. Dezember 2024 hat die Gesellschafterin, CMP Food Holding GmbH, München, gegenüber der GETI WILBA GmbH, München, Verzichte mit Besserungsabrede über insgesamt TEUR 3.000 erklärt. 5. Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass für die GETI WILBA GmbH zum Zeitpunkt des Unterschriftsdatums des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie für den Lagebericht 2023 eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorliegt (Bestandsgefährdendes Risiko). Die Gründe hierfür sind im Wesentlichen eine anhaltende margenbedingte Verlustsituation sowie eine umfangreiche und kostenintensive personelle Reorganisation. Vorgenannte Gründe können dazu führen, dass die GETI WILBA GmbH möglicherweise nicht in der Lage ist ihre Schulden zu begleichen. Die Geschäftsführung plant, den o.g. Gründen für die wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit wie folgt zu begegnen: Um die finanzielle und operative Stabilität von GETI WILBA zu gewährleisten, wurden bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet: • Anpassung des Produktportfolios: Fokussierung auf ertragsstarke Artikel und Schließung unrentabler Bereiche, wodurch erhebliche Personalkosten eingespart wurden. • Kostenoptimierung: Analyse der Betriebskosten und Umsetzung von Einsparpotenzialen, einschließlich der Reduzierung von Verwaltungskosten und Optimierung von Produktionsprozessen. • Effizientes Lieferkettenmanagement: Optimierung der Lieferkettenprozesse, um Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Dies kann durch bessere Planung, Lagerhaltung und Transportlösungen erreicht werden. • Nachhaltigkeitsinitiativen: Implementierung von nachhaltigen Praktiken, um die Umweltbelastung zu reduzieren und das Unternehmen als verantwortungsbewussten Akteur zu positionieren. Dies kann auch zu Kosteneinsparungen führen und das Markenimage verbessern. • Strategische Partnerschaften: Aufbau von Kooperationen mit anderen Unternehmen, um Synergien zu nutzen und gemeinsame Projekte zu entwickeln, die das Wachstum fördern und die Marktposition stärken. • Stützungsmaßnahmen durch den Gesellschafter: Stärkung der Liquidität und Ertragskraft durch Stundungen und Verzichte. Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, dass die ergriffenen Maßnahmen die Grundlage für eine nachhaltige Stabilisierung und zukünftiges Wachstum schaffen werden. Insoweit ist es wichtig, dass die Maßnahmen planmäßig abgeschlossen werden und die erwarteten Effekte eintreten. Die kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Strategien wird sicherstellen, dass das Unternehmen flexibel auf Marktveränderungen reagieren kann.
Bremervörde, den 31. März 2025 Die Geschäftsführung gez. Thomas Müller Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GETI WILBA GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GETI WILBA GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GETI WILBA GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe im Anhang im Kapitel "1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen" sowie die Angaben in Abschnitt "D. Gesamtaussage und wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit" des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass die Ergebnissituation angespannt ist. Vorgenannter Grund kann dazu führen, dass die GETI WILBA GmbH, München, möglicherweise nicht in der Lage ist ihre Schulden zu begleichen. Wie im Anhang und im Lagebericht dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung der GETI WILBA GmbH, München, feststellen. Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.
Wuppertal, den 31. März 2025 Buth
& Hermanns Partnerschaft mbB
gez. Michael Hermanns, Wirtschaftsprüfer gez. i.V. Constantin Frenking, Wirtschaftsprüfer |
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