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S-International Mittelhessen GmbH
Talstraße 3, 35394 Gießen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Gerhard Jurksch since 8/14/2023 | Managing Director |
Celia Elisa Becker since 6/18/2020 | Procura |
Nina Bücking since 6/18/2020 | Procura |
Stephanie Giezek since 11/14/2006 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (10)
| Name | Ownership |
|---|---|
Sparkasse Wetzlar | 26.10% |
Sparkasse Gießen | 23.43% |
Sparkasse Marburg-Biedenkopf | 15.47% |
Sparkasse Oberhessen | 5.00% |
Kreissparkasse Groß-Gerau | 5.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
4 shareholders
GmbH structure
3 of 4 shown
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
S-International Mittelhessen GmbHGießenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Angaben zum Jahresabschluss A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB. Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung erstellt. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapital- gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB, § 274a Nr. 4 HGB und § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter der "Going-Concern- Prämisse" des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Ausweisstetigkeit und die Bewertungsmethoden wurden mit folgender Ausnahme unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. Die Forderungen aus abgerechneten Dienstleistungen in Höhe von TEUR 477 an Kunden, mit denen kein Beteiligungsverhältnis besteht, werden zur Verbesserung der Darstellung der Vermögenslage seit dem Geschäftsjahr 2023 in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Vorjahr: Sonstige Vermögensgegenstände TEUR 318 ) ausgewiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderung aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode und der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für immaterielle Vermögensgegenstände beträgt drei bis zehn Jahre. Bei unterjährigen Zugängen erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- kosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreis- minderungen aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode und der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Sachanlagen beträgt drei bis fünfzig Jahre. Bei unterjährigen Zugängen erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 250 bis EUR 800 werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanz- stichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind, wie im Vorjahr, keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 450 (im Vorjahr TEUR 482). Guthaben bei Kreditinstituten Es besteht eine Mitzugehörigkeit zu den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. In den Guthaben bei Kreditinstituten sind Forderungen gegen Gesellschafter von TEUR 1.287 (im Vorjahr TEUR 661) enthalten. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und betragen TEUR 238 (im Vorjahr TEUR 57). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 12 (im Vorjahr TEUR 0). Mittelbare Pensionsverpflichtungen gemäß Art.28 Abe.2 EGHGB Die Gesellschaft hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge- TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Gesellschaft Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Darmstadt (ZVK). Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlaufverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,3%. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5% der umlagepflichtigen Gehälter. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Gesellschaft ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten in Höhe von TEUR 1.597 betrugen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 134. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n.F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen " vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Gesellschaft den nach der Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Gesellschaft im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n.F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art.28 Abs.2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art.28 Abs.2 EGHGB anzugebende Betrag auf TEUR 1.650. Der Barwert der auf die Gesellschaft entfallenden Leistungsverpflichtungen wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwerverfahren) unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1% und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gem. §253 Abs.2 Satz 2 HGB i.V.m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82% verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt. Da es sich um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art.28 Abs.2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Gesellschaft gemäß § 1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Gesellschaft für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Gesellschaft keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. II. Sonstige Angaben A. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich auf TEUR 159. B. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 30 Mitarbeiter (im Vorjahr 28). sonstige Berichtsbestandteile
Gießen, den 03.05.2024, gez. Gerhard Jurksch
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