Aristos
AG
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
259.426,63 |
266.495,89 |
| I.
Sachanlagen |
259.426,63 |
266.495,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
113.994,87 |
36.771,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.340,39 |
18.954,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
97.654,48 |
17.816,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.847,00 |
5.161,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
377.268,50 |
308.428,03 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
158.973,17 |
105.767,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.167,71 |
23.805,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
53.805,46 |
-18.037,81 |
| B.
Rückstellungen |
3.800,00 |
3.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
199.456,74 |
198.860,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.199,55 |
8.878,16 |
| D.
Passive latente Steuern |
15.038,59 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
377.268,50 |
308.428,03 |
Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| Haftungsverhältnisse
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
700.000,00 |
700.000,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Aristos AG für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und die Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Besondere Umstände liegen nicht vor, so dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenes Bild der Vermögens-
und der Finanzlage vermittelt.
Der Jahresabschluß wurde ausgehend von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB erstellt.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht
dem Kalenderjahr.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von der Erleichterungen des §§ 274 a und
288 Satz 1 sowie 326 HGB für kleinere
Kapitalgesellschaften wird bei der Erstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Allgemeines
Der Ansatz und die Bewertung der
Vermögensgegenstände sowie Schulden wird
durchgehend an den handelsrechtlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen. Grundsätze und Methoden des
Ansatzes und der Bewertung sind weitgehenst
unverändert gegenüber dem Vorjahr i.S. § 252
Abs 1 Nr. 6 HGB.
Vermögensgegenstände und Schulden werden
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Bilanzstichtag einzeln
bewertet. Das Imparitätsprinzip gem. § 252 Abs. 1
Nr. 4 HGB wurde beachtet. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind gem. § 252 Abs 1 Nr. 5
HGB unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschlusses berücksichtigt worden.
Der vorliegende Jahresabschluß ist eine
Handelsbilanz. Soweit Abweichung zur Steuerbilanz vorhanden
sind, wird eine separate Steuerbilanz gefertigt.
Der Jahresabschluß ist vor Gewinnverwendung
durch die Hauptversammlung der Gesellschaft
aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Bankguthaben sind mit den Nennwerten zum
Bilanzstichtag angesetzt.
Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Es
beträgt 100.000 EUR und ist eingeteilt in 1000
Stückaktien. Die Aktien wurden gegen Bareinlage zum
Nennbetrag ausgegeben. Auf jede Aktie wurde der Nennbetrag
einbezahlt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Beträge, die im abgelaufenen bzw. im vorgangenen
Geschäftsjahr(en) bezahlt wurden, jedoch erst
künftige Geschäftsjahre betreffen. Die einzelnen
Posten sind mit ihren Nennwerten angesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben. Für
Wirtschaftsgüter von EUR 150,00 bis
EUR 1.000,00 kann alternativ ein Sammelposten
gebildet werden und nach den steuerrechtlichen
Grundsätzen auf fünf Jahre abgeschrieben werden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetragang
angesetzt, der sich nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen die Kosten für den Jahresabschluss
einschließlich der betrieblichen
Steuererklärungen für das abgelaufene
Geschäftsjahr sowie für latente Steuern.
Abzinsungen erfolgten sofern die Restlaufzeit der
betreffeffenden Rückstellung zum Bilanzstichtag mehr
als ein Jahr beträgt nach den Vorschriften des BilMoG
gem. § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber den
Banken sind ausgewiesen. Darüber hinausgehende
sonstige finanzielle Verpflichtungen (Leasing,
Mietverträge etc), soweit für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung (285 Nr.3 HGB), vorbehaltlich
einer Inanspruchnahme des Internationalen Bankhaus Bodensee
AG, bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Im Berichtsjahr erhielt die
Geschäftsführung (Vorstand) Gesamtbezüge in
Höhe von 20.447,39 EUR, davon als Sachbezug 9.580,83
EUR.
Angaben zur Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Grundsätze und Methoden der Gliederung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den
handelsrechtlichen Vorschriften und sind unverändert
gegenüber dem Vorjahr.
Die Darstellungsstetigkeit gem. § 265 Abs. 1
Satz 2 HGB ist nicht durchbrochen. Eine Anpassung von
Vorjahreszahlen gem. § 265 Abs. 2 Satz 3 HGB ist nicht
erfolgt.
Namen der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten die folgende Person dem Vorstand an:
Horst Dieter Meyer, Leipzig (seit 01.05.2009)
Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2014 folgende
Personen an:
Stefanie Husslein (Vorsitzende) seit 12.02.2010
Dr. (jur.) Mario Müller (Stellvertreter)
NicolaiTiburtius (Aufsichtsratsmitglied seit
01.10.2013)
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Horst Meyer
Vorstand
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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