ARGENTUM GmbHLiquidated

50939 Köln, DEU

Master Data

Registry
Register court Köln HRB 57800
Registered
5/23/2006
Industry
Activities of holding companiesBuying and selling of own non-residential real estateManagement activities of other holding companies
Purpose
a) der Erwerb, Handel und die Verwaltung von Beteiligungen, eigenem und fremdem Vermögen; b) die Vermittlung von Finanzierungsmitteln, c) der Erwerb und die Veräußerung von bebautem und unbebautem Grundbesitz, d) die Übernahme der Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, e) die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz und Kapitalvermögen, f) sowie die Erbringung von Dienstleistungen, g) Handelsgeschäfte und Vermittlungsgeschäfte bezogen auf Konsum- und Verbrauchsgüter.

History

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Management

NameRole
Diana Delkus
since 1/19/2024
Managing Director

Beneficial Owners

50.00% identified50.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Marco Pütz
50.00%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Wellspring GmbH
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Marco Pütz
€13,000
50.00%
Wellspring GmbH
Germany
€13,000
50.00%

Financial Report

ARGENTUM GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 37.469,38 63.841,61
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.970,71 35.154,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.498,67 28.687,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.469,38 63.841,61

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 33.290,63 33.564,83
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 7.564,83 9.034,64
III. Jahresfehlbetrag 274,20 1.469,81
B. Rückstellungen 1.190,00 30.108,40
C. Verbindlichkeiten 2.988,75 168,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.988,75 168,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.469,38 63.841,61

Anhang


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 , 267 I HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB sowie die Erleichterungen gemäß § 286 HGB wurden, soweit es sinnvoll erschien, in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechts­modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

I.   Bilanzierungsvorschriften (§ 246-§ 251 HGB)


1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs­abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

6. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.


II. Bewertungsvorschriften (§ 252-§ 256a HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

 Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

 Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen  im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten  Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag  angesetzt.

Ein Forderungsverlust war zu berücksichtigen,  da diese Forderung aufgrund eines Insolvenzverfahrens als uneinbringlich bewertet werden muss.

Verbindlichkeiten sind  mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

8. Rückstellungen sind nur in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rainer Freigeber, Architekt
Frank Schönau, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2011 festgestellt.

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