ARGENTUM
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
37.469,38 |
63.841,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.970,71 |
35.154,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.498,67 |
28.687,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.469,38 |
63.841,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.290,63 |
33.564,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.564,83 |
9.034,64 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
274,20 |
1.469,81 |
| B.
Rückstellungen |
1.190,00 |
30.108,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.988,75 |
168,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.988,75 |
168,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.469,38 |
63.841,61 |
Anhang
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264 , 267 I HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB sowie die Erleichterungen
gemäß § 286 HGB wurden, soweit es sinnvoll
erschien, in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
I. Bilanzierungsvorschriften (§
246-§ 251 HGB)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
6. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
II. Bewertungsvorschriften (§ 252-§ 256a
HGB)
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch tatsächliche und
rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
5. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
7. Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Ein Forderungsverlust war zu berücksichtigen,
da diese Forderung aufgrund eines Insolvenzverfahrens als
uneinbringlich bewertet werden muss.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
8. Rückstellungen sind nur in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Rainer Freigeber, Architekt
Frank Schönau, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2011
festgestellt.
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