Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 25178
Previous
Regalbau Ehrhart GmbH
Registered
8/4/1999
Industry
Agents involved in the sale of furnitureAgents involved in the sale of toolsWholesale of electrical household appliances
Purpose
Alle Handels- und Dienstleistungsgeschäfte, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen. Gegenstand ist ferner der Vertrieb, das Aufstellen sowie die Montage von Regalen und der Vertrieb von Regalzubehör. Gegenstand ist auch der Handel mit Büround Betriebseinrichtungen und die Vermarktung der Produkte über Kataloge und E-Business

History

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Management

NameRole
Arthur Wöhner
since 8/8/2005
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Arthur Fehn
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Arthur Fehn
Reinsburgstr. 125, 70197 Stuttgart
€30,000
100.00%

Financial Report

Ehrhart GmbH

Ehningen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 17.469,00 22.615,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 17.468,00 22.580,00
1. Geschäfts- oder Firmenwert 17.468,00 22.580,00
II. Sachanlagen 1,00 35,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,00 35,00
B. Umlaufvermögen 18.799,81 19.890,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.390,42 2.285,29
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.326,38 524,77
2. sonstige Vermögensgegenstände 64,04 1.760,52
II. Wertpapiere 8.624,85 9.243,81
1. sonstige Wertpapiere 8.624,85 9.243,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.784,54 8.361,88
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 13.430,52 11.753,98
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.699,33 54.259,96

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Kapitalrücklage 22.519,00 22.519,00
III. Verlustvortrag 64.272,98 35.467,47
IV. Jahresfehlbetrag 1.676,54 28.805,51
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 13.430,52 11.753,98
B. Rückstellungen 1.411,77 1.000,00
1. Steuerrückstellungen 211,77 0,00
2. sonstige Rückstellungen 1.200,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 48.287,56 53.259,96
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.392,91 247,90
2. sonstige Verbindlichkeiten 45.894,65 53.012,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.699,33 54.259,96

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von den Gliederungsgrundsätzen und der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 15 Jahre festgelegt.

Für die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren verweisen wir auf Art 66 Abs. 3 Satz 2 HGBEG.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Beteiligung wurde zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Allgemeines

Keine Vermögensgegenstände bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen nach § 265 Abs. 3 S 1 HGB vorhanden.

Aktivposten

Keine Forderungen an Gesellschafter nach § 42 Abs. 3 GmbHG vorhanden.

Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil
Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den

Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Es ist kein Sonderposten mit Rücklagenanteil im Geschäftsjahr enthalten.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre bestehen.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Fehn, Arthur

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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