G & D Handelsgesellschaft mbHLiquidated

57627 Hachenburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Neuss HRB 18609
Previous
G & D Stahlbau GmbH
Registered
1/23/2009
Industry
Agents involved in the sale of toolsAgents involved in the sale of wine, sparkling wine and spiritsWholesale of machine tools
Purpose
Handel mit technischen Produkten, Vermittlung und Erbringung von technischen und kaufmännischen Dienstleistungen, Übernahme von Organfunktionen in anderen Gesellschaften

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Daniel Peter RosenbergerRosenberger Industries GmbH
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€160,000
100.00%

Financial Report

G & D Handelsgesellschaft mbH

(vormals: G & D Stahlbau GmbH)

Neuss

(vormals: Korschenbroich)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 86.775,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 585,00
II. Sachanlagen 0,00 86.190,00
B. Umlaufvermögen 160.723,23 159.699,57
I. Vorräte 0,00 33.472,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.071,56 95.581,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 155.651,67 30.645,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 889,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 160.723,23 247.364,31

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 141.199,48 203.346,72
I. gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Verlustvortrag 96.653,45 -84,50
III. Jahresfehlbetrag 62.147,07 96.737,78
B. Rückstellungen 7.000,00 2.050,00
C. Verbindlichkeiten 12.523,75 41.967,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 160.723,23 247.364,31

Anhang


Anhang zum 31. Dezember 2010 der G & D Stahlbau GmbH

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH Gesetzes in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Von den Erleichterungen nach §§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die angewandten Bewertungsmethoden blieben gegenüber den Vorjahren unverändert.

Der Jahresabschluss ist nicht durch außerordentliche Aufwendungen oder Erträge beeinflusst.


A.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Anlagevermögen


Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 a EStG werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Auf die nicht einzelwertberichtigten Kundenforderungen wird zu Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos und der durch verspätete Zahlungseingänge von Kunden entstehenden Zinsverluste eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Langfristige Steuererstattungsansprüche gemäß § 37 KStG werden zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände (insbesondere liquide Mittel) erfolgte zum Nennwert.




Rückstellungen


Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand voraussichtlich zu leistenden Zahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen.


Verbindlichkeiten

Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.




B.  Erläuterung zur Bilanz


1.  Anlagevermögen - § 268 Abs. 2, § 284 Abs. 1 HGB

Die  Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag (ebenfalls zum Vorjahresstichtag) nicht.


3.  Eigenkapital

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.



4. Rückstellungen - § 285 Nr. 12 HGB


Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen (insb. für Jahresabschluss- Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche, Gewährleistungen sowie übrige Personalkosten) ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.



5.  Angaben zu Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1a + b, § 251, § 268 Abs. 7 HGB




Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bertugen im Geschäftsjahr 12.523,75 €.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3  HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor.

C. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB




1. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
  - § 285 Nr. 7 HGB -


Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.


2.  Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführung
 - § 285 Nr. 9a HGB -


Von dem Wahlrecht des § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht.





3. Forderung / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern
  - § 285 Nr. 9c HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG -


Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestanden am 31.12.2010 keine Verbindlichkeiten, oder Forderungen.




4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen - § 285 Nr. 3a HGB - Haftungsverhältnisse
  - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB


Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag nicht.


5. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
  - § 285 Nr. 10 HGB -


Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

Herr Gregor Vetten-Betzin

6. Feststellung Jahresabschluss


Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 durch die Gesellschafter festgestellt.


7. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns


Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264ff, 284ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Korschenbroich, 30.09.2011

gez.
Gregor Vetten-Betzin


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.

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