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Register court Göttingen HRB 201401
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Steuerkanzlei Norbert Will Steuerberatungsges. mbHSteuerkanzlei Norbert Will Steuerberatungsgesellschaft mbH
Registered
12/22/2010
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Verwalten eigenen Vermögens

History

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Management

NameRole
Heike Will
since 9/5/2025
Managing Director
Norbert Will
since 12/22/2010
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

37186 Moringen OT Oldenrode
€25,000
100.00%

Financial Report

Steuerkanzlei Norbert Will Steuerberatungsges. mbH

Moringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

26599

0

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

24785,64


0

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

51344,64


0



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital


25000

0

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-2734,25

0

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

29078,89

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva


51344,64

ANHANG

1. Allgemeine Angaben, Form des Jahresabschlusses und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Firma Steuerkanzlei Norbert Will GmbH, Moringen, vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs.
2 Satz 1 HGB).

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert (§ 265 Abs. 1 HGB).

Alle Posten der Bilanz und GuV sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar (§ 265 Abs. 2 HGB).

Die einzelnen mit arabischen Zahlen versehenen Posten wurden gem. § 265 Abs. 7 Nr. 1 HGB entsprechend des Gliederungsschemas zusammengefasst.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen

2.1. Allgemeines

Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2.2. Erläuterungen zur Bilanz

2.2.1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert war nicht vorhanden (§284 Abs. 2 Nr. 5 HGB).

2.2.2. Angaben zu Einzelposten des Umlaufvermögens

In den Posten der sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§268 Abs. 4 S. 2 HGB).

Die Bewertung der Vorräte, soweit vorhanden, erfolgte zu Anschaffungskosten.

Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Bewertung der Forderungen am Bilanzstichtag erfolgte zum Nennbetrag (Anschaffungskosten).

Forderungen mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr betragen € 0,00.

2.2.3. Angaben zu Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung

Soweit ein Damnum vereinbart wurde, ist dieses in den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite enthalten (§268 Abs. 6 HGB).

2.2.4. Angaben zu den einzelnen Posten der Rückstellungen

Rückstellungen mußten für ungewisse Verbindlichkeiten nicht gebildet werden.

2.2.5. Angaben zu den einzelnen Posten der Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr betragen € 600.-

Die Verbindlichkeiten enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren i.H.v. € 0.-.

In den Verbindlichkeiten sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§268 Abs. 5 S. 3 HGB).

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken.

3. Geschäftsführung, Aufstellung des Jahresabschlusses

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt von:

Norbert Will, Steuerberater

 

gez. Norbert Will

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.06.2011

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