I. Dohmann GmbH
Isselhorster Straße 403, 33334 Gütersloh, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Kay Dohmann since 12/19/2017 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
I. Dohmann GmbHGüterslohJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31.12.2023Allgemeine Angaben Die I. Dohmann GmbH mit Sitz in Gütersloh ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter der Nummer HRB 2442 eingetragen. Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BILRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 1274 a, 276, 288 Abs. 1 HGB) in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1. Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der I. Dohmann GmbH zum wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 800 € werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Ab-schlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt die Verteilung auf zukünftige Perioden zeitanteilig. Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.564,59 ist vollständig eingezahlt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken, die mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert sind Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagengitters im Anhang wurde gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit sämtlicher Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt nicht mehr als ein Jahr. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 88.768,71 € (Vorjahr: 57.877,32 €), davon gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 2.764,55 € (Vorjahr: 2.764,55 €). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 241.605,71 € (Vorjahr: 305.795,73). Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 119.633,39 € (Vorjahr: 216.766,83 €), davon gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 97.471,65 € (Vorjahr: 197.818,75 €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht (Vorjahr: 0,00 €) Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden wesentliche, jährliche, sonstige, finanzielle Verpflichtungen in Form von Mietaufwendungen i. H. v. 120 T€. Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 11,5 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Kay Dohmann. Mit Handelsregistereintragung vom 15.03.2023 wurde Herr Ingo Dohmann als Geschäftsführer abbestellt. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Größenabhängige Erleichterungen Auf weitergehende Angaben wurde analog der §§ 286, 288 HGB verzichtet. Hinweis gem. § 328 Abs. 1a S. 1 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2022 am 31. Oktober 2024 festgestellt.
Gütersloh, den 31. Oktober 2024 Kay Dohmann, Geschäftsführer |
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