Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 179228
Previous
Loop Labs GmbH
Registered
8/12/2016
Industry
Computer consultancy activitiesBusiness and other management consultancy activitiesActivities of psychologists and psychotherapists, except medical doctors
Purpose
Entwicklung, Erstellung und Vertrieb von Dienstleistungen zur Messung und Verarbeitung von Feedback, die Unternehmens-, Management- und Vertriebsberatung sowie die Marketingberatung und -betreuung, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Zustimmung bedürfen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (9)

NameOwnership
22.54%
22.54%
Nauta Tech Invest IV FCR, vertreten durch/represented by
14.58%
13.41%
Nauta Tech Invest IV SCR SA
6.59%

Shareholders
Beta

5 of 9 shareholders visible

Name
Location
Share
Schwarzenholz Ventures GmbH
Germany
22.54%
Hunaja Capital GmbH
Germany
22.54%
Nauta Tech Invest IV FCR, vertreten durch/represented by
Spain
14.58%
Signals Venture Capital I GmbH & Co. KG
Germany
13.41%
Nauta Tech Invest IV SCR SA
Spain
6.59%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

zenloop GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 144.366,63 135.923,49
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 44.713,63 39.792,80
II. Sachanlagen 99.653,00 96.130,69
B. Umlaufvermögen 5.225.675,11 1.658.657,23
I. Vorräte 9.743,75 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 269.829,23 246.031,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.946.102,13 1.412.625,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 79.050,20 108.278,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.449.091,94 1.902.859,46

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 4.654.978,39 1.312.590,62
I. gezeichnetes Kapital 65.147,00 51.779,00
II. Kapitalrücklage 12.054.801,62 5.949.565,62
III. Verlustvortrag 4.688.754,00 2.116.346,52
IV. Jahresfehlbetrag 2.776.216,23 2.572.407,48
B. Rückstellungen 148.723,74 119.732,20
C. Verbindlichkeiten 143.891,87 191.624,72
D. Rechnungsabgrenzungsposten 501.497,94 278.911,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.449.091,94 1.902.859,46

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach dem HGB und dem GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkosten-Verfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

"Davon-Vermerke" wurden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen. Soweit diese nicht in in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden, werden diese im Anhang aufgenommen.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: zenloop GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Berlin

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Berlin (Charlottenburg)

Register-Nr.: 179228

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für Ausfallrisiken und allgemeine Kreditrisiken bei den Liefer- und Leistungsforderungen wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmen Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Rückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum nachdiesem Zeitpunkt darstellen.

Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Abschreibung der in 2017 angeschafften Lizenz erfolgte in 2019 erstmalig über die Restnutzungsdauer von 13,5 Jahren.

sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für die Erstellung- und Prüfung des Jahresabschlusses, ausstehende Rechnungen sowie Urlaubsansprüche und Sondervergütungen der Mitarbeiter gebildet.

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 115.292,04 (Vorjahr EUR 19.117,76) sonstige finanzielle Verpflichtungen. Diese resultieren aus einem Mietvertrag über eine Immobilie, der zum 30.06.2021 auslaufen wird.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres waren im Unternehmen durchschnittlich 38 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 35).
  

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift der Geschäftsführung
  

 
 
 
 
Berlin
11.03.2021
 
gez. Paul Schwarzenholz
Berlin
11.03.2021
 
gez. Björn Kolbmüller


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2021 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERS
An die zenloop GmbH, Berlin
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der zenloop GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Heidelberg, den 22. März 2021

FALK GmbH & Co KG
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