Master Data

Registry
Register court Bad Homburg HRB 9308
Registered
7/30/2003
Industry
Computer consultancy activitiesRental and leasing of office machinery, equipment and computersComputer facilities management activities
Purpose
der Vertrieb von EDV-Hardware und Software, Abhaltung von IT-Schulungen, Betrieb eines Cafés, Vermietung von Schulungsräumen, Servicedienstleistungen im IT-Bereich sowie Implementierung und Wartung von Netzwerken.

History

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Management

NameRole
Martin Heberholz
since 5/7/2025
Liquidator

Financial Report

PC-Allround GmbH

Oberursel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.647,00 15.554,00
I. Sachanlagen 14.647,00 15.554,00
B. Umlaufvermögen 77.889,54 79.757,26
I. Vorräte 2.502,25 3.325,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.743,65 73.789,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.643,64 2.642,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 412,62 950,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 92.949,16 96.261,36

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 61.781,76 63.648,94
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 50.000,00 97.300,00
III. Verlustvortrag 58.651,06 75.854,34
IV. Jahresüberschuss 45.432,82 17.203,28
B. Rückstellungen 3.780,00 3.980,00
C. Verbindlichkeiten 27.387,40 28.632,42
Bilanzsumme, Summe Passiva 92.949,16 96.261,36

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich grundsätzliche Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben, die aber zu keinen Veränderungen bei den Wertansätzen führten.

Von der Möglichkeit der Fortführung von Abschreibungswahlrechten nach altem Recht wurde gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB im vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge der Geschäftsjahre 2008 und 2009 an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist - soweit notwendig - durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände


66.743,65



0,00



73.789,29



0,00

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:

Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 56.679,84 (Vj.: € 64.312,14) ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde aus der Kapitalrücklage ein Teilbetrag von € 47.300,00 in Form einer Einlagenrückgewähr geleistet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 27.387,40 23.377,72 28.632,42 21.949,62
Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Martin Herberholz, Kaufmann, Oberursel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

61440 Oberursel, den 02. November 2011

PC-allround GmbH

gez. Martin Herberholz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.11.2011.

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