Mensing Wesel Textilhandel GmbHLiquidated

46483 Wesel, DEU

Master Data

Registry
Register court Duisburg HRB 10926
Registered
3/7/2003
Industry
Wholesale of textilesWholesale of clothingManufacture of outerwear made of woven fabrics for men and boys
Purpose
Vertrieb und die Herstellung von Herren-, Damen- und Kinderbekleidung sowie Textilien und Accessoires aller Art.

History

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Management

NameRole
Andre ́ Gunselmann
since 5/15/2020
Liquidator

Financial Report

Mensing Wesel Textilhandel GmbH

Wesel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 115.871,39 70.874,02
I. Sachanlagen 115.871,39 70.874,02
B. Umlaufvermögen 753.863,56 759.260,78
I. Vorräte 735.800,00 737.600,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.603,58 11.748,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.459,98 9.912,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 869.734,95 830.134,80

Passiva

   
  31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 328.167,95 328.167,95
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 255.210,53 255.210,53
III. Bilanzgewinn 46.957,42 46.957,42
B. Rückstellungen 94.532,00 84.919,00
C. Verbindlichkeiten 447.035,00 417.047,85
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 447.035,00 417.047,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 869.734,95 830.134,80

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Wesel und ist im Handelsregister unter HRB 10926 beim Amtsgericht Duisburg eingetragen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu den Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

- es wurde ein Rechenzinsfuß von 3,68% angesetzt

- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"

Der sich ergebende Abstockungsgewinn nach §253(6 HGB, welcher aufgrund eines ermittelten siebenjährigen Durchschnittsszinssatzes beruht, berträgt € 8.832,00.

Die sonstigen Rückstellungen betragen 31.716,00
davon entfallen auf:  
Jahresabschluss- und Prüfungskosten (intern) 2.000,00
Resturlaub 8.260,00
Überstunden 1.760,00
Abgabe für Schwerbehinderte 1.000,00
Berufsgenossenschafts-Beiträge 3.906,00
Bonusausschüttung 14.790,00

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:

Verbindlichkeiten davon Restlaufzeit
Gesamt Betrag
EUR
bis zu 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
aus Lieferungen und Leistungen 61.922,64 61.922,64 0,00 0,00
gegenüber Gesellschaftern 332.268,18 332.268,18 0,00 0,00
Sonstige 52.844,18 52.844,18 0,00 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 332.268 (Vorjahr: T€ 363).

Zum 31.12.2017 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):

Jahresbetrag
Mietverpflichtungen 302.277,00
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung  

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 35 (Vorjahr: 32) Arbeitnehmer beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert -geführt durch Herrn André Gunselmann.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Bottrop, den 31.01.2018

gez. André Gunselmann

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2017 - 31.12.2017

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 332.268,18 EUR.

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 363.126,88 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2018 festgestellt.

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