Merkuranus Software & Service GmbH
Adam-Schwinn-Straße 21, 64319 Pfungstadt, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Karl-Peter Kutz since 2/23/2006 | Managing Director |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Merkuranus Software & Service GmbHPfungstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAngaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluß der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuchs in der Fassung nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Erworbene immaterielle Anlagegüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbstgeschaffene immaterielle Anlagegüter wurden mit Ausnahme der in § 248 HGB aufgeführten Bilanzierungsverbote zu bei deren Entwicklung angefallenen Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch die notwendigen Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlaßte Abschreibungen einbezogen. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter wurden die Rechtsvorschriften des § 6 EStG beachtet. Bei den Finanzanlagen wurden bilanzierte Anteilsrechte und sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, dabei wurden zulässige Verbrauchsfolgefiktionen gemäß § 256 HGB angewendet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Altersversorgungsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet und mit dem nach Maßgabe einer Rechtsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Dabei wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden nach den Vorschriften des § 253 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vor dem Bilanzstichtag gezahlte bzw. erhaltene Beträge, die das Folgejahr betreffen. Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in vollem Umfang. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Herr Karl-Peter Kutz, Adam-Schwinn-Str. 21, 64319 Pfungstadt Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber dem Gesellschafter bestehen folgende Rechte oder Pflichten: Forderung Karl-Peter Kutz € 231,50 Verbindlichkeiten Karl-Peter Kutz € 6.422,20 sonstige Berichtsbestandteile
Pfungstadt, den 6.6.2024 gez. Karl-Peter Kutz, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2024 festgestellt. |
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