FdL Handelsgesellschaft mbH
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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Volker Bürgel since 9/29/2025 | Managing Director |
Roman Zenetti since 9/29/2025 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
CPU Consulting & Software GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum 31.12.2023der CPU Consulting & Software GmbH
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der CPU Consulting & Software GmbH, Augsburg, wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß §267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung gesetzliche Wahlrechte (größenabhängige Erleichterungen gem. § 274a HGB bzw. § 276 Satz 1 HGB und § 288 Abs. 1 HGB) zur Angabe bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der CPU Softwarehouse AG, Augsburg, und wird im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft einbezogen. Der Konzernabschluss der CPU Softwarehouse AG wird unter der Nr. HRB 2005 beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zur Übermittlung an das Unternehmensregister eingereicht. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB Nr. 20962 eingetragen. Mit der Muttergesellschaft wurde am 10. Juli 2006 ein Gewinnabführungsvertrag rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 auf unbestimmte Laufzeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende eines Kalenderjahres. Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Diese haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für die Abschreibung wird eine Nutzungsdauer von zwei bis sechs Jahren zugrunde gelegt. Die Abschreibung erfolgt linear. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Fertigungseinzelkosten zuzüglich Fertigungsgemeinkosten und Verwaltungsgemeinkosten angesetzt und um planmäßige Abschreibung vermindert. Für die Abschreibung wird eine Nutzungsdauer von sechs Jahren zugrunde gelegt. Die Abschreibung erfolgt linear. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen zwei und 13 Jahren. Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes 250,00 EUR nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von 250,00 EUR im Einzelnen übersteigen, aber nicht 1.000,00 EUR, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG grundsätzlich ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten abzüglich pauschaler Wertberichtigungen angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden alle erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
III. Angaben zur Bilanz
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es im Wesentlichen sich um Lohnsteuer in Höhe von 29,8 TEUR (Vorjahr: 34,2), Sozialversicherung 4,9 TEUR (Vorjahr: 7,9 TEUR ) und Spesenabrechnungen 0,3 TEUR (Vorjahr: 3,7 TEUR).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
V. Sonstige Angaben
Gemäß § 267 Abs. 5 HGB ergaben sich folgende Beschäftigungszahlen: Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 29 Arbeitnehmer (Vorjahr: 35 Arbeitnehmer) beschäftigt. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich hauptsächlich aus Verpflichtungen aus Leasingverträgen 37,8 TEUR sowie aus Mietverträgen 133 TEUR (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 133 TEUR) zusammen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss ihrer Gesellschafterin der CPU Softwarehouse AG, Augsburg einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis auf. Geschäftsführer ist seit 01. März 2021 Herr Dr. Thomas Brakensiek. Augsburg, den 01. März 2024 CPU Consulting & Software GmbH - Geschäftsführung - ____________________________ Dr. Thomas Brakensiek
Augsburg, den 24. Dezember 2024 gez. Dr. Thomas Brakensiek Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01. März 2024 |
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