Sesterhenn GmbH & Co KG
56218 Mülheim-Kärlich, DEUMaster Data
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Sesterhenn GmbH & Co KGMülheim-KärlichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDie Sesterhenn GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Mülheim-Kärlich und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Koblenz (Reg.Nr. HRA 12746). Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB teilweise in Anspruch. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuVDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzUmlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - keine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Gegenüber Kreditinstituten bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 188,7 die vollständig durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignungen besichert sind. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 95,6 ausgewiesen. Sonstige AngabenDurchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer i.S.v. § 267 HGB Im laufenden Geschäftsjahr waren durchschnittlich 17 Arbeitnehmer beschäftigt. Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Sesterhenn Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Mülheim-Kärlich. Die Komplementärin hat ein Stammkapital von TEUR 26. Geschäftsführung Die Führung der Geschäfte obliegt unserer Komplementär-GmbH, der Sesterhenn Verwaltungs-GmbH. Sie wird wahrgenommen durch deren Geschäftsführer der Sesterhenn Verwaltungs GmbH, vertreten durch Herrn Johannes Sesterhenn, Kaufmann.
Mülheim-Kärlich, den 26. Februar 2024 gez. Johannes Sesterhenn Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.3.2024. |
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