Leicon GmbH
Same addressDevelopment of building projects for residential buildings
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Dieter Helmut Lindauer since 7/10/2018 | Managing Director |
Thomas Reimann since 1/15/2016 | Procura |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
LeineNetz GmbHNeustadt am RübenbergeJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Zum 1. Januar 2020 wurden alle netzdienlichen Aufgaben der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG und der Stadtwerke Garbsen GmbH auf die LeineNetz GmbH (LNG) übertragen und über die Strom- und Gasnetze in Neustadt und Garbsen Pachtverträge abgeschlossen. Dadurch ist die LNG seit dem 1. Januar 2020 vollumfänglicher Netzbetreiber für die Gemeinden Neustadt a. Rbge. und Garbsen sowie kaufmännischer und technischer Dienstleister für Unternehmen aus dem Gesellschafterkreis und für dritte Unternehmen. Die LNG führt gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG von den genannten Tätigkeiten die Elektrizitäts- und Gasverteilung mit den entsprechenden Netzerlösen und Netzaufwendungen sowie andere Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Elektrizitäts- und des Gassektors sowie Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und des Gassektors aus. Darüber hinaus führt die Gesellschaft die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß MsbG aus. II. Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf und Ertragslage Die Umsatzerlöse stellen den finanziellen Leistungsindikator der Gesellschaft dar. Im Geschäftsjahr sind die Umsatzerlöse auf 70.166.343 Euro gestiegen (Vorjahr 65.954.824 Euro). Dies ist im Wesentlichen auf Erlöse im Zusammenhang mit der Mehr-/Mindermengenabrechnung, der Netznutzung sowie der Auftragsabrechnung gegenüber Konzerngesellschaften zurückzuführen. Die Prognose der Umsatzerlöse des Vorjahres in Höhe von 62.020.510 Euro wurde überschritten. Ursächlich dafür sind vorwiegend die Umsatzerlöse im Zusammenhang mit der Vergütung von Einspeiseanlagen, welche zum Zeitpunkt der Planung nur als Schätzung vorlagen. Da diesen Erlösen betragsgleiche Aufwendungen gegenüberstehen, ergeben sich daraus keine Ergebnisabweichungen. Der Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Erträgen auf 466.720 Euro (Vorjahr 391.272 Euro) ist im Wesentlichen auf gestiegene Erträge aus bestehenden Schuldbeitrittsvereinbarungen zurückzuführen. Die Materialaufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind auf 30.008.670 Euro (Vorjahr 26.812.944 Euro) gestiegen. Ursächlich dafür sind vorwiegend die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vergütung von Einspeiseanlagen, welche zum Zeitpunkt der Planung nur als Schätzung vorlagen und ein durchlaufender Posten sind, sowie für Verlust- und Differenzenergie von 2.466.335 Euro (Vorjahr 2.185.075 Euro). Die Materialaufwendungen für bezogene Leistungen sind geringfügig auf 27.354.885 Euro (Vorjahr 26.831.833 Euro) gestiegen. Der Anstieg des Personalaufwands auf 10.407.365 Euro (Vorjahr 10.342.073 Euro) ist im Wesentlichen auf die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie zurückzuführen. Die Gesellschaft beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 136 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 141 Mitarbeitende). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf 3.063.747 Euro (Vorjahr 3.221.305 Euro) gesunken. Ursächlich dafür sind vielfältige Kostensenkungen als Folge eines Maßnahmenprogramms. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.105.459 Euro (Vorjahr 1.531.131 Euro). Das Defizit ist auf den Rückgang der Netzmengen zurückzuführen, wobei die dadurch nicht erzielten Erlöse über das sogenannten Regulierungskonto in der Zukunft wieder ausgeglichen werden. Zur Hochrechnung wurde die Mengenprognose Gas im Vergleich zum Stand der Entgeltbildung (Ende 2022) um rd. 6% gesenkt. Die IST-Mengen lagen im Gas noch einmal rd. 1% und im Strom rd. 3% unter den Prognosemengen. Durch den nennenswerten Rückgang der Strommengen sind hohe Salden der Mehr-/Mindermengenabrechnung entstanden, die ebenfalls das Ergebnis belasten. Vermögens- und Finanzlage Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Vermögens- und Kapitalstruktur:
Als Pacht-Netzbetreiber investiert die LNG vorwiegend in Hard- und Software, in Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie in technische Anlagen und Maschinen. Darüber hinaus errichtet die LNG ein sogenanntes kaltes Nahwärme-Netz in Auhagen. Das Anlagevermögen hat sich insgesamt infolge der getätigten Investitionen um 1.434.296 Euro erhöht. Die Entwicklung des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Guthaben bei Kreditinstituten um 1.787.603 Euro auf 1.376.007 Euro sowie der Forderungen gegen Gesellschafter um 1.056.654 Euro auf 2.292.878 Euro zurückzuführen. Kompensierend wirkten sich höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 10.861.915 Euro (Vorjahr 9.511.895 Euro) sowie sonstige Vermögensgegenstände von 2.140.505 Euro (Vorjahr 1.685.362 Euro) aus. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist geordnet, die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben. Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich unter Berücksichtigung eines Kassenbestandes zum Geschäftsjahresende auf 1.376.007 Euro (Vorjahr 3.163.610 Euro). Die kurzfristige Geldanlage und -aufnahme im Rahmen des Verrechnungsverkehrs mit den Gesellschaftern erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Zur Finanzierung von Investitionen bestehen langfristige Darlehen von den Gesellschaftern, welche zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 1.199.468 Euro abgerufen waren. Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrags von 1.105.459 Euro auf 3.672.841 Euro (Vorjahr 4.778.301 Euro) verringert. Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf höhere Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 5.975.444 Euro (Vorjahr 4.895.648 Euro) zurückzuführen. Dem wirkten gesunkene sonstige Verbindlichkeiten von 3.994.418 Euro (Vorjahr 4869.334 Euro) entgegen. III. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 werden Umsatzerlöse in Höhe von 65.810.242 Euro erwartet. Die Einspeisemengen aus Anlagen erneuerbarer Energien (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die physikalische Gesamteinspeisung im Berichtsjahr lag mit 122 Gigawattstunden (GWh) über dem Vorjahresniveau und entspricht einem rechnerischen Anteil von 41 % an der gesamten Netzmenge. Da diese Entwicklung sich sehr wahrscheinlich auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird, sind weiterhin Investitionen in den Netzausbau für diesen Sektor erforderlich. Aufgrund des sich wandelnden Verbrauchsverhaltens, zunehmender Energieeffizienzmaßnahmen und neuer technischer Möglichkeiten wie beispielsweise der Ausbau von Speichertechnologien rechnet die LNG mit rückläufigen Netzmengen bei der Stromverteilung. Im Gasbereich ist durch die anstehende Wärmewende und einem generellen Rückgang fossiler Energieträger von deutlich rückläufigen Netzmengen auszugehen. IV. Chancen und Risikobericht Vor dem Hintergrund der hohen Inflation, der geopolitischen Risiken sowie der Veränderungen auf den Kapital- und Energiemärkten wird auch das Jahr 2024 durch zunehmende wirtschaftliche Unsicherheiten gekennzeichnet sein. Unter der Prämisse, dass das Kriegsgeschehen des Ukraine-Krieges weiterhin lokal begrenzt bleibt und das Netznutzerverhalten im Vergleich zum Vorjahr keine außergewöhnlichen Änderungen mit sich bringt, erwarten wir derzeit jedoch keine wesentlichen Abweichungen vom geplanten Überschuss in Höhe von 1.316.306 Euro gemäß dem Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024. Zusätzlich entstehen durch den starken Zubau erneuerbarer Energien auch neue Risiken. Zum Beispiel können Insolvenzen auf Seiten der Anlagenbetreiber oder vom Netzbetreiber zu Unrecht ausgezahlte Einspeisevergütungen zu Gerichts- oder regulierungsbehördlichen Verfahren führen. Die Gesellschaft wird mögliche Risiken beobachten, um auf veränderte Rahmenbedingungen angemessen reagieren zu können. Dazu nutzt das Unternehmen ein Risikomanagementsystem, mit dem das Unternehmen die Risikofelder identifiziert, beobachtet sowie entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung einleitet und verfolgt. Aufgrund der Überlegungen der SWG aus der LNG Ende 2024 auszutreten, besteht die Möglichkeit, dass auf Basis einer neuen Vertragsgrundlage der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen in Zusammenhang mit einer Reduzierung der Pachtentgelte einhergehen könnte. Der Fortbestand der LNG wie auch das Verpächter-Pächter-Konstrukt ist dabei nicht gefährdet, lediglich der Geschäftsumfang könnte sich verringern. Insgesamt hat die Beurteilung der gegenwärtigen Risikosituation ergeben, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen. Als wesentliche Chancen werden zukünftige Synergien sowie die Erschließung neuer Betätigungsfelder gesehen.
Neustadt, den 29.03.2024 LeineNetz GmbH Dieter Lindauer, Geschäftsführer Daniel Wolter, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der Gesellschaft Die LeineNetz GmbH (LNG) hat ihren Sitz in 31535 Neustadt a. Rbge., Hertzstraße 3, und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Registernummer HRB 213321 eingetragen. Gegenstand der Geschäftstätigkeit des Unternehmens sind die Erbringung kaufmännischer, technischer und energiewirtschaftlicher Dienstleistungen und Betriebsführungsaufgaben sowie Planung, Bau und Betrieb von Energie- und Wasserverteilungs- sowie Abwasser- und Kommunikationsnetzen. Ziel ist es, in wirtschaftlicher und leistungsfähiger Art und Weise die genannten Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich der Wasser- und Energieversorgung für die beiden Städte Neustadt a. Rbge. und Garbsen zu erfüllen. Zum 1. Januar 2020 wurden alle netzdienlichen Aufgaben der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG (SNN) und der Stadtwerke Garbsen GmbH (SWG) auf die LeineNetz GmbH übertragen und über die Strom- und Gasnetze in Neustadt und Garbsen Pachtverträge abgeschlossen. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Übertragung von Teilen der Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaften zu Buchwerten auf die LeineNetz GmbH sowie des Personals. Dadurch ist die LeineNetz GmbH seit dem 1. Januar 2020 vollumfänglicher Netzbetreiber für die Gemeinden Neustadt a. Rbge. und Garbsen sowie kaufmännischer und technischer Dienstleister für Unternehmen aus dem Gesellschafterkreis und für dritte Unternehmen. Gesellschafter der LeineNetz GmbH sind zu je 50 %: - Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG, Hertzstraße 3, 31535 Neustadt a. Rbge. - Stadtwerke Garbsen GmbH, Kochslandweg 18 - 22, 30823 Garbsen II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß § 14 Gesellschaftervertrag nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen werden zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet und dargestellt. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben; dabei wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 800 Euro werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die angewandten Nutzungsdauern ergeben sich pro Anlagenklasse wie folgt:
In den Finanzanlagen werden die Beteiligungen zu den Anschaffungskosten und die sonstigen Ausleihungen zum Nennwert berücksichtigt. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu ihren durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 0,5 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Der Sonderposten für Investitionskostenzuschüsse enthält passivisch abgegrenzte Zuschüsse zum Anlagevermögen. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt korrespondierend zur Nutzungsdauer der entsprechenden Anlagegüter. Der Auflösungsbetrag wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. In der Bemessung der Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten und sonstigen erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Durch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer aufgrund des Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV) vom 1. März 2002 ergibt sich eine mittelbare Pensionsverpflichtung gem. Art. 28 EGHGB. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nach Maßgabe des § 2 ATV bei der Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) zu versichern. Der VBL-Umlagesatz beträgt seit 1. Januar 2023 7,3 %. Hierin ist ein Arbeitnehmeranteil von 1,81 % (Vorjahr 1,81 %) enthalten. Zusätzlich zur Umlage sind seit 1. Januar 2002 steuerfreie Sanierungsgelder zu entrichten. Diese dienen der Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs infolge des Wechsels vom Gesamtversorgungssystem zum Versorgungspunktemodell. Die VBL hat für unsere Mitgliedsunternehmen ab dem 1. Januar 2016 einen Vom Hundertsatz in Höhe von 0% mitgeteilt. Somit entfällt für 2023 das Sanierungsgeld. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter im Geschäftsjahr 2023 beträgt 7.092.339 Euro (Vorjahr 7.247.960 Euro). Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen bilanziert. IV. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren wie im Vorjahr aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 528.214 Euro (Vorjahr 1.013.979 Euro) sowie debitorische Kreditoren in Höhe von 708.617 Euro (Vorjahr 465.133 Euro). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Überstunden- bzw. Urlaubsverpflichtungen von 103.231 Euro (Vorjahr 137.320 Euro), sowie Prüfungs- und Jahresabschlusskosten von 39.000 Euro (Vorjahr 53.534 Euro). Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von 1.199.468 Euro (Vorjahr 1.199.468 Euro) sowie Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.775.976 Euro (Vorjahr 13.696.180 Euro). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 634.890 Euro (Vorjahr 1.985.744 Euro) und aus der Abrechnung von Umlagen im Stromnetz in Höhe von 109.369 Euro (Vorjahr 121.915 Euro), aus der KWK-Förderung in Höhe von 230.166 Euro (Vorjahr 157.657 Euro) und aus EEG-Umlagen in Höhe von 220.000 Euro (Vorjahr 200.000 Euro) sowie kreditorische Debitoren in Höhe von 1.309.626 Euro (Vorjahr 1.788.232 Euro) V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und betragen 70.166.342 Euro (Vorjahr 65.954.824 Euro); darin enthalten sind Erlöse aus dem Netzbetrieb Strom von 52.223.605 Euro (Vorjahr 45.646.792 Euro), dem Netzbetrieb Gas von 14.617.496 Euro (Vorjahr 16.920.299 Euro), dem Messstellenbetrieb von 500.340 Euro (Vorjahr 424.729 Euro) sowie aus Dienstleistungen von 2.824.901 Euro (Vorjahr 2.963.004 Euro). In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse von 14.752 Euro (Vorjahr 16.443 Euro) enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten maßgeblich Erträge von den Gesellschaftern in Höhe von 387.135 Euro (Vorjahr 253.790 Euro), die insbesondere aus der Übertragung von Versorgungsverpflichtungen gemäß Schuldbeitrittsvereinbarungen mit Erfüllungsübernahme vom 6./7. Juli 2016 resultieren. Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren in Höhe von 30.008.669 Euro (Vorjahr 26.812.944 Euro) betreffen unter anderem die Einspeisevergütungen für EEG-Strom in Höhe von 13.238.338 Euro (Vorjahr 9.484.729 Euro). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 27.354.884 Euro (Vorjahr 26.831.333 Euro) betreffen überwiegend die vorgelagerte und vermiedene Netznutzung in Höhe von 10.934.229 Euro (Vorjahr 9.171.367 Euro), die Aufwendungen für Pachtentgelte in Höhe von 7.116.353 Euro (Vorjahr 7.023.079 Euro) und die Konzessionsabgaben in Höhe von 3.505.649 Euro (Vorjahr 3.744.486 Euro). Im Materialaufwand sind im Berichtsjahr periodenfremde Aufwendungen von 117.388 Euro enthalten (Vorjahr 127.372 Euro). Personalaufwand Der Personalaufwand beträgt 10.407.365 Euro (Vorjahr 10.342.073 Euro). Der Personalaufwandes hat sich im Wesentlichen nicht zum Vorjahr verändert. Die Gesellschaft beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 136 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 141 Mitarbeitende). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 3.063.747 Euro (Vorjahr 3.221.305 Euro) enthalten im Wesentlichen:
Verwendung des Jahresergebnisses Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.105.459 Euro (Vorjahr 1.531.131 Euro) auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Sonstige Angaben Organe 1. Gesellschafterversammlung Die Rechte der Gesellschafterin Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG und die der Gesellschafterin Stadtwerke Garbsen GmbH werden durch die jeweiligen gesetzlichen Vertreter der vorgenannten Gesellschaften vertreten. Die Gesellschafterversammlung besteht aus: - Herrn Dipl.-Betriebsw. Dieter Lindauer, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG. - Herrn Dipl.-Wi.-Ing. Daniel Wolter, Geschäftsführer der Stadtwerke Garbsen GmbH 2. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus zehn Mitgliedern, jeder Gesellschafter entsendet aus dem Kreis seiner Aufsichtsratsmitglieder fünf Aufsichtsratsmitglieder. Mitglieder des Aufsichtsrats: - Sebastian Lechner (Vorsitzender), Neustadt a. Rbge., Unternehmer - Heinrich Dannenbrink (stellvertr. Vors.), Garbsen, Versicherungskaufmann - Marit Müller, Helmstedt, Vorstandsmitglied der Avacon AG - Dominic Herbst, Neustadt a. Rbge., Bürgermeister der Stadt Neustadt - Walter Häfele, Garbsen, Stadtkämmerer der Stadt Garbsen - Rainer Raddau, Hannover, Bereichsleiter Vertrieb enercity AG - Cornelia Koch, Leiterin des Bereichs Region Mitte Avacon Netz GmbH - Frank Hahn, Neustadt a. Rbge., Bankkaufmann - Willi Ostermann, Neustadt a. Rbge., Pensionär - Karsten Vogel, Garbsen, Diplom-Ingenieur 3. Geschäftsführung Geschäftsführer sind - Herrn Dipl.-Betriebsw. Dieter Lindauer, Geschäftsführer der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. Verwaltungs-GmbH und der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG. - Herr Dipl.-Wi.- Ing. Daniel Wolter, Geschäftsführer der Stadtwerke Garbsen GmbH Arbeitnehmer Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl beträgt im Berichtsjahr 136 (Vorjahr 141), die sich nach dem BetrVG in 39 (Vorjahr 45) gewerbliche Arbeitnehmer und 96 (Vorjahr 92) Angestellte und 1 (Vorjahr 4) Aushilfen aufteilt. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl gruppiert sich in 49 (Vorjahr 51) weibliche Mitarbeiterinnen und 87 (Vorjahr 90) männliche Mitarbeiter. Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Haftungsverhältnisse Die wesentlichen finanziellen Verpflichtungen resultieren aus den Pachtverträgen über die Strom- und Gasnetze mit der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG, der Stromversorgung Stadtwerke Garbsen GmbH & Co. und der Gasversorgung Garbsen GmbH. Die in diesem Zusammenhang erwarteten jährlichen Aufwendungen betragen ca. 7 Mio. Euro. Sonstiges Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Vergütung. Aufwendungen für den Aufsichtsrat bestanden im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 3.900 Euro. Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen darzulegen. Im Sinne dieser Vorschrift bestanden im Geschäftsjahr 2023 folgende Verträge seitens der LeineNetz GmbH: - Im Rahmen von Betriebsführungs- und Auftragsverarbeitungsverträgen mit den Gesellschaftern wurden Umsatzerlöse von 983.420 Euro (Vorjahr 1.135.008 Euro) erzielt. - Aus den Pachtverträgen über das Strom- und Gasnetz mit der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG resultierten Aufwendungen von 3.332.845Euro (Vorjahr 3.221.506 Euro) und mit Tochterunternehmen der Stadtwerke Garbsen GmbH Aufwendungen von 3.783.509 Euro (Vorjahr 3.801.573 Euro) - Im Rahmen von Darlehensverträgen wurden der LeineNetz GmbH von den Gesellschaftern zwei Investitionsdarlehen gewährt, welche zum Stichtag in Höhe von 1.199.468 Euro (Vorjahr 1.199.468 Euro) valutieren - Aus Kontokorrent-Vereinbarungen mit den Gesellschaftern bestehen zum Stichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 2.600.000 Euro (Vorjahr 0 Euro) Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
Nachtragsbericht Aufgrund von Überlegungen der SWG aus der LNG Ende 2024 auszutreten, besteht die Möglichkeit, dass sich der Geschäftsumfang der LNG reduziert.
Neustadt, den 29.03.2024 LeineNetz GmbH Dieter Lindauer, Geschäftsführer Daniel Wolter, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LeineNetz GmbH, Neustadt a. Rbge. Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LeineNetz GmbH, Neustadt a. Rbge. - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie/ eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten - Elektrizitätsverteilung, - Gasverteilung und - Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.(07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bremen, 22. Mai 2024 Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Pencereci, Wirtschaftsprüfer Göken, Wirtschaftsprüferin ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung folgt der Empfehlung des Aufsichtsrates und beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.105.459,49 auf neue Rechnung vorzutragen Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 EnWGBilanz zum 31. Dezember 2023 in der Tätigkeit ElektrizitätsverteilungAktiva
Unbundling Gewinn- und Verlustrechnung in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023 in der Tätigkeit GasverteilungAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung in der Tätigkeit Gasverteilung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023 in der Tätigkeit gMSBAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung in der Tätigkeit gMSB für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
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