nextN GmbH
Neuenhaus (vormals: Nordhorn)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
658.014,01 |
160.958,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
506.156,01 |
28.920,00 |
| II. Sachanlagen |
149.858,00 |
130.038,00 |
| III. Finanzanlagen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.016.906,01 |
1.629.448,19 |
| I. Vorräte |
30.116,43 |
4.305,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
935.856,50 |
1.529.040,62 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
50.933,08 |
96.102,57 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
613.705,20 |
6.591,49 |
| D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.676.425,22 |
1.328.981,56 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
4.965.050,44
|
3.125.979,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
130.000,00 |
130.000,00 |
| III. Verlustvortrag |
1.483.981,56 |
804.964,76 |
| IV. Jahresfehlbetrag |
1.347.443,66 |
679.016,80 |
| V. nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.676.425,22 |
1.328.981,56 |
| B. Rückstellungen |
252.620,82 |
347.209,99 |
| C. Verbindlichkeiten |
4.712.429,62 |
2.778.769,25 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
4.965.050,44 |
3.125.979,24 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die nextN GmbH hat ihren Sitz in Nordhorn. Sie ist im Handelsregister unter HRB 131222
beim Amtsgericht Osnabrück eingetragen.
Der Jahresabschluss der nextN GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt vor Ergebnisverwendung.
Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt. Alle Beträge wurden - soweit nicht anders dargestellt
- in T€ angegeben.
Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital und damit eine bilanzielle Überschuldung
in Höhe von T€ 2.676 aus. Zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde mit der
Gesellschafterin ein qualifizierter Rangrücktritt mit bedingtem Forderungsverzicht
bis zu einer Höhe von T€ 3.150 ihrer Forderungen gegen die Gesellschaft vereinbart.
Die Planung der Gesellschaft sieht eine positive Fortführungsprognose vor. Mögliche
finanzielle Unterdeckungen sollen weiterhin durch die Gesellschafterin ausgeglichen
werden. Daher erfolgte die Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Prämisse der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
II. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten
worden mit der Ausnahme, dass die Gesellschaft von dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2
HGB Gebrauch gemacht hat und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens aktiviert hat. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
1. Angaben zur Bilanz
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind mit den Anschaffungs
bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen
werden planmäßig nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte enthalten
selbstgeschaffene aktivierte Software im Zusammenhang mit der Entwicklung von IT-Applikationen
von T€ 449. Forschungskosten bestehen nicht. Die Aktivierung erfolgte zu den Herstellungskosten
der Entwicklung mit einem einheitlichen Stundensatz für die angefallenen Personalkosten.
Notwendige Entwicklungs-Gemeinkosten wurden berücksichtigt. Die aktivierten Entwicklungskosten
werden bei Fertigstellung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Der Betrag von T€ 449 unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 250,00 sind im Jahr
des Zugangs als Aufwand erfasst worden. Bewegliche Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert
von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 werden in einem Sammelposten zusammengefasst.
Von den jährlichen Sammelposten werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften
pauschalierend jeweils 20 % in dem Jahr, für dessen Zugänge sie gebildet wurden, und
den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Die Beteiligungen werden zu ihren Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden
Wert bilanziert.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten
umfassen Material-, Fertigungs- und notwendige Gemeinkosten. Die Waren werden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel werden zu Nennwerten
bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zur Abdeckung
des allgemeinen Kreditrisikos eine angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigung
auf den Forderungsbestand vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
beinhalten ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus
sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 165 (Vorjahr: T€ 34) enthalten.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde in Höhe der Ausgaben des Berichtszeitraums
angesetzt, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital
beträgt € 25.000,00 und ist voll eingezahlt.
Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag und damit
eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von T€ 2.676 aus. Mit der Gesellschafterin
wurde ein qualifizierter Rangrücktritt mit bedingtem Forderungsverzicht über einen
Betrag von bis zu T€ 3.150 ausgesprochen. Die Planung der Gesellschaft sieht eine
positive Fortführungsprognose vor. Mögliche finanzielle Unterdeckungen sollen weiterhin
durch die Gesellschafterin ausgeglichen werden.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Als Zinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
bekannt gegebene laufzeitindividuelle Prozentsatz verwendet. Preis- und Kostensteigerungen
wurden berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten
haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht gesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern von T€ 4.050 (Vorjahr: T€ 1.869). Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Darlehensverbindlichkeiten von T€ 4.050
(davon nachrangig: T€ 3.150) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
von T€ 135 (Vorjahr: T€ 38).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern von T€ 49
(Vorjahr: T€ 44) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von T€ 0
(Vorjahr: T€ 7).
III. SONSTIGE ANGABEN
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen zum 31. Dezember 2023 folgende wesentliche finanziellen Verpflichtungen:
Es besteht ein unbefristeter Mietvertrag, der unter Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen
Kündigungsfristen gekündigt werden kann. Hieraus resultieren finanzielle Verpflichtungen
von T€ 17.
2. Belegschaft
Im Jahresdurchschnitt waren 58 Mitarbeitende beschäftigt.
3. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgte durch:
• Herrn Jenko Scheffer, Nordhorn (bis zum 8. Mai 2023) • Herrn Lutz Wolf, Nordhorn (ab dem 9. Mai 2023) • Herrn Jens Holtappels, Lingen (ab dem 1. Januar 2024)
4. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag
von € 1.347.443,66 mit dem bestehenden Verlustvortrag von € 1.483.981,56 auf neue
Rechnung vorzutragen.
5. Angaben zum Mutterunternehmen
Muttergesellschaft der nextN GmbH, Nordhorn, die den Konzernabschluss für den größten
Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Neuenhauser Gruppe SE & Co. KGaA, Neuenhaus
(Amtsgericht Osnabrück, Nr. HRB 215758). Der Konzernabschluss der Neuenhauser Gruppe
SE & Co. KGaA, Neuenhaus, wird im elektronischen Unternehmensregister offen gelegt.
Nordhorn, den 17. Juni 2024
Lutz Wolf Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2024 festgestellt.
|