AWI Solar GmbH
Gewerbering-Nord 9, 97359 Schwarzach am Main, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Armin Winterstein since 8/24/2011 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
AWI Solar GmbHSchwarzach a.MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangRechtliche Verhältnisse
A. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als Kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Die Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind berücksichtigt worden. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanz ist mit den Vorjahren vergleichbar. Es liegt keine Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit vor. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Es liegen keine unterschiedlichen Geschäftszweige mit verschiedenen Gliederungsvorschriften vor. Abweichungen der Methoden mit Einfluss auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht zu verzeichnen. Änderungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vorhanden. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB zu vermerken. Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des § 274a HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital: Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten:
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
E. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt Herr Armin Winterstein
Schwarzach, 27.11.2024 gez. Armin Winterstein
sonstige Berichtsbestandteile
Schwarzach, den 27.11.2024 gez. Armin Winterstein, Geschäftsführer und Gesellschafter
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