Clientvalue GmbHLiquidated

Forstberg 3, 33165 Lichtenau, DEU

Master Data

Registry
Register court Paderborn HRB 3370
Registered
6/7/1999
Industry
Auctioneering houses for specialised retail saleAuctioneering houses for non-specialised retail saleAgents involved in the sale of tools
Purpose
Dienstleistungen und Marketing sowie Vertrieb im Zusammenhang mit einer Internet-Auktions-Plattform.

History

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Management

NameRole
Jan Petrus Maria Vos
since 12/3/2012
Liquidator
Peter Vos
since 8/1/2003
Managing Director

Financial Report

Clientvalue GmbH

Lichtenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.004,00 1.731,00
I. Sachanlagen 1.004,00 1.731,00
B. Umlaufvermögen 23.900,46 26.212,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.472,72 22.812,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 427,74 3.399,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.400,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.904,46 29.343,12

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 2.919,69 7.681,57
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 17.883,02 1.906,20
III. Jahresfehlbetrag 4.761,88 15.976,82
B. Rückstellungen 1.250,00 1.250,00
C. Verbindlichkeiten 20.734,77 20.411,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.734,77 20.411,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.904,46 29.343,12

Anhang


Grundsätze zur Form des Jahresabschlusses
 
Der Jahresabschluss der ClientValue GmbH entspricht den Rechnungslegungsvorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 II HGB gegliedert.

Abweichungen bei der Form des Jahresabschlusses gegenüber dem Vorjahr bestehen nicht.

1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985 aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes bzw. GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Unter Beachtung steuerlicher Grundsätze wurde eine Steuerbilanz erstellt.

Bilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen

Unter den Positionen des Anlagevermögens sind nach § 247 Abs. 2 HGB nur die Gegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem Gewerbebetrieb zu dienen. Die Entwicklung des Anlagevermögens wurde nach § 268 Abs. 2 HGB ausgehend von den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über Mengen- und Wertveränderungen bis zum Bestand des Bilanzstichtages dargestellt. Als Zugänge sind die mengenmäßigen Mehrungen des Anlagevermögens ausgewiesen worden.

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis 150,00 €,  die im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort voll abgeschrieben wurden, ist ein fiktiver sofortiger Abgang unterstellt worden.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über 150,00 € biss 1.000,00 € wurde nach § 6 Abs. 2a EstG ein Sammelposten gebildet. Dieser wird mit 20 % im Kalenderjahr über 5 Jahre abgeschrieben.

Umbuchungen zeigen lediglich Ausweisveränderungen zwischen Positionen des Anlagevermögens und stellen keine Wert- oder Mengenveränderungen dar.

Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden als Abschreibungen ausgewiesen. Es sind hier sowohl planmäßige als auch die außerplanmäßigen Abschreibungen zu erfassen.

Gegenstände des Anlagevermögens wurden nach § 253 Abs. 2 HGB planmäßig abgeschrieben, da ihre Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurden der technische und wirtschaftliche Einsatz, die betrieblichen Erfahrungen sowie die amtlichen Abschreibungstabellen berücksichtigt.

Für das Anlagevermögen wurde das gemilderte Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 2 HGB beachtet.

I. Sachanlagen

Absetzung für Abnutzung wurde beim unbeweglichen Sachanlagevermögen ausschließlich nach § 7 Abs. 2 EStG (pro rata temporis) oder nach § 7 Abs. 5 EStG (Jahres-AfA) vorgenommen.

Wirtschaftsgüter des beweglichen Sachanlagevermögens wurden linear nach § 7 Abs. 1 EStG bzw. degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Die Absetzung für Abnutzung wurde nach § 7 Abs.1 S.4 EStG zeitanteilig angesetzt.

B. Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ihrer Nutzung dazu bestimmt, aus dem Unternehmen auszuscheiden. Sie werden verbraucht, veräußert oder werden wie z. B. die Forderungen in liquide Mittel überführt. Für die Bewertung des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 3 HGB.

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Als sonstige Vermögensgegenstände wurden Gegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen, die keiner anderen Bilanzposition zuzuordnen waren.

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Zum Kassenbestand am Bilanzstichtag zählt das in der Hauptkasse befindliche Bargeld. Der Bestand stimmt mit dem Kassenbericht überein.

Das Guthaben bei dem Kreditinstitut wurde in Höhe des durch Kontoauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesenen Betrages angesetzt. Die Bewertung erfolgte mit dem Nennwert.

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden nach § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage sind. Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsabrechnung. Beträge, die von untergeordneter Bedeutung waren und das Ergebnis nur geringfügig beeinflussten, wurden aus Vereinfachungsgründen nicht periodisch abgegrenzt. (BStBl. III 1967 S. 761)

Passiva

A. Eigenkapital

Unter gezeichnetes Kapital wurden nach § 272 Abs. 1 HGB dasjenige Kapital ausgewiesen, auf das die Haftung der Gesellschaft für Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Gläubigern beschränkt ist. Als Verlustvortrag wurde der Restbetrag ausgewiesen, der sich aus der Ergebnisverwendung des Vorjahres ergibt. Der Jahresfehlbetrag zeigt die Höhe des im abgelaufenen Geschäftsjahres erwirtschafteten Verlustes. Er korrespondiert mit dem entsprechenden Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser Posten wurde ausgewiesen, weil die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde.

B. Rückstellungen

Die Rückstellungen nach § 249 HGB dienen der Erfassung von nicht genau bestimmbaren Schulden, Aufwendungen oder Wagnissen, die erst in einer späteren Periode zu einer in ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit am Bilanzstichtag noch nicht feststehenden Auszahlung oder Mindereinnahme führen. Genau bestimmbare Schulden wurden folglich nicht als Rückstellungen sondern als Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Beim Ansatz und bei der Bemessung der Rückstellung wurden alle am Bilanzstichtag vorliegenden Tatsachen berücksichtigt, auch soweit sie erst in der Zeit zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung bekannt wurden. Sie sind nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Als Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten wurden die externen Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses bilanziert. Für die Verpflichtung zur Erstellung von Steuererklärungen, die die Betriebssteuern des abgelaufenen Geschäftsjahres betreffen, wurden ebenfalls Kosten in die Rückstellung mit einbezogen.

C. Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden unabhängig von der Laufzeit sämtliche Schulden gegenüber Banken und Sparkassen sowie vergleichbaren Kreditinstituten ausgewiesen.

Als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden sämtliche Verpflichtungen aus vom Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften ausgewiesen, für die das Unternehmen die hier geschuldete Gegenleistung noch nicht erbracht hat.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden alle anderen Verbindlichkeiten verbucht, die nicht unter einer anderen Bilanzposition gesondert ausgewiesen werden konnten.

Nach § 253 Abs. 1 HGB wurden die Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Nach § 252 Nr. 4 HGB wurde vorsichtig bewertet. Es wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch wenn sie erst zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

2) Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

- Peter Vos, Lichtenau

Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 liegen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB vor.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

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