Segway
GmbH
Garching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.806,00 |
12.923,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.804,00 |
12.921,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
505.600,44 |
1.084.769,09 |
| I.
Vorräte |
287.437,14 |
734.312,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.305,19 |
127.858,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
193.858,11 |
222.597,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
94,92 |
92,25 |
| Aktiva |
516.501,36 |
1.097.784,34 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
217.776,98 |
339.927,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.000,00 |
1.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
100,00 |
100,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
191.676,98 |
313.827,42 |
| davon
Gewinnvortrag |
313.827,42 |
316.689,27 |
| B.
Rückstellungen |
288.109,08 |
11.873,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.615,30 |
745.983,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
10.615,30 |
745.983,92 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
684.629,95 |
| Passiva |
516.501,36 |
1.097.784,34 |
Anhang
1.1 Allgemeine Pflichtangaben
Angaben gem. § 264 Abs. 1a HGB:
Der Gesellschaft firmiert unter "Segway GmbH" mit
Sitz in Garching und ist mit der Nummer 170965 im
Handelsregister B beim Amtsgericht München
eingetragen.
Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden gem. § 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Aus der
Satzung ergaben sich keine gegenüber den gesetzlichen
Vorschriften erweiterten Bilanzierungsregeln. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem.
§ 267 HGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur
Aufstellung eines Lageberichts bestand demnach nicht. Die
Erleichterungen des § 288 HGB wurden beansprucht.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Roh, Hilfs-, Betriebsstoffe und Fertigerzeugnisse
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. War der Wert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde der niedrigere beizulegende
Wertansatz gewählt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr
war eine erhebliche außerplanmäßige
Abwertung durch Neubewertung aufgrund der Einstellung eines
Produktsegments und der hierfür vorgehaltenen
Ersatzteile vorzunehmen. Die Auswirkung auf die
Vermögens-, Finanz und Ertragslage ist in der Gewinn -
und Verlustrechnung erkennbar.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet und mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig 24 TEUR und länger als ein Jahr 0,0 TEUR.
Im Vorjahr hatten 128 TEUR eine Laufzeit von weniger als
einem Jahr.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2021
auf insgesamt 4 TEUR (Vj. 746 TEUR). Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses
(§ 285 Nr. 34 HGB):
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
1.2. Pflichtangaben zur Bilanz
Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB):
Gewinnrücklagen gem. § 29 Abs. 4 GmbHG:
Die Gewinnrücklage gem. § 29 Abs. 4 GmbHG
beträgt 100,00 € (Vorjahr: 100,00 €)
Angaben gem. §§ 42 Abs. 3 GmbHG, 264c Abs. 1
S. 1 HGB:
Gegenüber der ehemaligen Alleingesellschafterin
bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,0 TEUR
(Vorjahr:684,6 TEUR).
1.3 Pflichtangaben zur GuV
Allgemeine Pflichtangaben:
Die Abschreibungen für Sachanlagen mit GWG
betragen 5,2 TEUR (Vj. 5,6 TEUR).
1.4 Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und
nicht bilanzierten Verpflichtungen
Hier sind keine Angaben zu machen.
1.5 Pflichtangaben zu Mitarbeitern und Organen
Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285
Nr. 7 HGB):6
Es wurden im Geschäftsjahresdurchschnitt 3
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt. Eine
Unterteilung in Gruppen kann gem. § 288 Abs. 1 Nr. 2
HGB unterbleiben.
Organe der Gesellschaft:
Geschäftsführer:Gao, Lu Feng, Dalian,
Lianoning Province, China
Dennis John Hardholt, Niederlande ab 15.11.2021
Cai, Hong, Westford, USA bis 15.11.2021
1.6 Pflichtangaben zu Beteiligungsverhältnissen
Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB
bestehen nicht.
1.7 Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Nr. 14 und Nr. 14a HGB:
Alleingesellschafterin war bis 23. August 2021 die
Segway Inc. mit Sitz in New Hampshire, USA. Mit Wirkung 23.
August 2021 wurden die Gesellschaftsanteile zu 100% auf die
Segway Europe B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande,
veräußert. Der Konzernabschluss (kleinster
Kreis) wird von der Muttergesellschaft gefertigt.
Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der
Ninebot Limited, Cayman Islands, einbezogen und ist dort
erhältlich.
München, den 31. März 2022
Segway GmbH
Garching
X Lu Feng
Gao
Dennis Hardholt
- Geschäftsführung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2022 festgestellt.
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