Qualivita
Service Wohnen GmbH
Peine
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.765,00 |
8.841,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
418,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.764,00 |
8.423,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
250.590,33 |
79.698,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
235.660,65 |
69.918,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.929,68 |
9.779,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
343,58 |
343,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
256.698,91 |
88.883,28 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.426,31 |
23.426,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.573,69 |
1.573,69 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
8.120,00 |
3.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
221.813,93 |
60.277,57 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.338,67 |
1.479,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
256.698,91 |
88.883,28 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Qualivita Service Wohnen GmbH hat ihren Sitz in
Peine. Das Unternehmen ist im Handelsregister des
Amtsgerichtes Hildesheim unter HRB 201023 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der
Qualivita Service Wohnen GmbH ist nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB (§§ 238ff. HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) aufgestellt
worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft erfüllt am Bilanzstichtag 31.
Dezember 2018 die Größenkriterien einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen wird
nur insoweit Gebrauch gemacht, als die
Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses dadurch keine
Einschränkung erfährt.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB
gegliedert. Für die Bewertung werden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze der §§ 252 ff. HGB
angewendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben
sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Zwischen der Gesellschaft und der
Alleingesellschafterin besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungskosten bewertet und werden planmäßig
abgeschrieben. Bei der Bemessung der Abschreibung wird von
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennbetrag bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung
erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre
Entwicklung im Geschäftsjahr 2018 ist in der Anlage
zum Anhang dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des
Anhangs.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
enthaltenForderungen gegen die Gesell-
schafterin in Höhe von EUR 189.869,60 (Vorjahr:
EUR 29.758,94).
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von EUR 24.000,00 (Vorjahr: EUR 24.000,00) eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Sie entfallen wie auch im Vorjahr in Höhe von
EUR 24.000,00 auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Ausgaben des Geschäftsjahres für Ver-
sicherungsbeiträge, die in folgenden
Geschäftsjahren aufwandswirksam werden.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen Kosten
für ausstehende Urlaubstage sowie für die
Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen
Steuererklärungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten des Geschäftsjahres haben
in Höhe von EUR 199.979,68 (Vorjahr: EUR 60.277,57)
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von
EUR 21.834,25 (Vorjahr: EUR 0,00) eine Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren.
Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe
von EUR 1.159,53 (Vorjahr: EUR 163,26), Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR
2.894,43 (Vorjahr: EUR 0,00). Sie sind unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Mieteinnahmen, die zu Erträgen im folgenden
Geschäftsjahr führen.
Sonstige Angaben
Sonstige Finanzielle Verpflichtungen
Die Anlagen für betreutes Wohnen in Immensen,
Peine, Saerbeck, Edemissen und Dahlenburg werden in
angemieteten Räumlichkeiten betrieben. Die monatlichen
Mieten betragen für
Immensen EUR 29.760,00 EUR, für Peine EUR
25.996,29, für Saerbeck EUR 5.750,00, für
Edemissen EUR 5.700,00 und für Dahlenburg EUR
5.000,00.
Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft hat im abgelaufenen
Geschäftsjahr durchschnittlich 7 Mitarbeiter
beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Jana
Schulz, Kauffrau, Ölsburg, geführt.
Peine, den 24. Mai 2019
gez. Jana Schulz
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2019 festgestellt.
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