DIEARKONA
BAU GmbH
Lohme
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.081,00 |
8.213,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.933,13 |
42.930,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
172,00 |
270,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.186,13 |
51.413,78 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.516,73 |
32.135,38 |
| B.
Rückstellungen |
2.852,00 |
2.390,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.817,40 |
16.888,40 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
2.317,56 |
2.175,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.813,77 |
2.860,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.003,63 |
14.028,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.186,13 |
51.413,78 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang zum Geschäftsjahres 2016
DIEARKONA BAU GmbH
18551 LOHME und 49124 GEORGSMARIENHUETTE
A. Allgemeine
Angaben
Das Unternehmen ist eine kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Gesellschaftsvertrag vom 15. März 2011.
Das Geschäftsjahr des Unternehmens ist das
Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB), erweitert um die Vorschriften
des GmbHG sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages / der Satzung aufgestellt.
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden
die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde
gelegt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Gliederung und Bewertung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen
Vorschriften.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Anschaffungskosten bzw. -soweit erforderlich - mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Für erkennbare Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in
angemessener Höhe gebildet. Sie werden
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
C. Sonstige
Angaben
Die Geschäftsführung wurde durch die
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer Jürgen Reinelt und Sigrid
Reinelt, Bad Iburg, ausgeübt.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Georgsmarienhütte, im Oktober 2017
DIEARKONA BAU GMBH
gez. die Geschäftsführer
Jürgen und Sigrid Reinelt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2017 festgestellt.
DIEARKONA BAU GMBH
gez.die Geschäftsführer
Jürgen und Sigrid Reinelt
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